Nicht
immer ist die AWO auch Vermieterin der Wohnungen. Aber über
die AWO können Sie immer erfahren, ob Wohnungen verfügbar
sind.
KOSTEN
Die Kosten für eine Wohnung setzen sich aus der Miete, den
Nebenkosten und der Betreuungspauschale für den AWO Service
zusammen. Die aktuellen Preise in den einzelnen Wohnanlagen erfahren
Sie bei der zentralen Beratung oder den Beratungsbüros der
Wohnanlagen.
MIETVERHÄLTNIS
Die AWO tritt
nicht immer als Vermieter auf. Verschiedene Finanzierungsmodelle
ergaben verschiedene Mietverhältnisse. So übernimmt die AWO
z.B. in freifinanzierten Wohnanlagen nur die Betreuung. Mietrechtliche
Belange sind dann mit dem Eigentümer
( Bauträger oder Privatmann ) abzuklären. Wenden sie sich
aber in jedem Fall an die AWO, um Auskunft über Wohnraum zu
erhalten. Wenn die Vermietung nicht über uns läuft, stellen
wir den Kontakt zum Vermieter her.
Ob
freifinanziert oder sozial gefördert, die AWO berät über
die Kosten für Miete und Betreuung, eventuelle
Fördermöglichkeiten und Antragstellung.
Sozial
gefördert oder freifinanziert ?
Sozial geförderter
Wohnraum wurde steuerlich begünstigt oder bezuschusst. Dafür
darf die Miete eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Ein
Wohnberechtigungsschein der Stadt ist notwendig.
Wohnberechtigungsscheine
erhalten Sie bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung. Bei der
Entscheidung wird das Einkommen und die persönlichen
Lebensumstände zugrunde gelegt. Zum Teil werden Ortsansässige
bevorzugt, wenn der Wohnraum städtisch gefördert ist.
Aufgrund der verschiedenen Regelungen zur Wohnberechtigung empfiehlt es
sich auch bei einer höheren Rente den Anspruch prüfen
zulassen. Bei niedrigen Renten besteht die Möglichkeit Wohngeld
oder Mietzuschüsse zu erhalten. Über die Antragstellung kann
man sich bei der AWO beraten lassen.
Freifinanzierte Wohnungen werden zu
ortsüblichen Preisen vermietet. Die Wohnungen können auch
gekauft und selbst genutzt oder vermietet werden. Dabei gelten die
obengenannten, allgemeinen Vorraussetzungen zum Bezug von
Seniorenwohnanlagen.