
EHRENAMT
Die
Seite für Ehrenamtliches Engagement
"Wer nichts für
andere tut, tut nichts für sich..."(Johann Wolfgang von Goethe)

"Vielen Dank, ich sitze bequem !"
Ist das nicht Ihr
Ding ? Sind Sie lieber aktiv, suchen Sie Herausforderungen,
Begegnungen, interessante Tätigkeiten abseits vom beruflichen
Stress aber durchaus mit Tiefgang ?
Die AWO bietet Ihnen
vielfältige Möglichkeiten und baut auf Menschen wie Sie !
Wunder werden nicht
erwartet:
Aber die Bereitschaft, etwas verbindlich für sich und andere zu
tun,
sollte schon vorhanden sein. Man muss sich aufeinander verlassen
können.
Mögliche
Einsatzfelder (nur eine Auswahl der vielfältigen
Möglichkeiten):
Kinder:
Kindertagesstätte
Kinderfreizeiten (AWO-Reisen)
Jugend:
Jugendwerk
AWO-Reisen
AmadeJus
Familien:
Elternschule
AWO-Reisen
Senioren:
Pflegeheim
"Seniorenfamilie"
Ortsvereine
Seniorenfahrten
Begegnungsstätten
Seniorenwohnanlagen
Pflege
Vergissmeinnichtgruppe
Psychisch
Kranke:
Förderverein
Arbeitslose:
Kontakt-und
Beratungsstelle
NaturBau
Jobbau
Lilje
Behinderte:
ISA
Betreuungsverein
Jedem/er
Interessierte/n wird eine "Vereinbarung" angeboten, in der die
wichtigen
Punkte geklärt werden.
Informationen
rund ums Ehrenamt:
Was ist
Freiwilligenarbeit ?
Bürgerschaftliches
Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit ? Der Begriff
„Freiwilligenarbeit
oder Engagement“ wird von den meisten bevorzugt.
Nach dem Freiwilligensurvey 1999, durchgeführt vom Institut
Infratest im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, gibt es 63 Mio. Bundesbürger
im Alter über 14 Jahren, von denen 22 Mio. sich freiwillig
engagieren und 35 Mio. freiwillig Aufgaben ausüben bzw. Funktionen
inne haben.
Davon sind 43 % in Vereinen/Verbänden, 14% in Kirchen und 13%
Selbsthilfegruppen oder Projekten organisiert. Dabei nimmt der
sportliche Bereich die Spitzenstellung ein, gefolgt von
Schule/Kindergarten, Kirche/Religion und Freizeit/Geselligkeit
Kultur/Musik und sozialem/politischen Engagement Sonstige
bürgerschaftliche Aktivitäten am Wohnort machen lediglich
einen kleinen Bereich von ca 1 % aus.
Erwartungen an die Freiwilligenarbeit sind ein möglicher
beruflicher Nutzen , Erweiterung von Kenntnissen und Erfahrungen und
das Gefühl etwas für das Gemeinwohl zu tun und anderen
Menschen zu helfen.
Insgesamt sind Personen mit besseren bildungsmäßigen,
beruflichen und finanziellen Voraussetzungen, sowie Personen, die
sozial stärker integriert sind, eher bereit für ein
Ehrenamt als andere.
Der zentrale Begriff in „freiwillig“ ist der der Freiheit. Freiheit
bedeutet jedoch nicht nur
frei von etwas sein, sondern immer auch frei für etwas sein. So
bedeutet freiwilliges
Engagement für Konrad Hummel (Geschäftsstelle BE beim
Sozialministerium)
„Sich gewinnen lassen fürs Ganze“.
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Führungszeugnis
Ehrenamtliche, die Kinder und
Jugendliche
betreuen, und das regelmäßig und in gewisser Intensität
(mindestens 5 Stunden
pro Woche) sollten ein Führungszeugnis vorlegen.
