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GEMEINWOHLARBEIT

Achtung WAS SIND "ARBEITSGELEGENHEITEN"?

Seit Januar 2005 ist das neue Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft. Dort ist im §16d aufgeführt, dass für erwerbsfähige Menschen, die keine Arbeit finden können, gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden können.
Diese Arbeitsgelegenheiten dauern in der Regel sechs Monate. Der/die Beschäftigte erhält – zusätzlich zum Arbeitslosengeld II - 1,50 € pro geleistete Arbeitsstunde. Die Arbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Std. wöchentlich betragen. Bis zu 20% der vereinbarten Beschäftigungszeit kann für Qualifizierungen genutzt werden.

Achtung BESCHÄFTIGUNG ZUR WIEDEREINGLIEDERUNG

Vor Beginn jeder Arbeitsgelegenheit findet ein ausführliches Gespräch in der Koordinierungsstelle Gemeinwohlarbeit der AWO in Singen statt. Ziel ist, dass die vorgeschlagene gemeinnützige Arbeitsgelegenheit möglichst gut zu den Fähig- keiten, Interessen und der Zukunftsplanung einer Bewerberin/eines Bewerbers passt. Durch ein konkretes Beschäftigungsangebot, Beratungs- und Bewerbungshilfen, sowie ggf. Qualifizierung, soll der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.  

Achtung ARBEITEN IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE

AWO-Gemeinwohlarbeit bietet nur Tätigkeiten an, die gemeinnützig sind und im öffentlichen Interesse liegen. Bestehende Arbeitsplätze dürfen nicht durch Arbeitsgelegenheiten ersetzt werden. Alle Tätigkeiten müssen eindeutig zusätzlich zu bestehenden Diensten angeboten werden.

Achtung WIE WERDEN ARBEITSGELEGENHEITEN ORGANISIERT?

Bewerber/innen erhalten vom Job Center einen Vermittlungsvorschlag (‚Zuweisung‘) 

AWO-Gemeinwohlarbeit

  • führt das Eingangsgespräch mit dem/ der Bewerber/in
  • stellt den Kontakt zur entsprechenden Beschäftigungseinrichtung her
  • organisiert ggf. Qualifizierungen für den/die Beschäftigte/n
  • ist zuständig für Abrechnung und Verwaltung
  • ist Ansprechpartnerin für die/den Beschäftigte/n während der gesamten Laufzeit
  • leistet Beratungshilfe bei Bedarf
  • Achtung WER ORGANISIERT NOCH ARBEITSGELEGENHEITEN?

    Im Auftrag des JobCenters organisieren Wohlfahrtsverbände Arbeitsgelegenheiten im Landkreis Konstanz. Im Verbund arbeiten diesbezüglich zusammen:
    Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz e. V., Geschäftsstelle Singen
    Der Caritasverband Konstanz e.V., Geschäftsstelle Konstanz
    Das Diakonische Werk, Geschäftsstelle Radolfzell
    Die AGJ - Jakobushof in Radolfzell-Böhringen, zuständig für die Betreuung von Obdachlosen

    Achtung WO KÖNNEN ARBEITSGELEGENHEITEN STATTFINDEN?

    • AWO-Gemeinwohlarbeit organisiert Arbeitsgelegenheiten in Einrichtungen der AWO im gesamten Landkreis Konstanz
    • AWO-Gemeinwohlarbeit arbeitet eng mit der Singener Tafel e. V. zusammen
    • AWO-Gemeinwohlarbeit organisiert Arbeitsgelegenheiten für zahlreiche gemeinnützige, kommunale und kirchliche Organisationen im Raum Singen und Umgebung.
    • AWO-Gemeinwohlarbeit arbeitet auch mit Vereinen, Schulen, kulturellen Einrichtungen, usw. zusammen.

    Achtung BEISPIELE FÜR ARBEITEN IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE

    • Betreuung von Behinderten  → Betreuungsdienste, Freizeitangebote
    • Singener Tafel e.V. → Fahrdienste, Lagertätigkeiten, Verkauf, u.a.
    • Soziales → Mitarbeit im AWO-"Tafelgarten", in offenen Treffs und Stadtteilprojekten, u.a.
    • Umwelt/Landschaftsschutz/Tierschutz → Arbeiten im Tierheim, im Naturschutz
    • Schulen → Pausenbegleitung, Unterstützung bei Unterrichtsprojekten, u.a.
    • Kommunaler Bereich → Bibliotheken, kulturelle Projekte 
    • … und vieles anderes mehr
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    mann und kind

    geändert: 29.12.2011

    Informationen:

    Das Job Center Landkreis Konstanz informiert
    Arbeitslose und meldet Bewerber/innen an die Koordinierungsstelle Gemeinwohlarbeit der AWO weiter.

    AWO-Gemeinwohlarbeit ist Anlaufstelle:

    • für Bewerber/innen überwiegend aus Singen und dem Hegau
    • für Einrichtungen der AWO und der Singener Tafel im Landkreis Konstanz
    • für gemeinnützige Einrichtungen, die zusätzliche Arbeitsplätze einrichten möchten

    Arbeitslose und interessierte Einrichtungen für zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im öffentlichen
    Interesse wenden sich an:

     AWO-Gemeinwohlarbeit
    Heinrich-Weber-Platz 2
    78224 Singen

  • Terminabsprache / Verwaltung Anni Locher
  • 07731 / 9580 – 30

  • Beratung für Arbeitsgelegenheiten
  • - nach Terminabsprache-


    Uta Mayer
    07731 / 9580 – 32

    Mo/Di/Do/Fr
    9-12 Uhr und 13-15 Uhr
    Mittwoch geschlossen

    Fax.: 07731 / 9580 - 29

    e-mail: gewo@awo-konstanz.de


     
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