Integrationskurse
Seit dem 01.01.2005
können neue und alte Zuwanderer an Integrationskursen teilnehmen.

Die AWO Kreisverband
Konstanz e.V., organisiert in diesem Gesetzesrahmen spezielle bzw.
ergänzende Integrationskurse wie Alphabetisierungskurse,
Frauen-Integrationskurse oder Eltern-Integrationskurse.
Aktuelle
Informationen über den Beginn, die Orte sowie einer
Möglichkeit für Kinderbetreuung erhalten Sie über
Zekine
Özdemir in Singen.
Eine
grafische
Darstellung als Übersicht über die Ziele und den Aufbau
der Integrationskurse wurde durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge erstellt und können Sie hier downloaden
und betrachten.
Folgende Kurse
finden zur Zeit statt:
Radolfzell:
Kurs:
11158-BW-2009-11
Frauen u. Eltern
Beginn:21.09.2009
Ende: Dezember 2011
Zeiten:
Mo, Mi, Do, 8.30 – 11.45
KinderKulturzentrum Lollipop
Waldstr. 26
78315 Radolfzell

mit Kinderbetreuung
Kursleitung:
Frau Singer
Neu: Eltern-Kurs
Förderkurs (945 Unterrichtseinheiten)
Beginn:01.10.2010
Ende: Ende 2012
Zeiten:Mo/Mi/Do, jeweils
8.30-11.45 Uhr
mit Kinderbetreuung
Ort: Gartenstrasse in Radolfzell
Kursleitung:
Frau Zeller
Konstanz:
Ort: Treffpunkt
Chérisy, Chérisystr. 15

Kurs:
11158-BW-12-2010
Alphabetisierungskurs
Beginn:01.07.2009
Ende: Dezember 2011
Zeiten: Di/Do/Fr, 9.00 - 12.00 Uhr
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Kursleitung:
Frau Richter und
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Herr Dr.
Karagöz |
Geplant:
Frauenkurs in Absprache mit anderen Integrationskursträgern in
Konstanz
Ziel ist es, den
Zuwanderern die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern
und ihren weiteren Integrationsprozess zu fördern
Zugewanderte
können, wenn sie noch nicht über ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügen und sich dauerhaft in Deutschland
aufhalten sowie bisher keinen Integrationskurs besucht
haben, auf Antrag am Integrationskurs teilnehmen.
Neuzugewanderte
werden ohnehin von den zuständigen Ausländerbehörden zur
Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet.
Die jeweilige Ausländerbehörde kann auch bereits länger
als drei Jahre in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten
beispielsweise im Rahmen eines Antrages auf Niederlassungserlaubnis zur
Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
Ähnliches gilt
auch für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten. Bei Bezug
von Alg. II. Leistungen können sie zur Teilnahme am
Integrationskurs verpflichtet werden.
An die nicht
ordnungsgemäße Kursteilnahme knüpft das Gesetz
Sanktionen. Bei Neuzuwanderern ist die Verletzung der Teilnahmepflicht
bei der Entscheidung über die Verlängerung des
Aufenthaltstitels zu berücksichtigen. Dies kann unter
Umständen dazu führen, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht
verlängert wird.
Altzuwanderern, die
Arbeitslosengeld II beziehen, können für die Dauer der
Nichtteilnahme die Leistungen um bis zu 10% -30% gekürzt werden.
Die Integrationskurse
werden in der Regel mit einer Prüfung Zertifikat-Deutsch B1
abgeschlossen. Die Teilnahme am Abschlusstest ist freiwillig und die
Prüfungskosten werden
einmalig vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
getragen.
Bei der AWO Kreisverband Konstanz e.V. nehmen
i.R. 80-90% der IntegrationskursteilnehmerInnen an der B1 Prüfung
teil und das Zertifikat Deutsch erreichen ca.
70%-80%