Hier gilt der Schutzauftrag nach § 72 a SGB
VIII (Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen
Eignung im Sinne
des § 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine
Personen
beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer
Straftat nach den
§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder §
225 des
Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie
sich bei
der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den
zu beschäftigenden
Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des
Bundeszentralregistergesetzes
vorlegen lassen. Durch Vereinbarungen mit den Trägern von
Einrichtungen und
Diensten sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch
sicherstellen,
dass diese keine Personen nach Satz 1 beschäftigen.)
Diese Kosten sollen aber laut beigefügtem Rundschreiben
nicht erhoben
werden.
Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeiten
Einnahmen aus der
nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer, Erzieher oder eine
vergleichbare Tätigkeit der nebenberuflichen Pflege alter, kranker
oder behinderter
Menschen sowie für Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung
durch ambulante
Pflegedienste, z.B. Unterstützung bei der Grund- und
Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und
Einkäufen, sind bis zu einer Höhe von jährlich
2.100,-EURO
(rückwirkend zum 01.01.2007) lohnsteuerfrei, wenn diese
Tätigkeit für eine
gemeinnützige Einrichtung ausgeübt wird und der
Förderung gemeinnütziger, mildtätiger
Zwecke dient. Die Voraussetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit
ist nur erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein
Drittel der Arbeitszeit (auf ein Jahr bezogen) eines vergleichbaren
Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Dabei müssen mehrere
gleichartige Tätigkeiten zusammengerechnet werden, wenn sie sich
nach der Verkehrsanschauung als Ausübung
eines einheitlichen Hauptberufs darstellen. Der Freibetrag gilt auch
für Hausfrauen, Rentner, Studenten und Arbeitslose, die
`nebenbei´ eine begünstigte Tätigkeit ausüben.
Übungsleiterfreibetrag
˜Die ASG
Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V. hat folgendes
mitgeteilt:(Alle Angaben ohne Gewähr) Stand: 09.2008
Nach §3 Nr. 26
EStG gibt es für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen
Dienst, bei Kirchen und gemeinnützigen Organisationen einen
besonderen Freibetrag i.H.v. 2.100 Euro im Jahr, der steuer- und
sozialversicherungsfrei ist. Umgerechnet entspricht der
Jahresfreibetrag monatlich 175 Euro. Dieser sogenannte
„Übungsleiterfreibetrag“ wird bis max. 175,00 Euro mtl. bei
Arbeitslosengeld I und II nicht als Einkommen berücksichtigt.
(Hinweise zum §11 SGB II der Agentur für Arbeit Randziffern
11.96 und 11.104)
Für den „Übungsleiterfreibetrag“ müssen drei Bedingungen
erfüllt sein:
1. Die Tätigkeit ist nur nebenberuflich, d.h. sie erreicht maximal
1/3 der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (im
öffentlichen Dienst: 38,5 : 3 = 12 Std. 49 Minuten). Mehrere
gleichartige Tätigkeiten werden addiert. Ob gleichzeitig ein
Hauptberuf ausgeübt wird, spielt
keine Rolle.
2. Es geht um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,
Lehrer, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pflegekraft.
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B.
Stadtverwaltung, IHK, Universität, VHS), eine Kirche oder eine
gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband). Typische
Fälle dafür wären: · Lehrer an öffentlichen
oder kirchlichen Schulen · Lehrbeauftragte an Hochschulen
· Dozenten bei der IHK, Handwerkskammer und an städtischen
Volkshochschulen · Trainer bei Sportvereinen · Ausbilder
bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst · Chorleiter,
Dirigenten, Musiker bei gemeinnützigen Vereinen oder
Kirchengemeinden · Jugendgruppenleiter bei gemeinnützigen
Organisationen und Kirchen · Krankenschwestern, Altenpfleger
oder
Pflegehelfer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten
Diensten, wenn der Träger
eine Kommune, ein Wohlfahrtsverband oder eine Religionsgemeinschaft
ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der nebenberuflich Tätige als
Arbeitnehmer oder Selbständiger gilt, ob Honorar oder eine
Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Textvorschlag für
Briefe an das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit:
Im Zeitraum ________________ habe ich Einkommen wie in der Anlage
ersichtlich erzielt.
