

FRAUENHAUS KONSTANZ
Schutz vor
Gewalt gegen Frauen und Kinder
Tel.Nr:
07531 / 15728
Mo – Do 9h – 17h
und
Fr 9h – 14h
Abends, nachts und an den Wochenenden
können Sie über die
Polizeidienststelle im Frauenhaus
aufgenommen werden.
Polizeistelle
Konstanz 07531 / 995-1222
Sie können das Frauenhaus mit einer
Spende unterstützen:
Kto.-Nr.: 63503
BLZ: 690 500 01
Sparkasse Bodensee
Das Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz
ist seit 1994 eine Zufluchtsstätte
für körperlich oder seelisch
misshandelte oder bedrohte Frauen und ihre
Kinder.
Im Frauenhaus finden diese Menschen Schutz
vor weiterer Bedrohung und Misshandlung
sowie eine vorübergehende Unterkunft.
Zudem erhalten sie professionelle
Beratungsangebote und Informationen zu ihren
Fragen: beispielsweise zu Existenzsicherung
und Sorgerecht, Trennung und Scheidung,
Gewaltschutzgesetz und
Therapiemöglichkeiten.
Wer kann zu uns
kommen?
Frauen mit ihren Kindern, die Gewalt erlebt
haben, noch erleben müssen oder von
Gewalt bedroht sind.
Was bekommen
Sie bei uns?
Schutz und Unterkunft:
- eine vorübergehende, geschützte
und anonyme Zufluchtsstätte
- kurzfristiger Schutz vor weiteren
Übergriffen
Beratung und Begleitung:
- Hilfe bei der Klärung finanzieller
und rechtlicher Fragen
- Begleitung zu Behörden,
Anwältinnen etc.
- Unterstützung bei der Wohnungs- und
Arbeitssuche
- Unterstützung beim Entwickeln einer
neuen Lebensperspektive
- Unterstützung und Hilfe in
Erziehungsfragen
- Entspannungs- und Unterstützungskurse
im Haus
Was können
wir für die Jungen und Mädchen
tun?
- Klärung des neuen Schul- und
Kindergartenplatzes
- Hilfe beim Zurechtfinden mit der neuen
Situation
- Stärkung der Kinder bei der
Bewältigung von Gewalterfahrungen
- Aufgreifen geschlechtsspezifischer
Bedürfnisse
Häufige
Fragen vor einer Aufnahme ins Frauen- und
Kinderschutzhaus
Wie komme ich
in das Frauen- und Kinderschutzhaus?
Rufen Sie uns an! Unsere Telefonnummer ist
öffentlich: 07531/15728. Wir besprechen
alles Weitere mit Ihnen persönlich.
Was muss ich
mitbringen, wenn ich ins Frauenhaus komme?
Wichtige Papiere: Ausweise, Pässe,
Geburts- und Heiratsurkunden
Kindergeldbescheide,
Krankenversicherungskarten, Bargeld,
Bankkarte, Sparbücher,
Kontoauszüge,
Sozialversicherungsausweis, Zeugnisse,
Impfpässe, Lieblingsspielzeug der
Kinder, Schul- und Kindergartensachen,
ausreichend Kleidung. Es ist nicht schlimm,
wenn Sie nicht an alles denken in der
Fluchtsituation, aber je mehr Papiere sie
mitbringen, umso einfacher können wir
die weiteren notwendigen Schritte
organisieren!
Wie lange kann
ich im Frauenhaus bleiben?
Solange Sie Schutz benötigen,
kümmern sich die Mitarbeiterinnen um
den Verbleib im Frauenhaus.
Gibt es auch
Frauen, die nicht aufgenommen werden?
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind ist das
Jugendamt für Sie zuständig.
Obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige
Frauen und akut psychotische Frauen
können nicht aufgenommen werden.
Wer bezahlt
für das Frauenhaus?
Frauen ohne eigenes Einkommen und
Vermögen haben Anspruch auf ALG 2; wir
helfen bei der Beantragung. Frauen mit
eigenem Einkommen (Rente, Einkommen,
Unterhaltszahlungen etc.) müssen sich
an den Unterkunftskosten beteiligen.
Wer kocht
für uns, wer putzt?
Sie führen selbst Ihren Haushalt
für sich und Ihre Kinder, und Sie sind
für den Putzdienst mit zuständig.
Wo und wie
wohne ich mit meinen Kindern?
Sie erhalten vorübergehend ein Zimmer
für sich und Ihre Kinder in unserem
Haus. Der Sanitärbereich und die
Küchen werden gemeinschaftlich genutzt.
Die Adresse des Hauses ist nicht bekannt.
Jungen über 14 Jahre können leider
nicht mit aufgenommen werden. Telefonieren
Sie mit uns; wir können diese Situation
dann mit Ihnen klären.
Diese
Informationen als pdf
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geändert:
11.01.2012

07531
/ 15 7 28
Postfach 10 15
51
78415 Konstanz
E-Mail:
fh@awo-konstanz.de
zu
erreichen:
Montag
- Donnerstag
9.00 - 17.00
Uhr
Freitags.
9.00
- 14.00 Uhr
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