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Frauenhaus
FRAUENHAUS KONSTANZ


Achtung  Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder

Tel.Nr: 07531 / 15728

Mo – Do 9h – 17h
und
Fr 9h – 14h

Abends, nachts und an den Wochenenden können Sie über die Polizeidienststelle im Frauenhaus aufgenommen werden.
Polizeistelle Konstanz 07531 / 995-1222

Sie können das Frauenhaus mit einer Spende unterstützen:
Kto.-Nr.: 63503
BLZ: 690 500 01
Sparkasse Bodensee

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz ist seit 1994 eine Zufluchtsstätte für körperlich oder seelisch misshandelte oder bedrohte Frauen und ihre Kinder.
Im Frauenhaus finden diese Menschen Schutz vor weiterer Bedrohung und Misshandlung sowie eine vorübergehende Unterkunft. Zudem erhalten sie professionelle Beratungsangebote und Informationen zu ihren Fragen: beispielsweise zu Existenzsicherung und Sorgerecht, Trennung und Scheidung, Gewaltschutzgesetz und Therapiemöglichkeiten.

Pfeil Wer kann zu uns kommen?

Frauen mit ihren Kindern, die Gewalt erlebt haben, noch erleben müssen oder von Gewalt bedroht sind.

Pfeil Was bekommen Sie bei uns?

Schutz und Unterkunft:
- eine vorübergehende, geschützte und anonyme Zufluchtsstätte
- kurzfristiger Schutz vor weiteren Übergriffen

Beratung und Begleitung:
- Hilfe bei der Klärung finanzieller und rechtlicher Fragen
- Begleitung zu Behörden, Anwältinnen etc.
- Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
- Unterstützung beim Entwickeln einer neuen Lebensperspektive
- Unterstützung und Hilfe in Erziehungsfragen
- Entspannungs- und Unterstützungskurse im Haus

Pfeil Was können wir für die Jungen und Mädchen tun?

- Klärung des neuen Schul- und Kindergartenplatzes
- Hilfe beim Zurechtfinden mit der neuen Situation
- Stärkung der Kinder bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen
- Aufgreifen geschlechtsspezifischer Bedürfnisse

Häufige Fragen vor einer Aufnahme ins Frauen- und Kinderschutzhaus

Pfeil Wie komme ich in das Frauen- und Kinderschutzhaus?
Rufen Sie uns an! Unsere Telefonnummer ist öffentlich: 07531/15728. Wir besprechen alles Weitere mit Ihnen persönlich.
Pfeil Was muss ich mitbringen, wenn ich ins Frauenhaus komme?
Wichtige Papiere: Ausweise, Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden Kindergeldbescheide, Krankenversicherungskarten, Bargeld, Bankkarte, Sparbücher, Kontoauszüge, Sozialversicherungsausweis, Zeugnisse, Impfpässe, Lieblingsspielzeug der Kinder, Schul- und Kindergartensachen, ausreichend Kleidung. Es ist nicht schlimm, wenn Sie nicht an alles denken in der Fluchtsituation, aber je mehr Papiere sie mitbringen, umso einfacher können wir die weiteren notwendigen Schritte organisieren!
Pfeil Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?
Solange Sie Schutz benötigen, kümmern sich die Mitarbeiterinnen um den Verbleib im Frauenhaus.
Pfeil Gibt es auch Frauen, die nicht aufgenommen werden?
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind ist das Jugendamt für Sie zuständig. Obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige Frauen und akut psychotische Frauen können nicht aufgenommen werden.
Pfeil Wer bezahlt für das Frauenhaus?
Frauen ohne eigenes Einkommen und Vermögen haben Anspruch auf ALG 2; wir helfen bei der Beantragung. Frauen mit eigenem Einkommen (Rente, Einkommen, Unterhaltszahlungen etc.) müssen sich an den Unterkunftskosten beteiligen.
Pfeil Wer kocht für uns, wer putzt?
Sie führen selbst Ihren Haushalt für sich und Ihre Kinder, und Sie sind für den Putzdienst mit zuständig.
Pfeil Wo und wie wohne ich mit meinen Kindern?
Sie erhalten vorübergehend ein Zimmer für sich und Ihre Kinder in unserem Haus. Der Sanitärbereich und die Küchen werden gemeinschaftlich genutzt. Die Adresse des Hauses ist nicht bekannt. Jungen über 14 Jahre können leider nicht mit aufgenommen werden. Telefonieren Sie mit uns; wir können diese Situation dann mit Ihnen klären.

Diese Informationen als pdf

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Frauenhaus

geändert: 11.01.2012


Info

07531 / 15 7 28

Postfach 10 15 51 
78415 Konstanz 

E-Mail:
fh@awo-konstanz.de

zu erreichen: 

Montag - Donnerstag 
9.00 - 17.00 Uhr 
Freitags. 
9.00 - 14.00 Uhr