Ich bitte um Berücksichtigung des Freibetrages nach § 3 Nr.
26 EStG. Die Tätigkeit ist: - nebenberuflich und - eine
lehrende/betreuende/pflegende/künstlerische Tätigkeit. -
Auftraggeber ist die gemeinnützige/öffentliche Einrichtung
____________________.
Laut den Hinweisen zum §11 SGB II Randziffer 11.96 der Agentur
für Arbeit ist das Einkommen deshalb nicht anzurechnen.
Anrechnung auf das ALG II (21.02.08)
Wird die
Übungsleiterpauschale und andere Aufwandsentschädigungen auf
die neue Leistung Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet ?.
Auf Grund der umfangreichen Änderungen des Arbeitslosengeld
II/Sozialgeld-Verordnung vom 17.12.2007 (Inkrafttreten ab 1.01.2008)
wurden die fachlichen Hinweise zu § 11 SGB II neu
überarbeitet. Danach zählen zu den zweckbestimmten Einnahmen,
die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld dienen
u.a. die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3
Nr. 26 ESTG (wie Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer ) bzw.
Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des
Freibetrages nach § 3 Nr. 26 a ESTG, sowie
Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher
Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr) .
Sie sind somit
grundsätzlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sofern
sie den Betrag von 50% des Regelsatzes monatlich nicht
überschreiten. Nach letzter Auskunft des Jobcenters werden 172,50
€ als Grenze genannt sowie unter 15 Stunden pro Woche. Diese Zahl
basiert noch auf der alten Regelung. Inzwischen müßten
175,-€ anrechnungsfrei sein.
Anrechnung auf das
Arbeitslosengeld
(28.12.07)
Eine
Aufwandsentschädigung über dem Freibetrag von monatlich
154,-- € nach der Verordnung über die ehrenamtliche
Betätigung von Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I S. 1783)
führt unter Umständen dazu, dass die Bundesagentur für
Arbeit keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit gewährt. Ob dieser
Betrag im Zuge der Neuordnung auch verändert wurde ist zur Zeit
uns noch nicht bekannt.
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Gesetz zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Das Bundesministerium
der Finanzen hat im Dezember 2006 auf Basis der von
Bundesfinanzminister Steinbrück kurz zuvor vorgestellten
Initiative „Hilfen für Helfer“ einen Referentenentwurf erarbeitet.
Im Rahmen der Initiative wurde das Gemeinnützigkeits- und
Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen,
Vereine, Übungsleiter und bürgerliches Engagement
unterstützt werden. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am
14. Februar 2007 verabschiedet. Der Gesetzentwurf für das „Gesetz
zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“
wurde auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums
veröffentlicht. (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/011.html)
Die Änderungen traten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten.
Insbesondere wurden
durch das Änderungsgesetz Steuervergünstigungen für
gemeinnützige Tätigkeiten ermöglicht:
Es wurde ein neuer
Abzug von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche
Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von
jährlich 300,- € eingeführt. Den Abzug kann geltend machen,
wer regelmäßig monatlich durchschnittlich mindestens 20
Zeitstunden im Dienst
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer
steuerbegünstigten Körperschaft unentgeltlich und freiwillig
alte, kranke oder behinderte Menschen betreut. Mit dem Steuerabzug wird
erstmals unentgeltliche gemeinnützige Tätigkeit steuerlich
gefördert. Der bislang praktizierte, jedoch mit einigem
bürokratischen Aufwand verbundene Umweg, eine steuerliche
Abziehbarkeit unentgeltlicher Tätigkeit über Aufwandspenden
in Kombination mit dem Übungsleiterfreibetrag herzustellen,
könnte daher obsolet werden.
Gleichzeitig wurde der
sog. Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG
von 1.848,- € auf 2.100,- € angehoben. Gemäß § 3 Nr. 26
EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer
oder vergleichbaren
nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen
künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege
alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag
einer inländischen juristischen Person des öffentlichen
Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung zur Förderung
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bis
zur Höhe von künftig 2.100,- € im Jahr steuerfrei.
