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EHRENAMT

Die Seite für Ehrenamtliches Engagement

"Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich..."(Johann Wolfgang von Goethe)

bequem
"Vielen Dank, ich sitze bequem !"

Ist das nicht Ihr Ding ? Sind Sie lieber aktiv, suchen Sie Herausforderungen, Begegnungen, interessante Tätigkeiten abseits vom beruflichen Stress aber durchaus mit Tiefgang ? 

Die AWO bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten und baut auf Menschen wie Sie !

Wunder werden nicht erwartet:

wunder

Aber die Bereitschaft, etwas verbindlich für sich und andere zu tun,
sollte schon vorhanden sein. Man muss sich aufeinander verlassen können.

Mögliche Einsatzfelder (nur eine Auswahl der vielfältigen Möglichkeiten):

Kinder:

Kindertagesstätte
Kinderfreizeiten (AWO-Reisen)

Jugend:

Jugendwerk
AWO-Reisen
AmadeJus

Familien:

Elternschule
AWO-Reisen

Senioren:

Pflegeheim "Seniorenfamilie"
Ortsvereine
Seniorenfahrten
Begegnungsstätten
Seniorenwohnanlagen
Pflege
Vergissmeinnichtgruppe

Psychisch Kranke:

Förderverein

Arbeitslose:

Kontakt-und Beratungsstelle
NaturBau
Jobbau
Lilje

Behinderte:

ISA
Betreuungsverein

Ehrenamtsvereinbarung

Jedem/er Interessierte/n wird eine "Vereinbarung" angeboten, in der die wichtigen
Punkte geklärt werden.

Informationen rund ums Ehrenamt:


Weitere Informationen erhält man auf einer Seite der Landesregierung
Baden-Württemberg:

http://www.ehrenamt-bw.de

Was ist Freiwilligenarbeit ?

Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Freiwilligenarbeit ? Der Begriff „Freiwilligenarbeit
oder Engagement“ wird von den meisten bevorzugt. 
Nach dem Freiwilligensurvey 1999, durchgeführt vom Institut Infratest im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gibt es 63 Mio. Bundesbürger
im Alter über 14 Jahren, von denen 22 Mio. sich freiwillig engagieren und 35 Mio. freiwillig Aufgaben ausüben bzw. Funktionen inne haben.
Davon sind 43 % in Vereinen/Verbänden, 14% in Kirchen und 13% Selbsthilfegruppen oder Projekten organisiert. Dabei nimmt der sportliche Bereich die Spitzenstellung ein, gefolgt von Schule/Kindergarten, Kirche/Religion und Freizeit/Geselligkeit Kultur/Musik und sozialem/politischen Engagement Sonstige bürgerschaftliche Aktivitäten am Wohnort machen lediglich einen kleinen Bereich von ca 1 % aus.
Erwartungen an die Freiwilligenarbeit sind ein möglicher beruflicher Nutzen , Erweiterung von Kenntnissen und Erfahrungen und das Gefühl etwas für das Gemeinwohl zu tun und anderen Menschen zu helfen.
Insgesamt sind Personen mit besseren bildungsmäßigen, beruflichen und finanziellen Voraussetzungen, sowie Personen, die sozial stärker integriert sind, eher bereit für ein
Ehrenamt als andere.
Der zentrale Begriff in „freiwillig“ ist der der Freiheit. Freiheit bedeutet jedoch nicht nur
frei von etwas sein, sondern immer auch frei für etwas sein. So bedeutet freiwilliges
Engagement für Konrad Hummel (Geschäftsstelle BE beim Sozialministerium)
„Sich gewinnen lassen fürs Ganze“.
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Führungszeugnis

Ehrenamtliche, die Kinder und Jugendliche betreuen, und das regelmäßig und in gewisser Intensität (mindestens 5 Stunden pro Woche) sollten ein Führungszeugnis vorlegen.

Hier gilt der Schutzauftrag nach § 72 a SGB VIII (Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne des § 72 Abs. 1 insbesondere sicherstellen, dass sie keine Personen beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen. Durch Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch sicherstellen, dass diese keine Personen nach Satz 1 beschäftigen.)

