
AWO -
ISA - PFLEGEDIENST
ISA - Individuelle
Schwerstbehinderten Assistenz
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.
KONZEPTION
Seit
1982 ist in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz von
ISB-Beschäftigungsstellen auf- und ausgebaut worden.
Die Zahl der ISB-Plätze in Baden-Württemberg wird zum Stand
September 1995 mit 1360 angegeben, davon sind ca. 700 besetzt.
Die
AWO in Baden-Württemberg hatte von insgesamt 658 Plätzen
469 belegt. Für etwa 250 Menschen mit schwerer Behinderung wird
das eigenständige Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit
erreicht.
Die ISA der AWO im
Landkreis Konstanz betreut etwa 8 Menschen mit unterschiedlichen
Behinderungen.
ZIELSETZUNG
Die Arbeit der ISA
der Arbeiterwohlfahrt richtet sich an die Zielgruppe der Behinderten,
die ihre Hilfsbedürftigkeit durch Vorlage des
Schwerstbehindertenausweises mit dem eingetragenen
„H“ für
„hilflos“ nachweisen können. Sofern die zu betreuende Person nicht
im Besitz des Ausweises ist, ist eine schriftliche
Erklärung des
zuständigen Versorgungsamtes notwendig,
daß die Voraussetzungen für die Erteilung eines Ausweises
erfüllt
sind.
Das Hilfeangebot des Dienstes umfaßt:
- pflegerische Hilfen
- hauswirtschaftliche Hilfen
- Personenbezogene Leistungen
- persönliche Assistenz
Ziel unserer Arbeit ist die bedarfsgerechte
Versorgung der Menschen in der von ihnen gewünschten Hilfeform. In
der Regel ist dies der Wunsch, solange wie möglich in der
gewohnten Umgebung in
größtmöglicher Selbständigkeit leben zu
können.
Unserer Arbeit
liegt ein Menschenbild zugrunde, aus dem sich die Art der
Dienstleistungserbringung ableitet. Priorität hierbei
hat der
Anspruch auf Selbstbestimmung
der von uns betreuten Menschen. Jede/Jeder hat eine individuelle Biographie
durchlaufen, auf deren Hintergrund die jeweilige aktuelle
Lebenssituation verständlich wird und sich Erfordernisse für
den
Pflege- und Betreuungsprozeß
ableiten. Eine große Rolle spielt hierbei auch das soziale Umfeld
unserer Klienten. Dies zu berücksichtigen ist die Grundlage jeder
von uns erbrachten Hilfeleistung.
FÜR
DIE PRAKTISCHE ARBEIT BEDEUTET DIES:
- ein ganzheitlicher Hilfeansatz, der
den Menschen in
seiner körperlichen, geistig-seelischen, sozialen und kulturellen
Dimension begreift.
- Hilfe zur Selbsthilfe, die eine
weitestgehend
eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung
ermöglicht. Hierzu müssen vorhandene Ressourcen in der Person
des Hilfebedürftigen, seiner Angehörigen bzw. des weiteren
sozialen Umfeldes aktiviert werden. Unterstützung bei der
Selbstorganisation und Stärkung der Nachbarschaftshilfe sind
wesentliche Elemente unserer Dienstleistungserbringung.
- Hilfeangebote
der Arbeiterwohlfahrt haben
einen niedrigschwelligen
Ansatz, d. h. sie stehen Menschen aller politischen, sozialen,
nationalen und konfessionellen Zugehörigkeiten zur Verfügung.
- Die Dienste
der Arbeiterwohlfahrt verfolgen
ein innovatives
Handlungskonzept, d. h. sie streben einen bedarfsgerechten,
flexiblen Ausbau ihres Leistungsangebotes an. Hierbei achten sie
insbesondere auf Angebotsvielfalt und die Vernetzung verbandsinterner
und -externer Angebote im jeweiligen Einzugsbereich.
- Die
Leistungserbringung erfolgt unter wirtschaftlich
vertretbaren Bedingungen.
- Der Dienst ist
als ISA vom Bundesamt
für Zivildienst als Beschäftigungsstelle
anerkannt.
- Die ambulanten
Pflegeleistungen werden von
Zivildienstleistenden und TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr
sowie Hilfskräften erbracht.
- Die
Zivildienstleistenden und TeilnehmerInnen
am Freiwilligen Sozialen Jahr aber auch die Hilfskräfte werden
aus- und weitergebildet und auf ihren Einsatz vorbereitet.
- Für diese
Aufgaben kommen nur
Zivildienstleistende in Betracht, die sich zu diesem Einsatz freiwillig
melden und damit zeigen, daß sie das notwendige soziale
Engagement mitbringen.
- Die Erbringung
der Leistungen erfolgt nach
Zeiteinheiten.
- Der
Dienst steht unter der Verantwortung
einer
Pflegefachkraft.
Diese wird selber
in der Pflege tätig nach der Notwendigkeit des
Einzelfalls.
Die Erbringung der Leistungen erfolgt in diesem Fall nach der
Gebührenvereinbarung für Pflegedienste.
