Die
Seite für Ehrenamtliches
Engagement
"Wer
nichts für andere tut, tut nichts
für sich..."(Johann Wolfgang von
Goethe)

"Vielen Dank, ich sitze bequem
!"
Ist das
nicht Ihr Ding ? Sind Sie lieber aktiv,
suchen Sie Herausforderungen, Begegnungen,
interessante Tätigkeiten abseits vom
beruflichen Stress aber durchaus mit
Tiefgang ?
Die AWO
bietet Ihnen vielfältige
Möglichkeiten und baut auf Menschen wie
Sie !
Wunder
werden nicht erwartet:
Aber die Bereitschaft, etwas verbindlich
für sich und andere zu tun,
sollte schon vorhanden sein. Man muss sich
aufeinander verlassen können.
Mögliche
Einsatzfelder (nur eine Auswahl der
vielfältigen Möglichkeiten):
Kinder:
Kindertagesstätte
Kinderfreizeiten (AWO-Reisen)
Jugend:
Jugendwerk
AWO-Reisen
AmadeJus
Familien:
Elternschule
AWO-Reisen
Senioren:
Pflegeheim "Seniorenfamilie"
Ortsvereine
Seniorenfahrten
Begegnungsstätten
Seniorenwohnanlagen
Pflege
Vergissmeinnichtgruppe
Psychisch Kranke:
Förderverein
Arbeitslose:
Kontakt-und Beratungsstelle
Jobbau: Verwaltungs- und einfache
Büroarbeiten, Besorgungen, Wege zur
Gechäftsstelle
Gut wäre Führerschein, 8 - 15 Std.
pro Woche an 2 bzw.3 halben Tagen,
Grunderfahrungen im
Verwaltungs-Bürobereich (6.07.2011)
Lilje
Behinderte:
ISA
Betreuungsverein
Jedem/er
Interessierte/n wird eine "Vereinbarung"
angeboten, in der die wichtigen
Punkte geklärt werden.
Informationen
rund
ums Ehrenamt:
Was ist
Freiwilligenarbeit ?
Bürgerschaftliches
Engagement,
Ehrenamt,
Freiwilligenarbeit
?
Der
Begriff „Freiwilligenarbeit
oder Engagement“ wird von den meisten
bevorzugt.
Nach dem Freiwilligensurvey 1999,
durchgeführt vom Institut Infratest im
Auftrag des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt
es 63 Mio. Bundesbürger
im Alter über 14 Jahren, von denen 22
Mio. sich freiwillig engagieren und 35 Mio.
freiwillig Aufgaben ausüben bzw.
Funktionen inne haben.
Davon sind 43 % in Vereinen/Verbänden,
14% in Kirchen und 13% Selbsthilfegruppen
oder Projekten organisiert. Dabei nimmt der
sportliche Bereich die Spitzenstellung ein,
gefolgt von Schule/Kindergarten,
Kirche/Religion und Freizeit/Geselligkeit
Kultur/Musik und sozialem/politischen
Engagement Sonstige bürgerschaftliche
Aktivitäten am Wohnort machen lediglich
einen kleinen Bereich von ca 1 % aus.
Erwartungen an die Freiwilligenarbeit sind
ein möglicher beruflicher Nutzen ,
Erweiterung von Kenntnissen und Erfahrungen
und das Gefühl etwas für das
Gemeinwohl zu tun und anderen Menschen zu
helfen.
Insgesamt sind Personen mit besseren
bildungsmäßigen, beruflichen und
finanziellen Voraussetzungen, sowie
Personen, die sozial stärker integriert
sind, eher bereit für ein
Ehrenamt als andere.
Der zentrale Begriff in „freiwillig“ ist der
der Freiheit. Freiheit bedeutet jedoch nicht
nur
frei von etwas sein, sondern immer auch frei
für etwas sein. So bedeutet
freiwilliges
Engagement für Konrad Hummel
(Geschäftsstelle BE beim
Sozialministerium)
„Sich gewinnen lassen fürs Ganze“.
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Führungszeugnis
Ehrenamtliche, die
Kinder und Jugendliche betreuen, und das
regelmäßig und in gewisser
Intensität (mindestens 5 Stunden pro
Woche) sollten ein Führungszeugnis
vorlegen.
Hier gilt der Schutzauftrag nach
§ 72 a SGB VIII (Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sollen
hinsichtlich der persönlichen Eignung
im Sinne des § 72 Abs. 1 insbesondere
sicherstellen, dass sie keine Personen
beschäftigen oder vermitteln, die
rechtskräftig wegen einer Straftat
nach den §§ 171, 174 bis 174c,
176 bis 181a, 182 bis 184e oder § 225
des Strafgesetzbuches verurteilt worden
sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei
der Einstellung und in
regelmäßigen Abständen von
den zu beschäftigenden Personen ein
Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5
des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen
lassen. Durch Vereinbarungen mit den
Trägern von Einrichtungen und
Diensten sollen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe auch
sicherstellen, dass diese keine Personen
nach Satz 1 beschäftigen.)
