
GEMEINWOHLARBEIT
Die
AWO- Gemeinwohlarbeit ist:
- Ansprechpartner
für Singen und den Hegau.
- Arbeiten im öffentlichen
Interesse
- Beschäftigung zur Wiedereingliederung
- In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Landkreis
Konstanz
WAS IST DAS
- "GEMEINWOHLARBEIT"
Seit Januar 2005
ist das neue Sozialgesetz-buch (SGB II) in Kraft. Dort ist im § 16
d aufgeführt, dass für erwerbsfähige Menschen, die keine
Arbeit finden können, gemeinnützige und zusätzliche
Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden können.
Diese Arbeitsgelegenheiten dauern in der Regel sechs Monate.
Der/die
Beschäftigte erhält – zusätzlich zum Arbeitslosengeld II
-
1,50 € pro Std.
Die Arbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Std.
wöchentlich betragen.
Bis zu 20% der
vereinbarten
Beschäftigungszeit kann für Qualifizierungen genutzt werden.
BESCHÄFTIGUNG
ZUR
WIEDEREINGLIEDERUNG
Vor jedem
Angebot einer Arbeitsgelegenheit finden ausführliche
Gespräche mit den Beraterinnen bei der Koordinierungsstelle
Gemeinwohlarbeit der AWO statt. Ziel ist, dass die angebotenen
gemein-nützigen Arbeitsgelegenheiten möglichst gut zu den
Fähigkeiten, Interessen und der Zukunftsplanung einer Bewerberin /
eines Bewerbers passen. Durch ein konkretes Beschäftigungsangebot,
Beratungs- und Bewerbungshilfen, sowie ggf. Qualifizierungen, soll der
Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.
ARBEITEN IM
ÖFFENTLICHEN INTERESSE
AWO-Gemeinwohlarbeit
bietet nur Tätigkeiten an, die gemeinnützig sind bzw. im
öffentlichen Interesse liegen.
Bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht durch
Arbeitsgelegenheiten ersetzt werden.
Alle Tätigkeiten müssen eindeutig zusätzlich zu
bestehenden Diensten angeboten werden.
BEISPIELE
FÜR ARBEITEN IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE
- Betreuung von Behinderten → Betreuungsdienste
→ Freizeitangebote
- Singener Tafel e.V. → Fahrdienste → Mitarbeit
im Verkauf → Mittagstisch
- Soziales → Hilfe im Umgang mit Behörden →
Mitarbeit in
Kindertageseinrichtungen → Mitarbeit in Nachbarschaftsprojekten
- Umwelt/Landschaftsschutz/Tierschutz →
Hilfstätigkeiten im
Umweltbereich → zusätzliche Arbeit im Tierheim → Mitarbeit in der
Landschaftspflege
- Schulen → Hilfsdienste für Hausmeister →
Unterstützung bei Unterrichtsprojekten → Nachmittagsbetreuung →
Mittagstisch
- Kommunaler Bereich → Hilfstätigkeiten in
Bibliotheken → Mitarbeit in kulturellen Projekten
…
und vieles anderes mehr
AWO-Gemeinwohlarbeit
organisiert die verschiedensten Angebote
WO KANN
GEMEINWOHLARBEIT ANGEBOTEN
WERDEN
Grundsätzlich
können Arbeitsgelegenheiten in allen
gemeinnützigen, kommunalen und kirchlichen Organisationen
stattfinden.
Auch eingetragene Vereine, Schulen, kulturelle Einrichtungen,
Selbsthilfegruppen und Dienstleistungsbetriebe wie z. B.
Kindertageseinrichtungen und Stadtwerke usw., können
Arbeitsgelegenheiten anbieten.
WER
ORGANISIERT GEMEINWOHLARBEIT
In Absprache mit
dem JobCenter Landkreis Konstanz haben vier Wohlfahrtsverbände die
Initiative ergriffen und eine gemeinsame Organisationsform für
Gemeinwohlarbeit aufgebaut. In diesem Verbund arbeiten zusammen:
- Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e.
V., zuständig
für Singen und den Hegau
- Der Caritasverband Konstanz e.V.,
zuständig für Konstanz, Allensbach und
FAIRKAUF Singen
- Die Diakonie Radolfzell,
zuständig für Radolfzell und die Höri
- Der DPWV - Pestalozzi Kinderdorf Wahlwies
für Stockach und
Umgebung.
- Die PVD -Jakobushof in
Radolfzell-Böhringen,
zuständig für die Betreuung von Obdachlosen
WIE
WIRD GEMEINWOHLARBEIT ORGANISIERT
Das JobCenter
meldet an AWO- Gemeinwohlarbeit BewerberInnen für
Arbeitsgelegenheiten
AWO-Gemeinwohlarbeit
- sucht geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten
- hält
Kontakt zu den entsprechenden Einrichtungen
- organisiert die
Qualifizierungen für die Beschäftigten
- ist zuständig für Abrechnung und Bezahlung
- ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten auch
während der Arbeitsgelegenheit
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