WAS
SIND "ARBEITSGELEGENHEITEN"?
Seit
Januar 2005 ist das neue Sozialgesetzbuch
(SGB II) in Kraft. Dort ist im §16d
aufgeführt, dass für
erwerbsfähige Menschen, die keine
Arbeit finden können, gemeinnützige
und
zusätzliche
Arbeitsgelegenheiten
geschaffen werden können.
Diese Arbeitsgelegenheiten dauern in der
Regel sechs Monate. Der/die
Beschäftigte erhält –
zusätzlich zum Arbeitslosengeld II -
1,50 € pro geleistete Arbeitsstunde. Die
Arbeitszeit muss zwischen 15 und 30 Std.
wöchentlich betragen. Bis zu 20% der
vereinbarten Beschäftigungszeit kann
für Qualifizierungen genutzt werden.
BESCHÄFTIGUNG
ZUR
WIEDEREINGLIEDERUNG
Vor
Beginn jeder Arbeitsgelegenheit findet ein
ausführliches Gespräch in der
Koordinierungsstelle Gemeinwohlarbeit der
AWO in Singen statt. Ziel ist, dass die
vorgeschlagene gemeinnützige
Arbeitsgelegenheit möglichst gut zu
den Fähig- keiten, Interessen und der
Zukunftsplanung einer Bewerberin/eines
Bewerbers passt. Durch ein konkretes
Beschäftigungsangebot, Beratungs- und
Bewerbungshilfen, sowie ggf.
Qualifizierung, soll der Einstieg in den
allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert
werden.
ARBEITEN IM
ÖFFENTLICHEN INTERESSE
AWO-Gemeinwohlarbeit
bietet
nur
Tätigkeiten
an,
die
gemeinnützig
sind und im
öffentlichen Interesse
liegen. Bestehende Arbeitsplätze
dürfen nicht durch
Arbeitsgelegenheiten ersetzt werden.
Alle Tätigkeiten müssen
eindeutig zusätzlich zu
bestehenden Diensten angeboten werden.
WIE
WERDEN ARBEITSGELEGENHEITEN ORGANISIERT?
Bewerber/innen
erhalten
vom
Job
Center
einen
Vermittlungsvorschlag
(‚Zuweisung‘)
AWO-Gemeinwohlarbeit
führt das Eingangsgespräch
mit dem/ der Bewerber/in
stellt den Kontakt zur entsprechenden
Beschäftigungseinrichtung her
organisiert ggf. Qualifizierungen
für den/die Beschäftigte/n
ist zuständig für Abrechnung
und Verwaltung
ist Ansprechpartnerin für die/den
Beschäftigte/n während der
gesamten Laufzeit
leistet Beratungshilfe bei Bedarf
WER
ORGANISIERT NOCH ARBEITSGELEGENHEITEN?
Im
Auftrag
des JobCenters organisieren
Wohlfahrtsverbände
Arbeitsgelegenheiten im Landkreis
Konstanz. Im Verbund arbeiten
diesbezüglich zusammen:
Die
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Konstanz e. V.,
Geschäftsstelle Singen
Der
Caritasverband Konstanz e.V.,
Geschäftsstelle Konstanz
Das
Diakonische
Werk, Geschäftsstelle
Radolfzell
Die AGJ
- Jakobushof in
Radolfzell-Böhringen,
zuständig für die Betreuung
von Obdachlosen
WO
KÖNNEN ARBEITSGELEGENHEITEN
STATTFINDEN?
- AWO-Gemeinwohlarbeit organisiert
Arbeitsgelegenheiten in Einrichtungen der
AWO im gesamten Landkreis Konstanz
- AWO-Gemeinwohlarbeit arbeitet eng
mit der Singener Tafel e. V. zusammen
- AWO-Gemeinwohlarbeit organisiert
Arbeitsgelegenheiten für zahlreiche
gemeinnützige, kommunale und
kirchliche Organisationen im Raum Singen
und Umgebung.
- AWO-Gemeinwohlarbeit arbeitet auch
mit Vereinen, Schulen, kulturellen
Einrichtungen, usw. zusammen.