Diese Kosten sollen aber laut
beigefügtem Rundschreiben
nicht erhoben werden.
Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeiten
Einnahmen
aus der nebenberuflichen Tätigkeit als
Betreuer, Erzieher oder eine
vergleichbare Tätigkeit der
nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder
behinderter
Menschen sowie für Hilfsdienste bei der
häuslichen Betreuung durch ambulante
Pflegedienste, z.B. Unterstützung bei
der Grund- und Behandlungspflege, bei
häuslichen Verrichtungen und
Einkäufen, sind bis zu einer Höhe
von jährlich 2.100,-EURO
(rückwirkend zum 01.01.2007)
lohnsteuerfrei, wenn diese Tätigkeit
für eine
gemeinnützige Einrichtung ausgeübt
wird und der Förderung
gemeinnütziger, mildtätiger
Zwecke dient. Die Voraussetzung einer
nebenberuflichen Tätigkeit ist nur
erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht
mehr als ein Drittel der Arbeitszeit (auf
ein Jahr bezogen) eines vergleichbaren
Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Dabei
müssen mehrere gleichartige
Tätigkeiten zusammengerechnet werden,
wenn sie sich nach der Verkehrsanschauung
als Ausübung
eines einheitlichen Hauptberufs darstellen.
Der Freibetrag gilt auch für
Hausfrauen, Rentner, Studenten und
Arbeitslose, die `nebenbei´ eine
begünstigte Tätigkeit
ausüben.
Übungsleiterfreibetrag
Die
Beratungsstelle für Arbeitslose des ASG
e.V. Walter-Ballhause-Str. 4, 30451 Hannover
Tel.: 0511 - 44 24 21 Fax: 0511 - 760 2132
hat Merkblätter zu diesem Thema
herausgegeben (24.10.2011):
ASG
Merkblatt Übungsleiterfreibetrag Alg
I
ASG
Merkblatt Übungsleiterfreibetrag Alg
II
Kombination aus Minijob und
ehrenamtlicher Arbeit beim selben
Arbeitgeber ist nicht zulässig
(07.10.2011)
Laut
Information des Deutschen Frauenrates
von 2010 ist es immer häufiger der
Fall, dass Pflegeeinrichtungen ihre
weiblichen Mitarbeiter mit einer
Kombination aus Minijob und
ehrenamtlicher Pflegearbeit bezahlen.
Die Arbeitgeber können auf diese
Weise Sozialversicherungskosten sparen.
Dies führte zu einer Anfrage der
SPD-Bgeordneten Mechthild Rawert. Die
Regierung stellt in ihrer Antwort fest,
dass ein solcher Fall keinesfalls
rechtens ist. Hier
der gesamte Text
Anrechnung auf das ALG II
(09.03.11)
Der
Hartz-IV-Kompromiss im Bundestag/Bundesrat
am 25. Februar 2011 macht es möglich:
Wer als Hartz-IV-Bezieher sich in seinem
Verein/Verband oder für sonstige
gemeinnützige Organisationen
persönlich engagiert, kann dafür
weiterhin anrechnungsfrei eine moderate
Aufwandsentschädigung/begünstigte
Übungsleitervergütung erhalten.
Der erzielte parlamentarische Kompromiss
über den Vermittlungsausschuss, dies
mit Zustimmung des Parlaments in der
heutigen Sondersitzung, würdigt und
stärkt durchaus das Ehrenamt.
Bei
leistungsberechtigten Personen mit
steuerfreien Einnahmen oder Bezügen aus
begünstigten
Übungsleitertätigkeiten, egal ob
im Sport- oder Musikverein, bei der
Mitwirkung in gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen
Einrichtungen, bleiben bis zu 175 Euro pro
Monat anrechnungsfrei.
Es gibt nun
über § 11 Absatz 2 SGB II eine
für die Vereinspraxis wichtige
Ausnahmeregelung.
Anrechnungsfrei bleiben die Einnahmen nach
- § 3 Nr. 12 EStG
(Aufwandsentschädigungen aus
öffentlichen Kassen),
- § 3 Nr. 26 EStG
(begünstigte pädagogisch,
betreuerische
Übungsleitertätigkeit),
- § 3 Nr. 26a EStG (den seit 2007
geltenden Ehrenamtsfreibetrag) und
- für den soeben erst eingeführten
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG
(für ehrenamtliche Betreuungen).
Dies jedoch
(insgesamt) höchstens bis 175 Euro je
Monat.
Gewürdigt
wird damit die Vereinspraxis, dass man
bewusst die betroffenen Hartz-IV-Bezieher in
den Verein einbindet, moderat die
verantwortungsvollen Tätigkeiten
honoriert, um den Kontakt im Mitgliederkreis
zu fördern, zumindest mittelbar auch
den beruflichen Wiedereinstieg damit
unterstützen zu können.
