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AWO - ISA - PFLEGEDIENST

ISA - Individuelle Schwerstbehinderten Assistenz
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.V.

Achtung  KONZEPTION

Seit 1982 ist in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz von ISB-Beschäftigungsstellen auf- und ausgebaut worden.
Die Zahl der ISB-Plätze in Baden-Württemberg wird zum Stand September 1995 mit 1360 angegeben, davon sind ca. 700 besetzt.

Die AWO in Baden-Württemberg hatte von insgesamt 658 Plätzen 469 belegt. Für etwa 250 Menschen mit schwerer Behinderung wird das eigenständige Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit erreicht.

Die ISA der AWO im Landkreis Konstanz betreut etwa 8 Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen.

Achtung ZIELSETZUNG

Die Arbeit der ISA der Arbeiterwohlfahrt richtet sich an die Zielgruppe der Behinderten, die ihre Hilfsbedürftigkeit durch Vorlage des Schwerstbehindertenausweises mit dem eingetragenen
„H“ für „hilflos“ nachweisen können. Sofern die zu betreuende Person nicht im Besitz des Ausweises ist, ist eine schriftliche Erklärung des zuständigen Versorgungsamtes notwendig,
daß die Voraussetzungen für die Erteilung eines Ausweises erfüllt sind.

Das Hilfeangebot des Dienstes umfaßt:

  • pflegerische Hilfen
  • hauswirtschaftliche Hilfen
  • Personenbezogene Leistungen
  • persönliche Assistenz

Ziel unserer Arbeit ist die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen in der von ihnen gewünschten Hilfeform. In der Regel ist dies der Wunsch, solange wie möglich in der gewohnten Umgebung in größtmöglicher Selbständigkeit leben zu können.
 
Unserer Arbeit liegt ein Menschenbild zugrunde, aus dem sich die Art der Dienstleistungserbringung ableitet. Priorität hierbei
hat der Anspruch auf Selbstbestimmung der von uns betreuten Menschen. Jede/Jeder hat eine individuelle Biographie durchlaufen, auf deren Hintergrund die jeweilige aktuelle Lebenssituation verständlich wird und sich Erfordernisse für den
Pflege- und Betreuungsprozeß
ableiten. Eine große Rolle spielt hierbei auch das soziale Umfeld unserer Klienten. Dies zu berücksichtigen ist die Grundlage jeder von uns erbrachten Hilfeleistung.

 

Achtung FÜR DIE PRAKTISCHE ARBEIT BEDEUTET DIES:

  • ein ganzheitlicher Hilfeansatz, der den Menschen in seiner körperlichen, geistig-seelischen, sozialen und kulturellen Dimension begreift.
  • Hilfe zur Selbsthilfe, die eine weitestgehend eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht. Hierzu müssen vorhandene Ressourcen in der Person des Hilfebedürftigen, seiner Angehörigen bzw. des weiteren sozialen Umfeldes aktiviert werden. Unterstützung bei der Selbstorganisation und Stärkung der Nachbarschaftshilfe sind wesentliche Elemente unserer Dienstleistungserbringung.
  • Hilfeangebote der Arbeiterwohlfahrt haben einen niedrigschwelligen Ansatz, d. h. sie stehen Menschen aller politischen, sozialen, nationalen und konfessionellen Zugehörigkeiten zur Verfügung.
  • Die Dienste der Arbeiterwohlfahrt verfolgen ein innovatives Handlungskonzept, d. h. sie streben einen bedarfsgerechten, flexiblen Ausbau ihres Leistungsangebotes an. Hierbei achten sie insbesondere auf Angebotsvielfalt und die Vernetzung verbandsinterner und -externer Angebote im jeweiligen Einzugsbereich.
  • Die Leistungserbringung erfolgt unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen.
  • Der Dienst ist als ISA vom Bundesamt für Zivildienst als Beschäftigungsstelle anerkannt.
  • Die ambulanten Pflegeleistungen werden von Zivildienstleistenden und TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr sowie Hilfskräften erbracht.
  • Die Zivildienstleistenden und TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr aber auch die Hilfskräfte werden aus- und weitergebildet und auf ihren Einsatz vorbereitet.
  • Für diese Aufgaben kommen nur Zivildienstleistende in Betracht, die sich zu diesem Einsatz freiwillig melden und damit zeigen, daß sie das notwendige soziale Engagement mitbringen.
  • Die Erbringung der Leistungen erfolgt nach Zeiteinheiten.
  • Der Dienst steht unter der Verantwortung einer Pflegefachkraft.
    Diese wird selber in der Pflege tätig nach der Notwendigkeit des Einzelfalls.

    Die Erbringung der Leistungen erfolgt in diesem Fall nach der Gebührenvereinbarung für Pflegedienste.