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Steuerfreibetrag
Ab
1.01.2007 gibt es einen allgemeinen Freibetrag für Einnahmen aus
Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Bereich von bis zu 500,-€ im Jahr. Sind die als
Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen
höher als der Freibetrag, muss dies belegt werden. Wer die
Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich noch
Aufwandsentschädigungen vom Staat und auch nicht den
"Übungsleiterfreibetrag" gewährt bekommen. (Quelle:
SÜDKURIER)
Zertifikate
Dem
Kultusministerium ist es ein wichtiges Anliegen, ehrenamtliche
Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern
herauszustellen und zu würdigen. Ehrenamtliche Tätigkeiten
zum Wohle der jeweiligen Schulgemeinde werden unter der Rubrik
„Bemerkungen“ in das Zeugnis mitaufgenommen. Seit dem Schuljahr 1995/96
besteht in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit, eine
Bescheinigung über außerschulisches ehernamtliches
Engagement in die Zeugnismappe aufzunehmen zu lassen. Beim
Übergang in das spätere Berufsleben kann sich dies als
äußerst vorteilhaft erweisen. Durch ehrenamtliches
Engagement können viele, für das Berufsleben wichtige
Schlüsselqualifikationen wie z.B. soziale Kompetenz,
Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit
erworben werden. Das Beiblatt
zum Zeugnis kann bei der Freiwilligenagentur von den Vereinen und
Verbänden angefordert werden.
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Moderation
Moderation wird als
grundlegende Fähigkeit zur Vereinsführung, zum Lenken und
Leiten von Gruppen aller Art, nicht nur im beruflichen Kontext
benötigt. Der/die ModeratorIn sollte sich die Ziele eines
Gespräches verdeutlichen, sich über das eigene
Verständnis von Moderation klar sein, Wahrnehmung oder
Kommunikation üben , verschiedene Techniken wie die Wirkung
rhetorischer Mittel beherrschen. Auch ist die Gruppe und der Umgang mit
Gruppenprozessen
ein entscheidender Faktor für das Gelingen von Moderation.
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Zeitmanagement
Kampf
dem Aktionismus
Anhand welcher Kriterien entscheiden
wir, was wirklich wichtig und nicht nur dringend ist? Dazu gibt es
folgende kleine Geschichte:
Ein
Spaziergänger geht durch einen Wald. Er kommt an eine Lichtung.
Dort sieht er einen Arbeiter, der einen Baumstamm in kleine Stücke
sägt. Diesem Mann schaut er
nachdenklich zu. Während er ihn beobachtet, sieht er ihn furchtbar
schwitzen,
hört ihn keuchen, ächzen, fluchen. Nachdem er dies alles eine
Weile beobachtet hat,
geht unser Spaziergänger zu ihm hin, tippt ihm auf die Schulter
und sagt:
„Es ist ja wohl kein Wunder, dass Sie so unendlich viel
Mühe haben. Sie sollten einmal Ihre Säge schärfen!"
Der Arbeiter lässt für einen Moment seine Säge sinken,
schaut unseren Spaziergänger fassungslos an und sagt:
„ Ich glaube, Sie spinnen! Sie sehen doch, dass ich dazu
keine Zeit habe, sondern sägen muss!"
Hier ist das Sägen zum Selbstzweck geworden, das wirkliche Ziel
ist dabei völlig aus dem Blickfeld geraten.
In
vielen Organisationen, gleich ob in der Wirtschaft oder im sozialen
Bereich, wie z.B. in Vorständen von Vereinen, findet man
vergleichbare Situationen. Gefördert wird dieser Zustand vielfach
noch dadurch, dass Fleiß nach wie vor als Primärtugend
gesehen wird.
„Hauptsache, ich habe was getan!"
Mit dieser Einstellung legitimieren viele Menschen ihre
Tätigkeiten und genießen, weil fleißig, auch
noch das Wohlwollen ihrer Umgebung.