Bei § 11b SGB II wird Abs. 2 wie folgt
angefügt: „Erhält eine
leistungsberechtigte Person mindestens aus
einer Tätigkeit Bezüge oder
Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a
oder 26b des Einkommensteuergesetzes
steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und
2 (Anrechnungsvorgaben) mit den
Maßgaben, dass jeweils an die Stelle
des Betrages von 100 Euro monatlich der
Betrag von 175 Euro monatlich und an die
Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag
von 175 Euro tritt. § 11a Abs. 3 bleibt
unberührt.“ .
Sie sind
somit grundsätzlich nicht als Einkommen
zu berücksichtigen, sofern sie den
Betrag von 50% des Regelsatzes monatlich
nicht überschreiten (175,-).
(Aus einer
Information nach Rechtsanwalt Prof. G.
Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht,
Freiburg)
Das
Verhältnis von
Bundesfreiwilligendienst (BFD) und
Arbeitslosengeld – II ( ALG II ) (aus:
BWKG-Mitteilung 172/2011)
Der BFD hat zum 1.Juli 2011 den
Zivildienst abgelöst. Der BFD gleicht
in vielerlei Hinsicht den früheren
Zivildienst aber auch den Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ). Ein
Alleinstellungsmerkmal des BFD ist jedoch,
dass es für die Dienstleistenden keine
Altersbeschränkung gibt – das FSJ steht
nur jungen Menschen bis 27 offen. Bei den
BFD - Einsatzstellen zeichnet sich ab, dass
sich zunehmend mehr Personen für den
BFD interessieren , die ALG – II beziehen.
Der Bezug dieser Transferleistung ist
prinzipiell kein Hindernis dafür, einen
Freiwilligendienst zu absolvieren. Denn die
freiwillige Tätigkeit kann den Einstieg
oder Wiedereinstieg in das Arbeitsleben
ermöglichen oder eine neue berufliche
Perspektive eröffnen. Häufig
stellen sich jedoch verschiedene Fragen wie
die Leistungen der BFD auf die ALG – II –
Leistungen angerechnet werden. Darauf wird
in der pdf,
die hier zum Download zur Verfügung
steht, eingegangen.
Eine
Ergänzung hierzu ist eine
Pressemitteilung der CDU/CSU-Pressestelle
vom 16.12.2011
Schiewerling/Linnemann:
Einsatz für die Allgemeinheit lohnt
sich 24.11.2011 | 14:02 Uhr Berlin (ots) -
Bezieher
von Arbeitslosengeld II erhalten
künftig eine deutlich höhere
Taschengeld-Freigrenze, wenn sie sich im
Bundesfreiwilligendienst engagieren. Die
entsprechende Verordnung ändert das
Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum
Jahreswechsel. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Karl
Schiewerling, und der zuständige
Berichterstatter Carsten Linnemann: "Einsatz
für die Allgemeinheit muss auch
für die Bezieher von Arbeitslosengeld
II seine Anerkennung finden. Deshalb hat
sich die Union für eine Anhebung der
Taschengeld-Freigrenze für
ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich im
Bundesfreiwilligendienst oder
Jugendfreiwilligendienst engagieren. Dieser
Freibetrag, der nicht auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet wird, soll
von derzeit 60 auf künftig 175 Euro
erhöht werden. Die Union
begrüßt außerordentlich,
dass das Bundesarbeitsministerium nun die
Initiative der Union aufnimmt und mit
Wirkung zum 1. Januar 2012 die entsprechende
Verordnung ändern wird. Diese deutliche
Erhöhung ist ein wichtiges Zeichen
dafür, dass sich Menschen in der
Grundsicherung weiter aktiv in die
Bürgergesellschaft einbringen
können und sollen. Ein solches
Engagement eröffnet den
ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten
zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dies kann im Einzelfall sogar Wege aus der
Langzeitarbeitslosigkeit aufzeigen. Mit der
Öffnung des Bundesfreiwilligendienstes
und der finanziellen Honorierung erkennt
auch die Gesellschaft an, dass sich
ALG-II-Bezieher sehr wohl für die
Allgemeinheit engagieren. Die
angekündigte Erhöhung der
Taschengeld-Freigrenze schafft dafür
weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt sie
für eine Gleichbehandlung bei der
Taschengeld-Regelung. Letztendlich kommt
diese Erhöhung dem
Bundesfreiwilligendienst selbst zugute.
Durch die Erhöhung der geldlichen
Anreize wird die Zahl der Freiwilligen aus
dem Bereich der Grundsicherung steigen. Der
Bundesfreiwilligendienst wird damit auf eine
noch breitere Basis gestellt."
