Integrationskurse
Seit dem
01.01.2005 können neue und alte
Zuwanderer an Integrationskursen
teilnehmen.

Die AWO Kreisverband
Konstanz e.V., organisiert in diesem
Gesetzesrahmen spezielle bzw.
ergänzende Integrationskurse wie
Alphabetisierungskurse,
Frauen-Integrationskurse oder
Eltern-Integrationskurse.
Aktuelle
Informationen
über den Beginn, die Orte sowie einer
Möglichkeit für Kinderbetreuung
erhalten Sie über
Zekine
Özdemir in Singen.
Eine grafische Darstellung
als Übersicht über die Ziele und
den Aufbau der Integrationskurse wurde durch
das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge erstellt und können
Sie hier
downloaden und betrachten.
Folgende
Kurse finden zur Zeit statt:
Radolfzell:
Geplant ab Mai/Juni
2012:
Frauen u. Elternkurs mit Kinderbetreuung
Zeiten:
Mo, Mi, Do, 8.30 – 11.45
im
KinderKulturzentrum Lollipop
Waldstr. 26
78315 Radolfzell
Kurs:
11158-BW-13-2011
Frauen-Integrations-Kurs
Förderkurs (945 Unterrichtseinheiten)
Beginn:17.01.2011
Ende: Ende 2012
Zeiten:Mo bis Do, jeweils 08.30 - 11.45 Uhr
mit Kinderbetreuung
Ort: Fürstenbergstrasse 7 in Radolfzell

Kursleitung:

Frau Zeller
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Frau Cagaj
|
Konstanz:
Geplant:
ab September 2012:
Integrationskurs
Ort:
Treffpunkt Chérisy,
Chérisystr. 15
Ziel ist es, den Zuwanderern die
Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu
erleichtern und ihren weiteren
Integrationsprozess zu fördern
Zugewanderte
können,
wenn sie noch nicht über ausreichende
Kenntnisse der deutschen Sprache
verfügen und sich dauerhaft in
Deutschland aufhalten sowie bisher keinen
Integrationskurs besucht haben, auf Antrag
am Integrationskurs teilnehmen.
Neuzugewanderte
werden
ohnehin von den zuständigen
Ausländerbehörden zur Teilnahme am
Integrationskurs verpflichtet.
Die jeweilige Ausländerbehörde
kann auch bereits länger als drei Jahre
in Deutschland lebende Migrantinnen und
Migranten beispielsweise im Rahmen eines
Antrages auf Niederlassungserlaubnis zur
Teilnahme an einem Integrationskurs
verpflichten.
Ähnliches
gilt auch für Migrantinnen und
Migranten aus Drittstaaten. Bei Bezug von
Alg. II. Leistungen können sie zur
Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet
werden.
An die
nicht ordnungsgemäße
Kursteilnahme knüpft das Gesetz
Sanktionen. Bei Neuzuwanderern ist die
Verletzung der Teilnahmepflicht bei der
Entscheidung über die Verlängerung
des Aufenthaltstitels zu
berücksichtigen. Dies kann unter
Umständen dazu führen, dass die
Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert
wird.
Altzuwanderern,
die Arbeitslosengeld II beziehen,
können für die Dauer der
Nichtteilnahme die Leistungen um bis zu 10%
-30% gekürzt werden.
Die
Integrationskurse werden in der Regel mit
einer Prüfung Zertifikat-Deutsch B1
abgeschlossen. Die Teilnahme am
Abschlusstest ist freiwillig und die
Prüfungskosten werden einmalig vom BAMF
(Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge) getragen.
Bei der AWO Kreisverband Konstanz e.V.
nehmen i.R. 80-90% der
IntegrationskursteilnehmerInnen an der B1
Prüfung teil und das Zertifikat Deutsch
erreichen ca. 70%-80%