Wirklich
verdient haben dieses Wohlwollen aber diejenigen, die mit ihrer Arbeit
einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Ziele des Vereines oder der
Gruppe zu erreichen. Zwingend notwendig ist dafür, dass diese
Ziele definiert und den Mitarbeiter, z.B. den Vorstandsmitgliedern,
auch bekannt sind. Schon Mark Twain hat gesagt: „Als wir unser Ziel
aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen."
Jeder
Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin muss also genau darüber informiert
sein
-
was
- bis wann
- in welchem Umfang / in welcher Qualität
- unter welchen Voraussetzungen
- von wem
geleistet
werden soll.
Zwei
weitere Aspekte sind zu berücksichtigen: Die Ziele müssen
realistisch sein, d.h. sie müssen aus eigener Kraft erreichbar
sein und sie müssen von denjenigen, die sie erreichen sollen,
akzeptiert sein.
'Tue das Wichtige vor dem Dringenden' heißt
also, immer das zuerst zu tun, was hilft,
die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit ist ein erster wichtiger
Schritt zu effizienterem
Arbeiten getan.
Wenn
Sie der Empfehlung gefolgt sind, über etwa eine Woche sehr
pedantisch ihre
Tätigkeiten zu notieren, haben Sie vielleicht feststellen
müssen, dass Sie häufiger in
Zeitfallen hineingeraten sind. Ein Grund dafür, immer wieder in
solche Fallen zu tappen,
sind die eigenen Arbeitsgewohnheiten. Im folgenden finden Sie einige
Beispiele, eine kurze Beschreibung ihrer Folgen und Vorschläge,
wie sie künftig zu vermeiden sind.
Als Beispiel dient ab und zu "der Vorsitzende": es könnte genauso
gut "die Vorsitzende"
oder der/die Projektverantwortliche" usw. heissen.
>>>
Ich beginne Arbeiten erst kurz vor dem geforderten
Fertigstellungstermin. Arbeit
bleibt so lange unerledigt, bis sie nicht mehr verschoben werden kann.
Man arbeitet unter Zeitdruck, muss zum Teil improvisieren, weil
wichtige Unterlagen gerade jetzt nicht zur
Verfügung stehen und erreicht, weil unter Stress, nicht das
optimale Ergebnis. Zudem bleiben andere Aufgaben liegen und werden
ihrerseits irgendwann wieder dringend.
Definieren
Sie das Ziel, das mit der zu erledigenden Arbeit erreicht werden soll.
Leiten Sie (bei komplexeren Aufgaben) Teilziele ab und reservieren Sie
in Ihrem Terminplaner Zeit für die Erledigung der erforderlichen
Aufgaben. Stellen Sie sicher, dass die benötigten Ressourcen
verfügbar sind.
>>>
Ich stürze mich ohne langes Wenn und Aber in
meine Arbeit.
Hier dominiert die
Dringlichkeit die Wichtigkeit. Folge: Oft muss man später
feststellen,
dass die ganze Arbeit oder zumindest Teile davon völlig
unnütz sind. Werden Sie sich vor Arbeitsbeginn klar über Ihre
Ziele und Prioritäten.
>>> Ich akzeptiere Rückdelegationen.
Folge: Mitarbeiter suchen nicht mehr selbst nach Lösungen, die
Arbeit wird im Zweifel vom Vorsitzenden erledigt. Das, wofür der
Vorsitzende wirklich benötigt wird, bleibt erst mal liegen (oder
wird mit nach Hause genommen, was dann auch noch den besonderen
Leistungswillen des Vorsitzenden betont!). Es gibt für dieses
Phänomen die unterschiedlichsten Ursachen: die Eitelkeit des
Vorsitzenden (Ich kann es eben immer noch am besten!),
Unentbehrlichkeitsphantasien (Ohne mich klappt nichts), die mangelhafte
Ausbildung der anderen Ehrenamtlichen usw.