Zur Beschreibung der Qualitätsstandards
im Dienstleistungsbereich unterscheiden wir folgende Bereiche:
STRUKTURQUALITÄT
- Bedingungen, die zur Erbringung einer
Dienstleistung erforderlich sind,d.h.
- gesetzliche Rahmenbedingungen
- finanzielle Ressourcen
- räumliche, technische und personelle
Ausstattung
- Definition der Dienste
Der Dienst ist eine
selbständig wirtschaftende Einrichtung, die Leistungen in der
Pflege unter
der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten
Pflegekraft erbringt und sich am
Leistungsprofil der Arbeiterwohlfahrt
orientiert.
Der
Dienst ist im gesamten Kreisgebiet tätig und geht zur
Sicherstellung seines Versorgungsauftrages und um seinen Klienten ein
möglichst umfassendes Angebot
unterbreiten zu können
Kooperationen mit geeigneten weiteren Diensten ein:
BETRIEBLICHE
VORAUSSETZUNGEN
- Anzeige der Tätigkeit beim Gesundheitsamt
- Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt
(Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Nachweis von Haftpflichtversicherungen
(Betriebs- und Berufshaftpflicht)
- polizeiliches Führungszeugnis der
Leitungskraft
PROZESSQUALITÄT
- Diagnose, Anamnese
- Phasen der
Hilfeplanungen
- Durchführung
und Zielkontrolle
- Dokumentation und
Standardisierung methodischen Vorgehens
DARUNTER
VERSTEHEN WIR:
- Schriftliche Informationen über Ziel,
Inhalte und Umfang des Versorgungsangebotes
- Vor Übernahme einer Pflege sollte der
Pflegebedarf mittels eines Hausbesuches ermittelt werden. Dabei sind
zunächst die Anteile, die von Angehörigen erbracht werden zu
erfassen und anschließend der gewünschte Hilfebedarf durch
den Pflegedienst zu ermitteln. Soweit der vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung erstellte Pflegeplan vorliegt, ist dieser
hinzuzuziehen.
- Es wird der konkrete, an den Aktivitäten
des täglichen Lebens orientierte Hilfebedarf ermittelt und
die häusliche Pflegesituation im Hinblick auf den Pflegebedarf
sowie die erforderlichen hauswirtschaftlichen Hilfen
festgestellt. Dabei sind der Pflegebedürftige, seine
Angehörigen und andere an der Pflege Beteiligten einzubeziehen.
Die Pflegeplanung muß der Entwicklung des Pflegeprozesses
entsprechend aktualisier werden. Der Informationsfluß zwischen
den an der Pflege beteiligten muß durch eine geeignetes
Pflegedokumentationssystem gewährleistet werden, sowie innerhalb
des Pflegedienstes durch regelmäßige Dienstbesprechungen.
- Die Pflegeplanung soll dem Stand medizinisch
und pflegerischer Erkenntnisse entsprechen.
- Die Pflegedokumentation ist sachgerecht und
kontinuierlich zu führen.
- Die Pflegedokumentation soll als Information
und zur Überprüfung für die in die Behandlung und Pflege
integrierte Personen, die Pflegekasse sowie den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung dienen.
- Angehörige werden beraten und in
gesundheitsfördernden und -sichernden Arbeits- bzw.
Pflegetechniken unterstützt.
- Zur Vernetzung der ambulanten Pflege sind die
Pflegedienste verpflichtet, mit weiteren Institutionen/Personen,
insbesondere unter regionalen Aspekten, zusammenzuarbeiten. Hierzu
zählen insbesondere: der behandelnde Arzt andere ambulante Dienste und
stationäre/teilstationäre Einrichtungen
- Selbsthilfegruppen
ERGEBNISQUALITÄT
- Resultat der Hilfeleistung
- Zustand, Befinden und Zufriedenheit des
Klienten
Die
hier festgelegten Standards werden im Prozeß der
Qualitätssicherung kontinuierlich überprüft und
fortgeschrieben.
ERGEBNISQUALITÄT
ERREICHEN WIR DURCH:
- Kontrolle der unter der
individuellen Pflegeplanung definierten Pflegeziele durch die
verantwortliche Fachkraft
- regelmäßige
Verlaufskontrolle der Pflegeplanung und der Pflegeziele durch die
verantwortliche Fachkraft
MINDESTTOURNUS:
- Pflegestufe
I, bzw. vergleichbar 1 x halbjährlich
- Pflegestufe
II, bzw. vergleichbar 1 x vierteljährlich
- Pflegestufe III,
bzw. vergleichbar 1 x monatlich
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geändert: 28.10.2009
INDIVIDUELLE
SCHWERSTBEHINDERTEN ASSISTENZ
(ISA)
EINSATZLEITUNG
Mariane
Stumpf
Altenpflegerin
Tel: 07531 / 6 32 43
Friedrichstr.
21
78464 Konstanz
Bürozeit
8:00 - 12:00
E-Mail: msdkn@awo-konstanz.de
BeWegt im
Landkreis Konstanz

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