
DIE
ORTSVEREINE IM KREIS KONSTANZ
LEITBILD
Auf einer
Ortsvereinstagung am 11.Oktober
1997, wurde ein Leitbild für
die Ortsvereine im Kreis Konstanz
verabschiedet:
Wir, die Leute von der AWO, sind
weltoffen, hilfsbereit und aktiv.
Wir sind der Überzeugung,
daß die AWO
generationenübergreifend für
soziales Engagement steht und eine
Antwort auf das Entstehen sozialer
Notlagen ist.
Wir wollen Hilfe unabhängig
von Nationalität oder Alter
geben, auf die hohe Arbeitslosigkeit
mit verstärktem Engagement
reagieren und die Zusammenarbeit
zwischen den Ortsvereinen
fördern.
Wir engagieren uns für
Menschen in Not und für Menschen
in verschiedenen Problemlagen.
Wir sind da für alte
Menschen, Arbeitslose, Jugendliche,
die Nachbarn, straffällig
gewordene Jugendliche, Kinder.
Dafür machen wir
Mitgliedswerbung und verkaufen
Wohlfahrtsmarken, veranstalten
Flohmärkte, Info - Stände
und organisieren Spielmobile. Wir
stellen Räume zur Verfügung
und die eigene Freizeit.
Dafür brauchen wir
Mitgliedsbeiträge, Spenden,
Erbschaften, Material- und Sachmittel,
Räume, engagierte Menschen und
ehrenamtliche Helfer.
Wir wollen nicht, daß das
materielle Vorrang gewinnt und der
Mensch in den Hintergrund tritt,
daß Egoismus
großgeschrieben wird oder
daß die Schwachen vergessen
werden. Die Mitglieder wollen
politisch nicht mißbraucht
werden und wollen nicht, daß das
Ehrenamt und das Hauptamt getrennt
werden oder, daß Spendengelder
in dunkle Kanäle verschwinden.
Auf
der Kreiskonferenz 1998 wurden
folgende Leitlinien zum Ehrenamt
verabschiedet:
Leitlinien
Ehrenamt
Ehrenamtliche,
freiwillig Engagierte,
bürgerschaftlich Engagierte - die
Begrifflichkeiten sind in der
Diskussion. Für die AWO hat das
Ehrenamt einen zentralen Stellenwert -
nicht nur im Engagement im Ortsverein.
Auch in den Tätigkeitsfeldern des
Kreisverbandes kann
bürgerschaftliches Engagement
Einzug finden. Ehrenamtliche sind
hierbei Partner der sozialen Arbeit
und nicht
Erfüllungsgehilfen.
Folgende
Leitlinien bieten die Grundlage
für freiwillige Tätigkeiten
innerhalb der Aufgabenfelder des
Kreisverbandes.
1.
Klare Aufgabenbeschreibung
Jeder/jede
freiwillig Engagierte hat ein Recht
auf eine klare Aufgabenbeschreibung.
Dazu gehört:
Ansprechpartner
Zeitraum
Aufgaben
Kompetenzen
2.
Auslagenerstattung
Fahrtkosten
und Sachkosten werden erstattet.
3.
Fortbildung
Es
werden Fortbildungsangebote des Kreis-
Bezirk- und Bundesverbandes
unterbreitet.
Die Kosten dafür werden in der
Regel übernommen.
4.
Mitgliedschaft
Eine
Mitgliedschaft bei der
Arbeiterwohlfahrt wird nicht erwartet
5.
Vertrag
Dem/der
Ehrenamtlichen soll ein „Vertrag“
angeboten werden, der die
Aufgabenbeschreibung enthält und
in dem sich der/die Ehrenamtliche
für bestimmte Tätigkeiten
verpflichtet.
6.
Versicherung
Der/die
Ehrenamtliche ist über den
Verband für die Tätigkeiten
innerhalb seines/ihres Engagements
haftpflicht versichert.
7.
Beratung
Der/die
Ehrenamtliche hat ein Anrecht auf
Beratung und Anleitung.
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