
DIE
ORTSVEREINE IM KREIS KONSTANZ
LEITBILD
Auf
einer Ortsvereinstagung am 11.Oktober 1997, wurde ein Leitbild für
die Ortsvereine im Kreis Konstanz verabschiedet:
Wir, die Leute von der AWO, sind weltoffen,
hilfsbereit und aktiv.
Wir sind der Überzeugung, daß die
AWO generationenübergreifend für soziales Engagement steht
und eine Antwort auf das Entstehen sozialer Notlagen ist.
Wir wollen Hilfe unabhängig von
Nationalität oder Alter geben, auf die hohe Arbeitslosigkeit mit
verstärktem Engagement reagieren und die Zusammenarbeit zwischen
den Ortsvereinen fördern.
Wir engagieren uns für Menschen in Not und
für Menschen in verschiedenen Problemlagen.
Wir sind da für alte Menschen,
Arbeitslose, Jugendliche, die Nachbarn, straffällig gewordene
Jugendliche, Kinder.
Dafür machen wir Mitgliedswerbung und
verkaufen Wohlfahrtsmarken, veranstalten Flohmärkte, Info -
Stände und organisieren Spielmobile. Wir stellen Räume zur
Verfügung und die eigene Freizeit.
Dafür brauchen wir Mitgliedsbeiträge,
Spenden, Erbschaften, Material- und Sachmittel, Räume, engagierte
Menschen und ehrenamtliche Helfer.
Wir wollen nicht, daß das materielle
Vorrang gewinnt und der Mensch in den Hintergrund tritt, daß
Egoismus großgeschrieben wird oder daß die Schwachen
vergessen werden. Die Mitglieder wollen politisch nicht
mißbraucht werden und wollen nicht, daß das Ehrenamt und
das Hauptamt getrennt werden oder, daß Spendengelder in dunkle
Kanäle verschwinden.
Auf der
Kreiskonferenz 1998 wurden folgende Leitlinien zum Ehrenamt
verabschiedet:
Leitlinien
Ehrenamt
Ehrenamtliche, freiwillig Engagierte,
bürgerschaftlich Engagierte - die Begrifflichkeiten sind in der
Diskussion. Für die AWO hat das Ehrenamt einen zentralen
Stellenwert - nicht nur im Engagement im Ortsverein. Auch in den
Tätigkeitsfeldern des Kreisverbandes kann bürgerschaftliches
Engagement Einzug finden. Ehrenamtliche sind hierbei Partner der
sozialen Arbeit und nicht Erfüllungsgehilfen.
Folgende
Leitlinien bieten die Grundlage für freiwillige Tätigkeiten
innerhalb der Aufgabenfelder des Kreisverbandes.
1. Klare
Aufgabenbeschreibung
Jeder/jede
freiwillig Engagierte hat ein Recht auf eine klare
Aufgabenbeschreibung.
Dazu gehört:
Ansprechpartner
Zeitraum
Aufgaben
Kompetenzen
2.
Auslagenerstattung
Fahrtkosten und
Sachkosten werden erstattet.
3. Fortbildung
Es werden
Fortbildungsangebote des Kreis- Bezirk- und Bundesverbandes
unterbreitet.
Die Kosten dafür werden in der Regel übernommen.
4. Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft
bei der Arbeiterwohlfahrt wird nicht erwartet
5. Vertrag
Dem/der
Ehrenamtlichen soll ein „Vertrag“ angeboten werden, der die
Aufgabenbeschreibung enthält und in dem sich der/die Ehrenamtliche
für bestimmte Tätigkeiten verpflichtet.
6. Versicherung
Der/die
Ehrenamtliche ist über den Verband für die Tätigkeiten
innerhalb seines/ihres Engagements haftpflicht versichert.
7. Beratung
Der/die Ehrenamtliche hat ein Anrecht auf
Beratung und Anleitung.
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