Diese Kosten sollen aber laut beigefügtem Rundschreiben nicht erhoben werden.


Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer, Erzieher oder eine
vergleichbare Tätigkeit der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter
Menschen sowie für Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante
Pflegedienste, z.B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, sind bis zu einer Höhe von jährlich 2.100,-EURO
(rückwirkend zum 01.01.2007)  lohnsteuerfrei, wenn diese Tätigkeit für eine
gemeinnützige Einrichtung ausgeübt wird und der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger
Zwecke dient. Die Voraussetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit ist nur erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit (auf ein Jahr bezogen) eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Dabei müssen mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengerechnet werden, wenn sie sich nach der Verkehrsanschauung als Ausübung
eines einheitlichen Hauptberufs darstellen. Der Freibetrag gilt auch für Hausfrauen, Rentner, Studenten und Arbeitslose, die `nebenbei´ eine begünstigte Tätigkeit ausüben.

Übungsleiterfreibetrag

 ˜Die ASG Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V. hat folgendes mitgeteilt:(Alle Angaben ohne Gewähr) Stand: 09.2008

Nach §3 Nr. 26 EStG gibt es für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, bei Kirchen und gemeinnützigen Organisationen einen besonderen Freibetrag i.H.v. 2.100 Euro im Jahr, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Umgerechnet entspricht der Jahresfreibetrag monatlich 175 Euro. Dieser sogenannte „Übungsleiterfreibetrag“ wird bis max. 175,00 Euro mtl. bei Arbeitslosengeld I und II nicht als Einkommen berücksichtigt. (Hinweise zum §11 SGB II der Agentur für Arbeit Randziffern 11.96 und 11.104)
Für den „Übungsleiterfreibetrag“ müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Tätigkeit ist nur nebenberuflich, d.h. sie erreicht maximal 1/3 der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (im öffentlichen Dienst: 38,5 : 3 = 12 Std. 49 Minuten). Mehrere
gleichartige Tätigkeiten werden addiert. Ob gleichzeitig ein Hauptberuf ausgeübt wird, spielt
keine Rolle.
2. Es geht um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Lehrer, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pflegekraft.
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B. Stadtverwaltung, IHK, Universität, VHS), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband). Typische Fälle dafür wären: · Lehrer an öffentlichen oder kirchlichen Schulen · Lehrbeauftragte an Hochschulen · Dozenten bei der IHK, Handwerkskammer und an städtischen Volkshochschulen · Trainer bei Sportvereinen · Ausbilder bei der Feuerwehr oder im Rettungsdienst · Chorleiter, Dirigenten, Musiker bei gemeinnützigen Vereinen oder Kirchengemeinden · Jugendgruppenleiter bei gemeinnützigen Organisationen und Kirchen · Krankenschwestern, Altenpfleger oder
Pflegehelfer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten, wenn der Träger
eine Kommune, ein Wohlfahrtsverband oder eine Religionsgemeinschaft ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der nebenberuflich Tätige als Arbeitnehmer oder Selbständiger gilt, ob Honorar oder eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Textvorschlag für Briefe an das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit:
Im Zeitraum ________________ habe ich Einkommen wie in der Anlage ersichtlich erzielt.
Ich bitte um Berücksichtigung des Freibetrages nach § 3 Nr. 26 EStG. Die Tätigkeit ist: - nebenberuflich und - eine lehrende/betreuende/pflegende/künstlerische Tätigkeit. - Auftraggeber ist die gemeinnützige/öffentliche Einrichtung ____________________.
Laut den Hinweisen zum §11 SGB II Randziffer 11.96 der Agentur für Arbeit ist das Einkommen deshalb nicht anzurechnen.

