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SENIORENWOHNANLAGEN
VORAUSSETZUNGEN
Das Konzept orientiert sich an Senioren ab 60 Jahren, die sich
weitgehend selbst
versorgen können. Auch jüngere Körperbehinderte,
können die Wohnungen beziehen.
Bei Ehepaaren genügt es, wenn einer der Partner 60 Jahre alt ist.
Das betreute Wohnen eignet sich nicht für
Schwerstpflegebedürftige wenn eine
permanente Dauerversorgung, wie sie nur in einem Pflegeheim erbracht
werden kann,
nötig ist.
Normalerweise ist es aber möglich, bei Pflegebedarf, noch viele
Jahre in der eigenen
Wohnung zu verbringen.
Die AWO hat das Ziel, den Mietern so lange wie irgend machbar, den
Verbleib in der
Wohnung zu ermöglichen.
Anmeldeformular
(pdf) zum downloaden
Die Serviceleistungen:
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geändert:03.01.2011
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