Zur Beschreibung der Qualitätsstandards im Dienstleistungsbereich unterscheiden wir folgende Bereiche:


Achtung STRUKTURQUALITÄT
  • Bedingungen, die zur Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind,d.h.
  • gesetzliche Rahmenbedingungen
  • finanzielle Ressourcen
  • räumliche, technische und personelle Ausstattung
  • Definition der Dienste
Der Dienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung, die Leistungen in der Pflege unter
der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegekraft erbringt und sich am
Leistungsprofil der Arbeiterwohlfahrt orientiert.

Der Dienst ist im gesamten Kreisgebiet tätig und geht zur Sicherstellung seines Versorgungsauftrages und um seinen Klienten ein möglichst umfassendes Angebot
unterbreiten zu können Kooperationen mit geeigneten weiteren Diensten ein
:

Achtung BETRIEBLICHE VORAUSSETZUNGEN

  • Anzeige der Tätigkeit beim Gesundheitsamt
  • Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt (Nachweis der Gemeinnützigkeit)
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Betriebs- und Berufshaftpflicht)
  • polizeiliches Führungszeugnis der Leitungskraft

Achtung PROZESSQUALITÄT

  • Diagnose, Anamnese
  • Phasen der Hilfeplanungen
  • Durchführung und Zielkontrolle
  • Dokumentation und Standardisierung methodischen Vorgehens

Achtung DARUNTER VERSTEHEN WIR:

  • Schriftliche Informationen über Ziel, Inhalte und Umfang des Versorgungsangebotes
  • Vor Übernahme einer Pflege sollte der Pflegebedarf mittels eines Hausbesuches ermittelt werden. Dabei sind zunächst die Anteile, die von Angehörigen erbracht werden zu erfassen und anschließend der gewünschte Hilfebedarf durch den Pflegedienst zu ermitteln. Soweit der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellte Pflegeplan vorliegt, ist dieser hinzuzuziehen.
  • Es wird der konkrete, an den Aktivitäten des täglichen Lebens orientierte  Hilfebedarf ermittelt und die häusliche Pflegesituation im Hinblick auf den Pflegebedarf sowie die  erforderlichen hauswirtschaftlichen Hilfen festgestellt. Dabei sind der Pflegebedürftige, seine Angehörigen und andere an der Pflege Beteiligten einzubeziehen. Die Pflegeplanung muß der Entwicklung des Pflegeprozesses entsprechend aktualisier werden. Der Informationsfluß zwischen den an der Pflege beteiligten muß durch eine geeignetes Pflegedokumentationssystem gewährleistet werden, sowie innerhalb des Pflegedienstes durch regelmäßige Dienstbesprechungen.
  • Die Pflegeplanung soll dem Stand medizinisch und pflegerischer Erkenntnisse entsprechen.
  • Die Pflegedokumentation ist sachgerecht und kontinuierlich zu führen.
  • Die Pflegedokumentation soll als Information und zur Überprüfung für die in die Behandlung und Pflege integrierte Personen, die Pflegekasse sowie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung dienen.
  • Angehörige werden beraten und in gesundheitsfördernden und -sichernden Arbeits- bzw. Pflegetechniken unterstützt.
  • Zur Vernetzung der ambulanten Pflege sind die Pflegedienste verpflichtet, mit weiteren Institutionen/Personen, insbesondere unter regionalen Aspekten, zusammenzuarbeiten. Hierzu zählen insbesondere: der behandelnde Arzt andere ambulante Dienste und stationäre/teilstationäre Einrichtungen
  • Selbsthilfegruppen


Achtung ERGEBNISQUALITÄT
  • Resultat der Hilfeleistung
  • Zustand, Befinden und Zufriedenheit des Klienten

Die hier festgelegten Standards werden im Prozeß der Qualitätssicherung kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben.

Achtung ERGEBNISQUALITÄT ERREICHEN WIR DURCH:
  • Kontrolle der unter der individuellen Pflegeplanung definierten Pflegeziele durch die verantwortliche Fachkraft
  • regelmäßige Verlaufskontrolle der Pflegeplanung und der Pflegeziele durch die verantwortliche Fachkraft

AchtungMINDESTTOURNUS:
  •   Pflegestufe    I, bzw. vergleichbar 1 x halbjährlich
  •   Pflegestufe   II, bzw. vergleichbar 1 x vierteljährlich
  •   Pflegestufe  III, bzw. vergleichbar 1 x monatlich
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Behinderung

geändert: 28.10.2009


INDIVIDUELLE SCHWERSTBEHINDERTEN ASSISTENZ (ISA)

EINSATZLEITUNG
Mariane Stumpf

Altenpflegerin
Tel: 07531 / 6 32 43
Friedrichstr. 21 
78464 Konstanz 
Bürozeit  8:00 - 12:00
E-Mail: msdkn@awo-konstanz.de

BeWegt im Landkreis Konstanz
Horn


Familienratgeber

In der Adressdatenbank auf Familienratgeber.de finden Sie Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen.