
MIGRATIONSBERATUNG
FÜR ERWACHSENE ZUWANDERER (MBE)
In
Deutschland
leben rund 82,4 Millionen Menschen. Davon
besitzen 7,3
Millionen eine ausländische
Staatsangehörigkeit.
Viele von ihnen leben schon länger als 10
Jahre bei uns. Mehr als
1,5 Millionen Ausländerinnen und
Ausländer sind bereits in
Deutschland geboren.
Welche
Ziele
hat
Integration?
Das friedliche Miteinander-Leben von
Einheimischen und Zuwanderern soll
selbstverständlich werden.
Zuwanderern muss daher eine gleichberechtigte
Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben unter
Respektierung kultureller Vielfalt
ermöglicht werden.
Zugleich setzt erfolgreiche Integration die
Bereitschaft der Zuwanderer
voraus, sich auch eigeninitiativ mit der
Sprache sowie den Normen und
Werten der Aufnahmegesellschaft vertraut zu
machen.
Vor
allem
2
Angebote
sind
die
Grundlage der Neuausrichtung:
- Integrationskurse
für Zuwanderer
- Neuausrichtung der
Migrationsberatung.
Zum
01.01.2005
wurde
die
Sozialberatung
für
erwachsene Zuwanderer
(Ausländer und Spätaussiedler) zu
einer Migrationsberatung
für
erwachsene
Zuwanderer
(MBE):
Ziel der Migrationsberatung ist
es, den Integrationsprozess bei Neuzuwanderern
zu initiieren, zu
steuern und zu begleiten.
Die MBE ist ein
zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes und
individuelles
Erstberatungsangebot für Migranten
unmittelbar nach erfolgter
Einreise in das Bundesgebiet. Damit soll ein
qualitativer
Beitrag zur Integration geleistet werden. Im
Blickpunkt steht dabei die
mit dem Integrationskurs beginnende
Integrationsförderung sowie die
Befähigung der Neuzuwanderer
zu selbstständigem Handeln in allen
Bereichen des täglichen
Lebens.
Auch die nachholende
Integration ist
Bestandteil der
Tätigkeit.
Die
Migrationsberatung
hat
verschiedene
Aufgaben,
vor
allem:
1.
Bedarfsorientierte
Einzelfallbegleitung
(sog.
Case
-
Management)
Grundlage ist hierbei die Erstellung
eines Förderplans oder einer
Integrationsvereinbarung.
In diesem
Förderplan wird ausgewiesen, an welchen
Integrationsmaßnahmen (qualitativ und
quantitativ) in welchem Zeitraum und mit
welcher Zielsetzung der
Zuwanderer teilnehmen
muss (verpflichtend: Integrationskurs)
bzw.
teilnehmen sollte. Aufgabe der MBE ist danach
die Sicherstellung
der Umsetzung des Förderplans.
2.
Durchführung
der
sozialpädagogischen
Betreuung
während
der
Integrationskurse
bei individuellem Bedarf.
Hilfestellung bei der Vermittlung von
Kinderbetreuungsangeboten
während der Integrationskurse. Dabei ist
es unabhängig davon,
bei welchem Träger der Integrationskurs
absolviert wird.
3.
Aktive
Mitarbeit
in
kommunalen
Netzwerken (ggf. auch Aktivierung
von Netzwerken)
sowie Mitwirkung bei der interkulturellen
Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und
Verwaltungsbehörden.
Zur
Zielgruppe
der
MBE
zählen
grundsätzlich:
- Spätaussiedler,
deren Ehegatten und Abkömmlinge
über 27 Jahre, bis zu drei
Jahre
nach Einreise.
- Ausländer über
27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet
aufhalten, bis zu drei
Jahre nach Einreise bzw.
Erlangung
des auf
Dauer angelegten
Aufenthaltsstatus.
- Bereits länger im
Bundesgebiet lebende Zuwanderer
(Ausländer und
Spätaussiedler)
über 27 Jahre in
konkreten Krisensituationen.
Hierbei ist zu beachten, dass eine
Beratung ausschließlich im
Rahmen freier Beratungskapazitäten erfolgt.
In
diesem
Zusammenhang ist vorrangig der Beratungsbedarf
von Ausländern zu
decken, die zur Teilnahme am Integrationskurs
verpflichtet sind.
- Die Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer steht auch
unter 27jährigen
Zuwanderern offen, wenn diese typische
Probleme erwachsener Zuwanderer
haben,
die besser von den
Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet
werden können. Ansonsten ist hier der
Jugendmigrationsdienst
zuständig.
Die
AWO
führt
die
nach
dem Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse
durch
und daneben weitere
Sprachkurse zur Motivation von
ausländischen Frauen, die von
Ehrenamtlichen geleitet werden, wie z.B. in
Singen an der
Schillerschule oder Hardschule.
Informationen rund um das Thema "Migration /
Integration":
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geändert:
20.07.2011

Im
Überblick





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