Neben diesen und
vielen anderen Gewohnheiten sind es oft die Routinearbeiten,
die sich als enorme Zeitfallen erweisen. Routinen sind wichtig, weil
sie uns einen verlässlichen Rahmen für unser tägliches
Tun bieten. Gefährlich werden sie dann, wenn sie sich
verselbständigen nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so
gemacht!" Listen Sie deshalb einmal konsequent auf, welche
Routinearbeiten Sie erledigen und wie viel Zeit Sie dafür pro
Woche investieren. Als Routinearbeiten gelten solche Tätigkeiten,
die immer wiederkehren und oft automatisiert, besser organisiert oder
delegiert werden können.
Ein typisches
Beispiel ist hier das Lesen. Viele Lesetests haben ergeben, dass
Menschen, die schneller lesen, keineswegs weniger von ihrem Lesestoff
behalten als diejenigen, die langsamer lesen. Schneller lesen kann man
lernen und auf diesem Weg ohne jeden Leistungsverlust sehr viel Zeit
sparen.
Wenn es Ihnen auch bei anderen Routinearbeiten
gelingt, Zeit einzusparen, ohne Qualitätsverluste zu erleiden,
sind Sie auf einem guten Weg, sich Freiräume zu schaffen für
Aufgaben, die wirklich wichtig und zielorientiert sind. Viel Erfolg!
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Versicherungen
Bürgerschaftliches
Engagement ist nicht ohne Risiken, auch für die einzelne
BürgerIn, die sich engagiert. Es muss klar sein, wofür er/sie
Verantwortung übernimmt und ggf. einzutreten hat (haftet) – und:
für welche Risiken Versicherungsschutz besteht. Es sollte
geklärt sein, für wen und was Versicherungen gebraucht werden
und dafür gesorgt werden, dass die Risiken begrenzt und
überschaubar bleiben. Beispiele für Risiken sind:
Sachschäden bei persönlicher Hilfestellung, verlorene
Schlüssel, Beschädigung teurer technischer Ausrüstungen.
Bei der AWO Ehrenamtlich Tätige sind durch die AWO für ihre
Tätigkeiten haftpflicht versichert und nach § 2 Abs. 1 Nr.9
des SGB VII gesetzlich unfallversichert.
Aufgepaßt: diese gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für
Ehrenamtliche, die ein direktes Verhältnis zur AWO haben. Beispiel
für einen Ausschluß: ein gemeinsames Sommerfest der AWO mit
einem anderen Verband, der nicht zur Wohlfahrtspflege oder zum
Gesundheitswesen gehört. Verletzt sich ein Ehrenamtlicher dieser
anderen Organisation, so ist er nicht gesetzlich unfallversichert.
Allerdings hat das
Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg am 26.07.05
beschlossen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle
Ehrenamtliche und bürgerschaftlich Engagierte abzuschliessen.
Diese
Landesversicherung funktioniert unkompliziert:
Im Falle eines Falles reicht man die Meldung des Schadens an die
Ecclesia als den betreuenden Versicherungsdienst ein.
Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung
registrieren lassen oder gar eine individuelleVersicherungspolice
abschließen.
Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich
bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:
Ecclesia
Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 40
70597 Stuttgart
Tel: 0711/61 55 33 - 265
Fax: 0711/61 55 33 - 29
E-Mail:ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de
Alternativ können Sie die Formulare zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de/Ehrenamtherunterladen.
Ein InfoBlatt der Landesregierung
finden Sie hier zum download (pdf, 3,38 MB)
Meldung
31.07.06: Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom 1. Januar
dieses Jahres Sammelverträge zum Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich und
bürgerschaftlich Engagierte abgeschlossen. Die dazu vereinbarte
Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung von 250 Euro wird nun
zum 1. August 2006 entfallen. Dies teilte Arbeits- und Sozialministerin
Dr. Monika Stolz heute (31. Juli 2006) in Stuttgart mit.
„Bürgerschaftlich engagierte Menschen müssen künftig im
Schadensfall keinerlei Kosten mehr tragen. Damit ist es gelungen, die
Rahmenbedingungen für noch mehr bürgerschaftliches Engagement
weiter zu verbessern“, sagte die Ministerin.