Anrechnung
auf das Arbeitslosengeld
(28.12.07)
Eine
Aufwandsentschädigung über
dem Freibetrag von monatlich 154,-- €
nach der Verordnung über die
ehrenamtliche Betätigung von
Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I S.
1783) führt unter Umständen
dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit
keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit
gewährt. Ob dieser Betrag im Zuge der
Neuordnung auch verändert wurde ist zur
Zeit uns noch nicht bekannt.
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Gesetz
zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements
Das
Bundesministerium der Finanzen hat im
Dezember 2006 auf Basis der von
Bundesfinanzminister Steinbrück kurz
zuvor vorgestellten Initiative „Hilfen
für Helfer“ einen Referentenentwurf
erarbeitet. Im Rahmen der Initiative wurde
das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
großzügiger geregelt und Spender,
Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und
bürgerliches Engagement
unterstützt werden. Die Bundesregierung
hat den Gesetzentwurf am 14. Februar 2007
verabschiedet. Der Gesetzentwurf für
das „Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements“ wurde
auf der Homepage des
Bundesfinanzministeriums
veröffentlicht. (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/011.html)
Die Änderungen traten rückwirkend
zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Insbesondere
wurden durch das Änderungsgesetz
Steuervergünstigungen für
gemeinnützige Tätigkeiten
ermöglicht:
Es wurde
ein neuer Abzug von der Steuerschuld
für bestimmte ehrenamtliche
Tätigkeiten im gemeinnützigen
Bereich in Höhe von jährlich 300,-
€ eingeführt. Den Abzug kann geltend
machen, wer regelmäßig monatlich
durchschnittlich mindestens 20 Zeitstunden
im Dienst
einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einer
steuerbegünstigten Körperschaft
unentgeltlich und freiwillig alte, kranke
oder behinderte Menschen betreut. Mit dem
Steuerabzug wird erstmals unentgeltliche
gemeinnützige Tätigkeit steuerlich
gefördert. Der bislang praktizierte,
jedoch mit einigem bürokratischen
Aufwand verbundene Umweg, eine steuerliche
Abziehbarkeit unentgeltlicher Tätigkeit
über Aufwandspenden in Kombination mit
dem Übungsleiterfreibetrag
herzustellen, könnte daher obsolet
werden.
Gleichzeitig
wurde der sog. Übungsleiterfreibetrag
gemäß § 3 Nr. 26 EStG von
1.848,- € auf 2.100,- € angehoben.
Gemäß § 3 Nr. 26 EStG sind
Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten als Übungsleiter,
Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder
vergleichbaren
nebenberuflichen Tätigkeiten, aus
nebenberuflichen künstlerischen
Tätigkeiten oder der nebenberuflichen
Pflege alter, kranker oder behinderter
Menschen im Dienst oder im Auftrag einer
inländischen juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einer
gemeinnützigen Einrichtung zur
Förderung gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke bis
zur Höhe von künftig 2.100,- € im
Jahr steuerfrei.
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Steuerfreibetrag
Ab 1.01.2007 gibt es einen
allgemeinen Freibetrag für Einnahmen
aus Tätigkeiten im gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Bereich
von bis zu 500,-€ im Jahr. Sind die als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbaren Aufwendungen höher als der
Freibetrag, muss dies belegt werden. Wer die
Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich
noch Aufwandsentschädigungen vom Staat
und auch nicht den
"Übungsleiterfreibetrag" gewährt
bekommen. (Quelle: SÜDKURIER)
Zertifikate
Dem Kultusministerium ist es ein
wichtiges Anliegen, ehrenamtliche
Tätigkeiten von Schülerinnen und
Schülern herauszustellen und zu
würdigen. Ehrenamtliche
Tätigkeiten zum Wohle der jeweiligen
Schulgemeinde werden unter der Rubrik
„Bemerkungen“ in das Zeugnis mitaufgenommen.
Seit dem Schuljahr 1995/96 besteht in
Baden-Württemberg auch die
Möglichkeit, eine Bescheinigung
über außerschulisches
ehernamtliches Engagement in die
Zeugnismappe aufzunehmen zu lassen. Beim
Übergang in das spätere
Berufsleben kann sich dies als
äußerst vorteilhaft erweisen.
Durch ehrenamtliches Engagement können
viele, für das Berufsleben wichtige
Schlüsselqualifikationen wie z.B.
soziale Kompetenz,
Kommunikationsfähigkeit,
Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit
erworben werden. Das Beiblatt
zum Zeugnis kann bei der Freiwilligenagentur
von den Vereinen und Verbänden
angefordert werden.
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Moderation
Moderation
wird als grundlegende Fähigkeit zur
Vereinsführung, zum Lenken und Leiten
von Gruppen aller Art, nicht nur im
beruflichen Kontext benötigt. Der/die
ModeratorIn sollte sich die Ziele eines
Gespräches verdeutlichen, sich
über das eigene Verständnis von
Moderation klar sein, Wahrnehmung oder
Kommunikation üben , verschiedene
Techniken wie die Wirkung rhetorischer
Mittel beherrschen. Auch ist die Gruppe und
der Umgang mit Gruppenprozessen
ein entscheidender Faktor für das
Gelingen von Moderation.
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Zeitmanagement
Kampf dem Aktionismus
Anhand
welcher Kriterien entscheiden wir, was
wirklich wichtig und nicht nur dringend
ist? Dazu gibt es folgende kleine
Geschichte:
Ein Spaziergänger geht
durch einen Wald. Er kommt an eine Lichtung.
Dort sieht er einen Arbeiter, der einen
Baumstamm in kleine Stücke sägt.
Diesem Mann schaut er
nachdenklich zu. Während er ihn
beobachtet, sieht er ihn furchtbar
schwitzen,
hört ihn keuchen, ächzen, fluchen.
Nachdem er dies alles eine Weile beobachtet
hat,
geht unser Spaziergänger zu ihm hin,
tippt ihm auf die Schulter und sagt:
„Es ist ja wohl kein Wunder, dass Sie so
unendlich viel Mühe haben. Sie
sollten einmal Ihre Säge
schärfen!"
Der Arbeiter lässt für einen
Moment seine Säge sinken, schaut
unseren Spaziergänger fassungslos an
und sagt:
„ Ich glaube, Sie spinnen! Sie sehen
doch, dass ich dazu keine Zeit habe,
sondern sägen muss!"
Hier ist das Sägen zum Selbstzweck
geworden, das wirkliche Ziel ist dabei
völlig aus dem Blickfeld geraten.
In vielen Organisationen, gleich
ob in der Wirtschaft oder im sozialen
Bereich, wie z.B. in Vorständen von
Vereinen, findet man vergleichbare
Situationen. Gefördert wird dieser
Zustand vielfach noch dadurch, dass
Fleiß nach wie vor als
Primärtugend gesehen wird.
„Hauptsache, ich habe was getan!"
Mit dieser Einstellung legitimieren viele
Menschen ihre Tätigkeiten und
genießen, weil fleißig, auch
noch das Wohlwollen ihrer Umgebung.
Wirklich verdient haben dieses
Wohlwollen aber diejenigen, die mit ihrer
Arbeit einen wichtigen Beitrag dazu leisten,
die Ziele des Vereines oder der Gruppe zu
erreichen. Zwingend notwendig ist
dafür, dass diese Ziele definiert und
den Mitarbeiter, z.B. den
Vorstandsmitgliedern, auch bekannt sind.
Schon Mark Twain hat gesagt: „Als wir
unser Ziel aus den Augen verloren hatten,
verdoppelten wir unsere Anstrengungen."
Jeder Mitarbeiter, jede
Mitarbeiterin muss also genau darüber
informiert sein
- was
- bis wann
- in welchem Umfang / in welcher
Qualität
- unter welchen Voraussetzungen
- von wem
geleistet werden soll.
Zwei weitere Aspekte sind zu
berücksichtigen: Die Ziele müssen
realistisch sein, d.h. sie müssen aus
eigener Kraft erreichbar sein und sie
müssen von denjenigen, die sie
erreichen sollen, akzeptiert sein.
'Tue das Wichtige vor dem Dringenden'
heißt also, immer das zuerst zu tun,
was hilft,
die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit ist
ein erster wichtiger Schritt zu
effizienterem
Arbeiten getan.
Wenn Sie der Empfehlung gefolgt
sind, über etwa eine Woche sehr
pedantisch ihre
Tätigkeiten zu notieren, haben Sie
vielleicht feststellen müssen, dass Sie
häufiger in
Zeitfallen hineingeraten sind. Ein Grund
dafür, immer wieder in solche Fallen zu
tappen,
sind die eigenen Arbeitsgewohnheiten. Im
folgenden finden Sie einige Beispiele, eine
kurze Beschreibung ihrer Folgen und
Vorschläge, wie sie künftig zu
vermeiden sind.
Als Beispiel dient ab und zu "der
Vorsitzende": es könnte genauso gut
"die Vorsitzende"
oder der/die Projektverantwortliche" usw.
heissen.
>>> Ich beginne
Arbeiten erst kurz vor dem geforderten
Fertigstellungstermin. Arbeit
bleibt so lange unerledigt, bis sie nicht
mehr verschoben werden kann. Man arbeitet
unter Zeitdruck, muss zum Teil
improvisieren, weil wichtige Unterlagen
gerade jetzt nicht zur
Verfügung stehen und erreicht, weil
unter Stress, nicht das optimale Ergebnis.
Zudem bleiben andere Aufgaben liegen und
werden ihrerseits irgendwann wieder
dringend.
Definieren Sie das Ziel, das mit
der zu erledigenden Arbeit erreicht werden
soll. Leiten Sie (bei komplexeren Aufgaben)
Teilziele ab und reservieren Sie in Ihrem
Terminplaner Zeit für die Erledigung
der erforderlichen Aufgaben. Stellen Sie
sicher, dass die benötigten Ressourcen
verfügbar sind.
>>> Ich
stürze mich ohne langes Wenn und
Aber in meine Arbeit.
Hier
dominiert die Dringlichkeit die Wichtigkeit.
Folge: Oft muss man später feststellen,
dass die ganze Arbeit oder zumindest Teile
davon völlig unnütz sind. Werden
Sie sich vor Arbeitsbeginn klar über
Ihre Ziele und Prioritäten.
>>>
Ich akzeptiere
Rückdelegationen.
Folge: Mitarbeiter suchen nicht mehr selbst
nach Lösungen, die Arbeit wird im
Zweifel vom Vorsitzenden erledigt. Das,
wofür der Vorsitzende wirklich
benötigt wird, bleibt erst mal liegen
(oder wird mit nach Hause genommen, was dann
auch noch den besonderen Leistungswillen des
Vorsitzenden betont!). Es gibt für
dieses Phänomen die unterschiedlichsten
Ursachen: die Eitelkeit des Vorsitzenden
(Ich kann es eben immer noch am besten!),
Unentbehrlichkeitsphantasien (Ohne mich
klappt nichts), die mangelhafte Ausbildung
der anderen Ehrenamtlichen usw.
Neben
diesen und vielen anderen Gewohnheiten sind
es oft die Routinearbeiten, die sich
als enorme Zeitfallen erweisen. Routinen
sind wichtig, weil sie uns einen
verlässlichen Rahmen für unser
tägliches Tun bieten. Gefährlich
werden sie dann, wenn sie sich
verselbständigen nach dem Motto: „Das
haben wir schon immer so gemacht!" Listen
Sie deshalb einmal konsequent auf, welche
Routinearbeiten Sie erledigen und wie viel
Zeit Sie dafür pro Woche investieren.
Als Routinearbeiten gelten solche
Tätigkeiten, die immer wiederkehren und
oft automatisiert, besser organisiert oder
delegiert werden können.
Ein
typisches Beispiel ist hier das Lesen. Viele
Lesetests haben ergeben, dass Menschen, die
schneller lesen, keineswegs weniger von
ihrem Lesestoff behalten als diejenigen, die
langsamer lesen. Schneller lesen kann man
lernen und auf diesem Weg ohne jeden
Leistungsverlust sehr viel Zeit sparen.
Wenn es Ihnen auch bei anderen
Routinearbeiten gelingt, Zeit einzusparen,
ohne Qualitätsverluste zu erleiden,
sind Sie auf einem guten Weg, sich
Freiräume zu schaffen für
Aufgaben, die wirklich wichtig und
zielorientiert sind. Viel Erfolg!
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Versicherungen
Bürgerschaftliches
Engagement
ist
nicht
ohne
Risiken,
auch für die einzelne BürgerIn,
die sich engagiert. Es muss klar sein,
wofür er/sie Verantwortung
übernimmt und ggf. einzutreten hat
(haftet) – und: für welche Risiken
Versicherungsschutz besteht. Es sollte
geklärt sein, für wen und was
Versicherungen gebraucht werden und
dafür gesorgt werden, dass die Risiken
begrenzt und überschaubar bleiben.
Beispiele für Risiken sind:
Sachschäden bei persönlicher
Hilfestellung, verlorene Schlüssel,
Beschädigung teurer technischer
Ausrüstungen.
Bei der AWO Ehrenamtlich Tätige sind
durch die AWO für ihre Tätigkeiten
haftpflicht versichert und nach § 2
Abs. 1 Nr.9 des SGB VII gesetzlich
unfallversichert.
Aufgepaßt: diese gesetzliche
Unfallversicherung gilt nur für
Ehrenamtliche, die ein direktes
Verhältnis zur AWO haben. Beispiel
für einen Ausschluß: ein
gemeinsames Sommerfest der AWO mit einem
anderen Verband, der nicht zur
Wohlfahrtspflege oder zum Gesundheitswesen
gehört. Verletzt sich ein
Ehrenamtlicher dieser anderen Organisation,
so ist er nicht gesetzlich unfallversichert.
Allerdings
hat das Kabinett der Landesregierung
Baden-Württemberg am 26.07.05
beschlossen, eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung für alle
Ehrenamtliche und bürgerschaftlich
Engagierte abzuschliessen.
Diese
Landesversicherung funktioniert
unkompliziert:
Im Falle eines Falles reicht man die Meldung
des Schadens an die Ecclesia als den
betreuenden Versicherungsdienst ein.
Ehrenamtliche müssen sich nicht
vorsorglich bei der Versicherung
registrieren lassen oder gar eine
individuelleVersicherungspolice
abschließen.
Im Schadensfall oder bei Fragen zum
Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an
den betreuenden Versicherungsdienst:
Ecclesia
Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 40
70597 Stuttgart
Tel: 0711/61 55 33 - 265
Fax: 0711/61 55 33 - 29
E-Mail:ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de
Alternativ können Sie die Formulare zur
Schadenmeldung unter www.ecclesia.de/Ehrenamtherunterladen.
Ein
InfoBlatt der Landesregierung finden Sie
hier zum download (pdf, 3,38 MB)
Meldung
31.07.06:
Das Land Baden-Württemberg hat mit
Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres
Sammelverträge zum Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz für
ehrenamtlich und bürgerschaftlich
Engagierte abgeschlossen. Die dazu
vereinbarte Selbstbeteiligung bei der
Haftpflichtversicherung von 250 Euro wird
nun zum 1. August 2006 entfallen. Dies
teilte Arbeits- und Sozialministerin Dr.
Monika Stolz heute (31. Juli 2006) in
Stuttgart mit. „Bürgerschaftlich
engagierte Menschen müssen künftig
im Schadensfall keinerlei Kosten mehr
tragen. Damit ist es gelungen, die
Rahmenbedingungen für noch mehr
bürgerschaftliches Engagement weiter zu
verbessern“, sagte die Ministerin.
Fast
4,5 Millionen Menschen engagieren sich in
Baden-Württemberg bürgerschaftlich
und ehrenamtlich. Bürgerschaftliches
Engagement mache eine zentrale Stütze
der Gesellschaft aus, so Stolz weiter.
„Für viele Menschen ist es zur
Selbstverständlichkeit geworden, sich
im Verein, in der Bürgerinitiative oder
in der Selbsthilfegruppe für andere
einzusetzen. Dieses Engagement hat in der
Politik des Landes hohe Priorität. Mit
unserer Politik wollen wir den Freiwilligen
entgegenkommen und sie in ihrer wichtigen
Arbeit unterstützen“, sagte die
Ministerin.
Eine
Broschüre
„Versicherungsschutz für
bürgerschaftliches und
ehrenamtliches Engagement kann
auf der Homepage des Sozialministeriums
unter http://www.sozialministerium-bw.de/sixcms/media.php/1442/VersicherungsschutzBE
internet_neu.pdf heruntergeladen
werden.
Eine Seite zum Thema
Unfallversicherung &
BerufsUnfähigkeit speziell für
Senioren und Ehrenamtliche wurde von einer
Studentin entwickelt und will ein neutraler
Ratgeber sein.Leider werden Senioren in der
Praxis oft unnötige Versicherungen
verkauft. Mit diesem Wegweiser können
sich Senioren selbst informieren, ob der
Abschluss einer Unfallversicherung
überhaupt sinnvoll ist und was beachtet
werden soll. :
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de
Öffentlichkeitsarbeit
Wenn
BürgerInnen in die Öffentlichkeit
gehen, dann sprechen sie von ihren Anliegen.
Sie richten sich an BürgerInnen,
gleich, ob es Jugendliche, SeniorInnen usw.
sind. Sie müssen deshalb ihr Anliegen
nicht „verkaufen“, sondern sie laden ein,
mitzugestalten. Mit dieser Haltung, die die
Pluralität und Unterschiedlichkeit der
BürgerInnen respektiert und
gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein sowie
Selbstachtung ausstrahlt, sollten
BürgerInnen Öffentlichkeitsarbeit
betreiben.
nach oben
Gewinnung von
Ehrenamtlichen
Früher
oder später stellt sich in fast jedem
Projekt die Frage: wie können wir
weitere, neue
Bürgerinnen und Bürger für
eine Mitarbeit gewinnen? Es gibt im
Zusammenhang mit diesem
Thema vier Versuchungen, denen man unbedingt
widerstehen sollte:
„Im Moment sind wir eine tolle Gruppe,
und brauchen keine weiteren Kräfte.
Wenn’s später mal
eng wird, machen wir uns über
MitarbeiterInnen-Gewinnung Gedanken“
„Unser Projekt ist so gut, da werden
die Leute von selbst geströmt!“
„Heutzutage will sich sowieso niemand
mehr engagieren!“
Fixierung aufs „Wie?“: „uns
interessieren v.a. Methoden, Tipps und
Tricks, wie man geschickt an
Leute heran kommt“ MitarbeiterInnen-Gewinnung
für bürgerschaftliche Projekte ist
etwas anderes
als Kundenwerbung! Wenn auch manche Tipps
aus der Werbebranche nützlich sein
mögen, so darf nicht vergessen werden:
in bürgerschaftlichen Initiativen soll
nicht ein Produkt an die Frau und den
Mann gebracht werden, sondern es werden
Menschen gesucht mit Zeit, Ideen und
Fähigkeiten.
BürgerInnen-Ansprachen, die reine
Werbetaktik ist, wird schnell durchschaut –
und genauso schnell verschwinden die gerade
erst geworbenen neuen Leute wieder.
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Organisationsformen
In den meisten Initiativen,
Projekten und Gruppen
Bürgerschaftlichen Engagements stellt
sich irgendwann die Frage, wie
Verbindlichkeit, Selbstverwaltung und
Interessenvertretung durch ein bestimmtes
Maß an Institutionalisierung
gewährleistet werden können.Diese
Organisationsstrukturen und –formen
können nicht beliebig sein, sondern
müssen der Grundintention
bürgerschaftlicher Initiativen
entsprechen. Sie müssen nicht nur so
beschaffen sein, dass von vornherein
BürgerInnen
und PolitikerInnen paritätisch
beteiligt sind, sondern v.a.
BürgerInnen Möglichkeiten zur
Entfaltung
und Freiräume zur Selbstgestaltung
bieten, damit eigene Lösungswege
entstehen können.
Am Anfang ist meist noch nicht möglich,
dazu klare Aussagen zu machen. Lassen sie
sich Zeit. Gewinnen sie Erfahrungen. Doch
lassen Sie sich auf den Prozess ein, Formen
zu finden, sie zu diskutieren und sich
dafür oder dagegen zu entscheiden.
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Projektplanung
Unter Projekten versteht man
zeitlich begrenzte Aktivitäten. Ein
Projekt kann z.B. ein Sommerfest
sein, die Einführung einer
Hausaufgabenbetreuung oder eine
Mitgliederversammlung. Folgende Leitfragen
können helfen, solch ein Projekt zu
planen:
1. Thema und Bedarf:
Zu welchem Thema möchten sie ein
Projekt durchführen?
Was macht dieses Vorhaben für sie
notwendig?
Welche Kooperationspartner haben sie oder
streben sie an?
2. Ziele und Zielerreichung: Was wollen sie
konkret erreichen ? Wen wollen sie erreichen
?
Durch welche
Einzelmaßnahmen wollen Sie ihr Ziel
erreichen ? Wie haben sie die
Öffentlichkeit
geplant?
3. Aufwand und Nutzen: Erarbeitung eines
konkreten Kosten- und Finanzierungsplanes
4. Dokumentation und Auswertung:
5. Zusammenfassung des Projektes (Ziel +
Zielerreichung)
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Konzeptentwicklung
Projekte und Initiativen werden
geboren aus Ideen von Menschen und Gruppen,
die sich engagieren. Nehmen Ideen Gestalt
an, sollen sie realisiert werden, so bedarf
es einer Konzeption, d. h. einer
Beschreibung von Idee, Ziele, Mitteln und
Wege für die Realisierung oder
Weiterentwicklung eines Projekts.
Die Arbeit an einem schriftlichen Konzept,
das in sich stimmig ist, steht zumeist nicht
am Anfang einer Initiative. Zu Beginn sind
es die Ideen und Menschen, die begeistern.
Der mittel- und langfristige Erfolg
hängt jedoch von einer soliden
Konzeption ab:
- nach innen ist die Verständigung auf
gemeinsame Ziele erforderlich
- nach außen muss der Nutzen des
Projekts kommuniziert werden, etwa
gegenüber Geldgebern
- unter rechtlichen Gesichtspunkten bedarf
es der Klärung von Verantwortung
- Gegenüber Kooperationspartnern sind
Aufgaben und Zuständigkeiten zu
beschreiben, damit man weiß, mit wem
man es zu tun hat.
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Spendenbescheinigungen
Seit
Beginn des Jahres 2000 können alle
gemeinnützigen Vereine Spenden direkt
einnehmen und entsprechende
Spendenbescheinigungen ausstellen. Bislang
musste in vielen Fällen eine Spende
erst von der Gemeinde formal eingenommen
werden, in der der Verein seinen Sitz hat.
Die Gemeinde leitete dann die Spenden an
den Verein weiter und stellte die
Bescheinigung aus. Dieses
bürokratische Verfahren ist
abgeschafft.
Der
Spendennachweis
hat auf einem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck zu erfolgen (erhältlich bei
den Gemeinden) und ist vom
Spendenempfänger auszustellen. Die
bislang geltenden Vereinfachungsregeln bei
Spenden bis zu 51,- EURO sowie in
Katastrophenfällen bleiben -
modifiziert - erhalten.
Auch
die steuerliche Abzugsfähigkeit der
Mitgliedsbeiträge für Vereine
ist neu geregelt worden. So können
Kulturvereinigungen, bei denen die
Mitglieder keine besondere Gegenleistung
für
ihren Mitgliedsbeitrag erhalten, also in
erster Linie Fördervereine,
Spendenbescheinigungen für
Mitgliedsbeiträge ausstellen.
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