Fast 4,5
Millionen Menschen engagieren sich in Baden-Württemberg
bürgerschaftlich und ehrenamtlich. Bürgerschaftliches
Engagement mache eine zentrale Stütze der Gesellschaft aus, so
Stolz weiter.
„Für viele Menschen ist es zur Selbstverständlichkeit
geworden, sich im Verein, in der Bürgerinitiative oder in der
Selbsthilfegruppe für andere einzusetzen. Dieses Engagement hat in
der Politik des Landes hohe Priorität. Mit unserer Politik wollen
wir den Freiwilligen entgegenkommen und sie in ihrer wichtigen Arbeit
unterstützen“, sagte die Ministerin.
Eine
Broschüre „Versicherungsschutz für bürgerschaftliches
und ehrenamtliches Engagement kann
auf der Homepage des Sozialministeriums unter http://www.sozialministerium-bw.de/sixcms/media.php/1442/VersicherungsschutzBE
internet_neu.pdf heruntergeladen werden.
Eine Seite zum Thema Unfallversicherung &
BerufsUnfähigkeit speziell für Senioren und Ehrenamtliche
wurde von einer Studentin entwickelt und will ein neutraler Ratgeber
sein.Leider werden Senioren in der Praxis oft unnötige
Versicherungen verkauft. Mit diesem Wegweiser können sich Senioren
selbst informieren, ob der Abschluss einer Unfallversicherung
überhaupt sinnvoll ist und was beachtet werden soll. :
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de
Öffentlichkeitsarbeit
Wenn
BürgerInnen in die Öffentlichkeit gehen, dann sprechen sie
von ihren Anliegen. Sie richten sich an BürgerInnen, gleich, ob es
Jugendliche, SeniorInnen usw. sind. Sie müssen deshalb ihr
Anliegen nicht „verkaufen“, sondern sie laden ein, mitzugestalten. Mit
dieser Haltung, die die Pluralität und Unterschiedlichkeit der
BürgerInnen respektiert und gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein
sowie Selbstachtung ausstrahlt, sollten BürgerInnen
Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
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Gewinnung von Ehrenamtlichen
Früher oder
später stellt sich in fast jedem Projekt die Frage: wie
können wir weitere, neue
Bürgerinnen und Bürger für eine Mitarbeit gewinnen? Es
gibt im Zusammenhang mit diesem
Thema vier Versuchungen, denen man unbedingt widerstehen sollte:
„Im Moment sind wir eine tolle Gruppe, und brauchen
keine weiteren Kräfte. Wenn’s später mal
eng wird, machen wir uns über MitarbeiterInnen-Gewinnung Gedanken“
„Unser Projekt ist so gut, da werden die Leute von
selbst geströmt!“
„Heutzutage will sich sowieso niemand mehr
engagieren!“
Fixierung aufs „Wie?“: „uns interessieren v.a.
Methoden, Tipps und Tricks, wie man geschickt an
Leute heran kommt“ MitarbeiterInnen-Gewinnung für
bürgerschaftliche Projekte ist etwas anderes
als Kundenwerbung! Wenn auch manche Tipps aus der Werbebranche
nützlich sein mögen, so darf nicht vergessen werden: in
bürgerschaftlichen Initiativen soll nicht ein Produkt an die Frau
und den
Mann gebracht werden, sondern es werden Menschen gesucht mit Zeit,
Ideen und Fähigkeiten. BürgerInnen-Ansprachen, die reine
Werbetaktik ist, wird schnell durchschaut – und genauso schnell
verschwinden die gerade erst geworbenen neuen Leute wieder.
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Organisationsformen
In
den meisten Initiativen, Projekten und Gruppen Bürgerschaftlichen
Engagements stellt sich irgendwann die Frage, wie Verbindlichkeit,
Selbstverwaltung und Interessenvertretung durch ein bestimmtes
Maß an Institutionalisierung gewährleistet werden
können.Diese Organisationsstrukturen und –formen können nicht
beliebig sein, sondern müssen der Grundintention
bürgerschaftlicher Initiativen entsprechen. Sie müssen nicht
nur so beschaffen sein, dass von vornherein BürgerInnen
und PolitikerInnen paritätisch beteiligt sind, sondern v.a.
BürgerInnen Möglichkeiten zur Entfaltung
und Freiräume zur Selbstgestaltung bieten, damit eigene
Lösungswege entstehen können.
Am Anfang ist meist noch nicht möglich, dazu klare Aussagen zu
machen. Lassen sie sich Zeit. Gewinnen sie Erfahrungen. Doch lassen Sie
sich auf den Prozess ein, Formen zu finden, sie zu diskutieren und sich
dafür oder dagegen zu entscheiden.
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Projektplanung
Unter
Projekten versteht man zeitlich begrenzte Aktivitäten. Ein Projekt
kann z.B. ein Sommerfest
sein, die Einführung einer Hausaufgabenbetreuung oder eine
Mitgliederversammlung. Folgende Leitfragen können helfen, solch
ein Projekt zu planen:
1. Thema und Bedarf:
Zu welchem Thema möchten sie ein Projekt durchführen?
Was macht dieses Vorhaben für sie notwendig?
Welche Kooperationspartner haben sie oder streben sie an?
2. Ziele und Zielerreichung: Was wollen sie konkret erreichen ? Wen
wollen sie erreichen ?
Durch welche Einzelmaßnahmen wollen Sie ihr
Ziel erreichen ? Wie haben sie die
Öffentlichkeit geplant?
3. Aufwand und Nutzen: Erarbeitung eines konkreten Kosten- und
Finanzierungsplanes
4. Dokumentation und Auswertung:
5. Zusammenfassung des Projektes (Ziel + Zielerreichung)
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Konzeptentwicklung
Projekte
und Initiativen werden geboren aus Ideen von Menschen und Gruppen, die
sich engagieren. Nehmen Ideen Gestalt an, sollen sie realisiert werden,
so bedarf es einer Konzeption, d. h. einer Beschreibung von Idee,
Ziele, Mitteln und Wege für die Realisierung oder
Weiterentwicklung eines Projekts.
Die Arbeit an einem schriftlichen Konzept, das in sich stimmig ist,
steht zumeist nicht am Anfang einer Initiative. Zu Beginn sind es die
Ideen und Menschen, die begeistern. Der mittel- und langfristige Erfolg
hängt jedoch von einer soliden Konzeption ab:
- nach innen ist die Verständigung auf gemeinsame Ziele
erforderlich
- nach außen muss der Nutzen des Projekts kommuniziert werden,
etwa gegenüber Geldgebern
- unter rechtlichen Gesichtspunkten bedarf es der Klärung von
Verantwortung
- Gegenüber Kooperationspartnern sind Aufgaben und
Zuständigkeiten zu beschreiben, damit man weiß, mit wem man
es zu tun hat.
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Spendenbescheinigungen
Seit Beginn des Jahres 2000
können alle gemeinnützigen Vereine Spenden direkt einnehmen
und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Bislang musste in
vielen Fällen eine Spende erst von der Gemeinde formal eingenommen
werden, in der der Verein seinen Sitz hat. Die Gemeinde leitete dann
die Spenden an den Verein weiter und stellte die Bescheinigung aus.
Dieses bürokratische Verfahren ist abgeschafft.
Der
Spendennachweis hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu
erfolgen (erhältlich bei den Gemeinden) und ist vom
Spendenempfänger auszustellen. Die bislang geltenden
Vereinfachungsregeln bei Spenden bis zu 51,- EURO sowie in
Katastrophenfällen bleiben - modifiziert - erhalten.
Auch die
steuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge für
Vereine ist neu geregelt worden. So können Kulturvereinigungen,
bei denen die Mitglieder keine besondere Gegenleistung für
ihren Mitgliedsbeitrag erhalten, also in erster Linie
Fördervereine, Spendenbescheinigungen für
Mitgliedsbeiträge ausstellen.
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geändert: 29.03.2010
Zentrale Information bei:
Reinhard Zedler
Tel: 07731 / 95
80 11
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