Quellen: http://www.400-euro.de/uelfrei.html, EStG und Diensthinweise der Bundesagentur für Arbeit Walter-Ballhause-Str. 4 30451 Hannover Tel.: 0511 – 44 24 21 Fax: 0511 – 760 21 32 www.asg-hannover.de ¡ Beratungsstelle für Arbeitslose

Anrechnung auf das ALG II
(21.02.08)

Wird die Übungsleiterpauschale und andere Aufwandsentschädigungen auf die neue Leistung Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet ?.
Auf Grund der umfangreichen Änderungen des Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung vom 17.12.2007 (Inkrafttreten ab 1.01.2008) wurden die fachlichen Hinweise zu § 11 SGB II neu überarbeitet. Danach zählen zu den zweckbestimmten Einnahmen, die einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld dienen u.a. die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 ESTG (wie Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer ) bzw. Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zur Höhe des Freibetrages nach § 3 Nr. 26 a ESTG, sowie Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten (z.B. freiwillige Feuerwehr) .

Sie sind somit grundsätzlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen, sofern sie den Betrag von 50% des Regelsatzes monatlich nicht überschreiten. Nach letzter Auskunft des Jobcenters werden 172,50 € als Grenze genannt sowie unter 15 Stunden pro Woche. Diese Zahl basiert noch auf der alten Regelung. Inzwischen müßten 175,-€ anrechnungsfrei sein.

Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
(28.12.07)

Eine Aufwandsentschädigung  über dem Freibetrag von monatlich 154,-- €  nach der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I S. 1783)  führt unter Umständen dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit gewährt. Ob dieser Betrag im Zuge der Neuordnung auch verändert wurde ist zur Zeit uns noch nicht bekannt.

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Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember 2006 auf Basis der von Bundesfinanzminister Steinbrück kurz zuvor vorgestellten Initiative „Hilfen für Helfer“ einen Referentenentwurf erarbeitet. Im Rahmen der Initiative wurde das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger geregelt und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und bürgerliches Engagement unterstützt werden. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 14. Februar 2007 verabschiedet. Der Gesetzentwurf für das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wurde auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/011.html) Die Änderungen traten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. 

Insbesondere wurden durch das Änderungsgesetz Steuervergünstigungen für gemeinnützige Tätigkeiten ermöglicht:

Es wurde ein neuer Abzug von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich in Höhe von jährlich 300,- € eingeführt. Den Abzug kann geltend machen, wer regelmäßig monatlich durchschnittlich mindestens 20 Zeitstunden im Dienst
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten Körperschaft unentgeltlich und freiwillig alte, kranke oder behinderte Menschen betreut. Mit dem Steuerabzug wird erstmals unentgeltliche gemeinnützige Tätigkeit steuerlich gefördert. Der bislang praktizierte, jedoch mit einigem bürokratischen Aufwand verbundene Umweg, eine steuerliche Abziehbarkeit unentgeltlicher Tätigkeit über Aufwandspenden in Kombination mit dem Übungsleiterfreibetrag herzustellen, könnte daher obsolet werden. 

Gleichzeitig wurde der sog. Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG von 1.848,- € auf 2.100,- € angehoben. Gemäß § 3 Nr. 26 EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren
nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke bis
zur Höhe von künftig 2.100,- € im Jahr steuerfrei. 
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Steuerfreibetrag

Ab 1.01.2007 gibt es einen allgemeinen Freibetrag für Einnahmen aus Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 500,-€ im Jahr. Sind die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen höher als der Freibetrag, muss dies belegt werden. Wer die Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich noch Aufwandsentschädigungen vom Staat und auch nicht den "Übungsleiterfreibetrag" gewährt bekommen. (Quelle: SÜDKURIER)

Zertifikate

Dem Kultusministerium ist es ein wichtiges Anliegen, ehrenamtliche Tätigkeiten von Schülerinnen und Schülern herauszustellen und zu würdigen. Ehrenamtliche Tätigkeiten zum Wohle der jeweiligen Schulgemeinde werden unter der Rubrik „Bemerkungen“ in das Zeugnis mitaufgenommen. Seit dem Schuljahr 1995/96 besteht in Baden-Württemberg auch die Möglichkeit, eine Bescheinigung über außerschulisches ehernamtliches Engagement in die Zeugnismappe aufzunehmen zu lassen. Beim Übergang in das spätere Berufsleben kann sich dies als äußerst vorteilhaft erweisen. Durch ehrenamtliches Engagement können viele, für das Berufsleben wichtige Schlüsselqualifikationen wie z.B. soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit erworben werden. Das Beiblatt
zum Zeugnis kann bei der Freiwilligenagentur von den Vereinen und Verbänden angefordert werden.
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Moderation

Moderation wird als grundlegende Fähigkeit zur Vereinsführung, zum Lenken und Leiten von Gruppen aller Art, nicht nur im beruflichen Kontext benötigt. Der/die ModeratorIn sollte sich die Ziele eines Gespräches verdeutlichen, sich über das eigene Verständnis von Moderation klar sein, Wahrnehmung oder Kommunikation üben , verschiedene Techniken wie die Wirkung rhetorischer Mittel beherrschen. Auch ist die Gruppe und der Umgang mit Gruppenprozessen
ein entscheidender Faktor für das Gelingen von Moderation. 

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Zeitmanagement

Kampf dem Aktionismus

Anhand welcher Kriterien entscheiden wir, was wirklich wichtig und nicht nur dringend ist? Dazu gibt es folgende kleine Geschichte:

Ein Spaziergänger geht durch einen Wald. Er kommt an eine Lichtung. Dort sieht er einen Arbeiter, der einen Baumstamm in kleine Stücke sägt. Diesem Mann schaut er
nachdenklich zu. Während er ihn beobachtet, sieht er ihn furchtbar schwitzen,
hört ihn keuchen, ächzen, fluchen. Nachdem er dies alles eine Weile beobachtet hat,
geht unser Spaziergänger zu ihm hin, tippt ihm auf die Schulter und sagt:
„Es ist ja wohl kein Wunder, dass Sie so unendlich viel Mühe haben. Sie sollten einmal Ihre Säge schärfen!" 
Der Arbeiter lässt für einen Moment seine Säge sinken, schaut unseren Spaziergänger fassungslos an und sagt: 
„ Ich glaube, Sie spinnen! Sie sehen doch, dass ich dazu keine Zeit habe, sondern sägen muss!" 
Hier ist das Sägen zum Selbstzweck geworden, das wirkliche Ziel ist dabei völlig aus dem Blickfeld geraten.

In vielen Organisationen, gleich ob in der Wirtschaft oder im sozialen Bereich, wie z.B. in Vorständen von Vereinen, findet man vergleichbare Situationen. Gefördert wird dieser Zustand vielfach noch dadurch, dass Fleiß nach wie vor als Primärtugend gesehen wird. 
„Hauptsache, ich habe was getan!" 
Mit dieser Einstellung legitimieren viele Menschen ihre Tätigkeiten  und genießen, weil fleißig, auch noch das Wohlwollen ihrer Umgebung.

Wirklich verdient haben dieses Wohlwollen aber diejenigen, die mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Ziele des Vereines oder der Gruppe zu erreichen. Zwingend notwendig ist dafür, dass diese Ziele definiert und den Mitarbeiter, z.B. den Vorstandsmitgliedern, auch bekannt sind. Schon Mark Twain hat gesagt: „Als wir unser Ziel aus den Augen verloren hatten, verdoppelten wir unsere Anstrengungen."

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin muss also genau darüber informiert sein

- was 
- bis wann 
- in welchem Umfang / in welcher Qualität 
- unter welchen Voraussetzungen 
- von wem

geleistet werden soll. 

Zwei weitere Aspekte sind zu berücksichtigen: Die Ziele müssen realistisch sein, d.h. sie müssen aus eigener Kraft erreichbar sein und sie müssen von denjenigen, die sie erreichen sollen, akzeptiert sein.
'Tue das Wichtige vor dem Dringenden' heißt also, immer das zuerst zu tun, was hilft,
die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit ist ein erster wichtiger Schritt zu effizienterem
Arbeiten getan.

Wenn Sie der Empfehlung gefolgt sind, über etwa eine Woche sehr pedantisch ihre
Tätigkeiten zu notieren, haben Sie vielleicht feststellen müssen, dass Sie häufiger in
Zeitfallen hineingeraten sind. Ein Grund dafür, immer wieder in solche Fallen zu tappen,
sind die eigenen Arbeitsgewohnheiten. Im folgenden finden Sie einige Beispiele, eine kurze Beschreibung ihrer Folgen und Vorschläge, wie sie künftig zu vermeiden sind. 
Als Beispiel dient ab und zu "der Vorsitzende": es könnte genauso gut "die Vorsitzende"
oder der/die Projektverantwortliche" usw. heissen.

>>> Ich beginne Arbeiten erst kurz vor dem geforderten Fertigstellungstermin. Arbeit
bleibt so lange unerledigt, bis sie nicht mehr verschoben werden kann. Man arbeitet unter Zeitdruck, muss zum Teil improvisieren, weil wichtige Unterlagen gerade jetzt nicht zur
Verfügung stehen und erreicht, weil unter Stress, nicht das optimale Ergebnis. Zudem bleiben andere Aufgaben liegen und werden ihrerseits irgendwann wieder dringend. 

Definieren Sie das Ziel, das mit der zu erledigenden Arbeit erreicht werden soll. Leiten Sie (bei komplexeren Aufgaben) Teilziele ab und reservieren Sie in Ihrem Terminplaner Zeit für die Erledigung der erforderlichen Aufgaben. Stellen Sie sicher, dass die benötigten Ressourcen verfügbar sind. 

>>> Ich stürze mich ohne langes Wenn und Aber in meine Arbeit.

Hier dominiert die Dringlichkeit die Wichtigkeit. Folge: Oft muss man später feststellen,
dass die ganze Arbeit oder zumindest Teile davon völlig unnütz sind. Werden Sie sich vor Arbeitsbeginn klar über Ihre Ziele und Prioritäten. 

>>> Ich akzeptiere Rückdelegationen. Folge: Mitarbeiter suchen nicht mehr selbst nach Lösungen, die Arbeit wird im Zweifel vom Vorsitzenden erledigt. Das, wofür der Vorsitzende wirklich benötigt wird, bleibt erst mal liegen (oder wird mit nach Hause genommen, was dann auch noch den besonderen Leistungswillen des Vorsitzenden betont!). Es gibt für dieses Phänomen die unterschiedlichsten Ursachen: die Eitelkeit des Vorsitzenden (Ich kann es eben immer noch am besten!), Unentbehrlichkeitsphantasien (Ohne mich klappt nichts), die mangelhafte Ausbildung der anderen Ehrenamtlichen usw.

Neben diesen und vielen anderen Gewohnheiten sind es oft die Routinearbeiten, die sich als enorme Zeitfallen erweisen. Routinen sind wichtig, weil sie uns einen verlässlichen Rahmen für unser tägliches Tun bieten. Gefährlich werden sie dann, wenn sie sich verselbständigen nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!" Listen Sie deshalb einmal konsequent auf, welche Routinearbeiten Sie erledigen und wie viel Zeit Sie dafür pro Woche investieren. Als Routinearbeiten gelten solche Tätigkeiten, die immer wiederkehren und oft automatisiert, besser organisiert oder delegiert werden können.

Ein typisches Beispiel ist hier das Lesen. Viele Lesetests haben ergeben, dass Menschen, die schneller lesen, keineswegs weniger von ihrem Lesestoff behalten als diejenigen, die langsamer lesen. Schneller lesen kann man lernen und auf diesem Weg ohne jeden Leistungsverlust sehr viel Zeit sparen.
Wenn es Ihnen auch bei anderen Routinearbeiten gelingt, Zeit einzusparen, ohne Qualitätsverluste zu erleiden, sind Sie auf einem guten Weg, sich Freiräume zu schaffen für Aufgaben, die wirklich wichtig und zielorientiert sind. Viel Erfolg!
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Versicherungen 

Bürgerschaftliches Engagement ist nicht ohne Risiken, auch für die einzelne BürgerIn, die sich engagiert. Es muss klar sein, wofür er/sie Verantwortung übernimmt und ggf. einzutreten hat (haftet) – und: für welche Risiken Versicherungsschutz besteht. Es sollte geklärt sein, für wen und was Versicherungen gebraucht werden und dafür gesorgt werden, dass die Risiken begrenzt und überschaubar bleiben. Beispiele für Risiken sind: Sachschäden bei persönlicher Hilfestellung, verlorene Schlüssel, Beschädigung teurer technischer Ausrüstungen.
Bei der AWO Ehrenamtlich Tätige sind durch die AWO für ihre Tätigkeiten haftpflicht versichert und nach § 2 Abs. 1 Nr.9 des SGB VII gesetzlich unfallversichert.
Aufgepaßt: diese gesetzliche Unfallversicherung gilt nur für Ehrenamtliche, die ein direktes Verhältnis zur AWO haben. Beispiel für einen Ausschluß: ein gemeinsames Sommerfest der AWO mit einem anderen Verband, der nicht zur Wohlfahrtspflege oder zum Gesundheitswesen gehört. Verletzt sich ein Ehrenamtlicher dieser anderen Organisation, so ist er nicht gesetzlich unfallversichert.

Allerdings hat das Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg am 26.07.05 beschlossen, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Ehrenamtliche und bürgerschaftlich Engagierte abzuschliessen.

Diese Landesversicherung funktioniert unkompliziert:
Im Falle eines Falles reicht man die Meldung des Schadens an die Ecclesia als den betreuenden Versicherungsdienst ein.
Ehrenamtliche müssen sich nicht vorsorglich bei der Versicherung registrieren lassen oder gar eine individuelleVersicherungspolice abschließen.
Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 40
70597 Stuttgart
Tel:  0711/61 55 33 - 265
Fax: 0711/61 55 33 - 29
E-Mail:ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de
Alternativ können Sie die Formulare zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de/Ehrenamtherunterladen.

Ein InfoBlatt der Landesregierung finden Sie hier zum download (pdf, 3,38 MB)

Mehr dazu unter: www.buergerengagement.de

Meldung 31.07.06: Das Land Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres Sammelverträge zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte abgeschlossen. Die dazu vereinbarte Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung von 250 Euro wird nun zum 1. August 2006 entfallen. Dies teilte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz heute (31. Juli 2006) in Stuttgart mit. „Bürgerschaftlich engagierte Menschen müssen künftig im Schadensfall keinerlei Kosten mehr tragen. Damit ist es gelungen, die Rahmenbedingungen für noch mehr bürgerschaftliches Engagement weiter zu verbessern“, sagte die Ministerin.

Fast 4,5 Millionen Menschen engagieren sich in Baden-Württemberg bürgerschaftlich und ehrenamtlich. Bürgerschaftliches Engagement mache eine zentrale Stütze der Gesellschaft aus, so Stolz weiter.
„Für viele Menschen ist es zur Selbstverständlichkeit geworden, sich im Verein, in der Bürgerinitiative oder in der Selbsthilfegruppe für andere einzusetzen. Dieses Engagement hat in der Politik des Landes hohe Priorität. Mit unserer Politik wollen wir den Freiwilligen entgegenkommen und sie in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen“, sagte die Ministerin. 

Eine Broschüre „Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches  Engagement kann
auf der Homepage des Sozialministeriums unter http://www.sozialministerium-bw.de/sixcms/media.php/1442/VersicherungsschutzBE internet_neu.pdf  heruntergeladen werden.
 

Eine Seite zum Thema  Unfallversicherung & BerufsUnfähigkeit speziell für Senioren und Ehrenamtliche wurde von einer Studentin entwickelt und will ein neutraler Ratgeber sein.Leider werden Senioren in der Praxis oft unnötige Versicherungen verkauft. Mit diesem Wegweiser können sich Senioren selbst informieren, ob der Abschluss einer Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist und was beachtet werden soll. : 
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de

Öffentlichkeitsarbeit 

Wenn BürgerInnen in die Öffentlichkeit gehen, dann sprechen sie von ihren Anliegen. Sie richten sich an BürgerInnen, gleich, ob es Jugendliche, SeniorInnen usw. sind. Sie müssen deshalb ihr Anliegen nicht „verkaufen“, sondern sie laden ein, mitzugestalten. Mit dieser Haltung, die die Pluralität und Unterschiedlichkeit der BürgerInnen respektiert und gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein sowie Selbstachtung ausstrahlt, sollten BürgerInnen Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
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Gewinnung von Ehrenamtlichen

Früher oder später stellt sich in fast jedem Projekt die Frage: wie können wir weitere, neue
Bürgerinnen und Bürger für eine Mitarbeit gewinnen? Es gibt im Zusammenhang mit diesem
Thema vier Versuchungen, denen man unbedingt widerstehen sollte:

„Im Moment sind wir eine tolle Gruppe, und brauchen keine weiteren Kräfte. Wenn’s später mal
eng wird, machen wir uns über MitarbeiterInnen-Gewinnung Gedanken“

„Unser Projekt ist so gut, da werden die Leute von selbst geströmt!“
„Heutzutage will sich sowieso niemand mehr engagieren!“
Fixierung aufs „Wie?“: „uns interessieren v.a. Methoden, Tipps und Tricks, wie man geschickt an
Leute heran kommt“
MitarbeiterInnen-Gewinnung für bürgerschaftliche Projekte ist etwas anderes
als Kundenwerbung! Wenn auch manche Tipps aus der Werbebranche nützlich sein mögen, so darf nicht vergessen werden: in bürgerschaftlichen Initiativen soll nicht ein Produkt an die Frau und den
Mann gebracht werden, sondern es werden Menschen gesucht mit Zeit, Ideen und Fähigkeiten. BürgerInnen-Ansprachen, die reine Werbetaktik ist, wird schnell durchschaut – und genauso schnell verschwinden die gerade erst geworbenen neuen Leute wieder.

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Organisationsformen

In den meisten Initiativen, Projekten und Gruppen Bürgerschaftlichen Engagements stellt sich irgendwann die Frage, wie Verbindlichkeit, Selbstverwaltung und Interessenvertretung durch ein bestimmtes Maß an Institutionalisierung gewährleistet werden können.Diese Organisationsstrukturen und –formen können nicht beliebig sein, sondern müssen der Grundintention bürgerschaftlicher Initiativen entsprechen. Sie müssen nicht nur so beschaffen sein, dass von vornherein BürgerInnen
und PolitikerInnen paritätisch beteiligt sind, sondern v.a. BürgerInnen Möglichkeiten zur Entfaltung
und Freiräume zur Selbstgestaltung bieten, damit eigene Lösungswege entstehen können.
Am Anfang ist meist noch nicht möglich, dazu klare Aussagen zu machen. Lassen sie sich Zeit. Gewinnen sie Erfahrungen. Doch lassen Sie sich auf den Prozess ein, Formen zu finden, sie zu diskutieren und sich dafür oder dagegen zu entscheiden.
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Projektplanung

Unter Projekten versteht man zeitlich begrenzte Aktivitäten. Ein Projekt kann z.B. ein Sommerfest
sein, die Einführung einer Hausaufgabenbetreuung oder eine Mitgliederversammlung. Folgende Leitfragen können helfen, solch ein Projekt zu planen: 
1. Thema und Bedarf:
Zu welchem Thema möchten sie ein Projekt durchführen?
Was macht dieses Vorhaben für sie notwendig?
Welche Kooperationspartner haben sie oder streben sie an?
2. Ziele und Zielerreichung: Was wollen sie konkret erreichen ? Wen wollen sie erreichen ?
    Durch welche Einzelmaßnahmen wollen Sie ihr Ziel erreichen ? Wie haben sie die                       Öffentlichkeit geplant?
3. Aufwand und Nutzen: Erarbeitung eines konkreten Kosten- und Finanzierungsplanes
4. Dokumentation und Auswertung:
5. Zusammenfassung des Projektes (Ziel + Zielerreichung)
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Konzeptentwicklung

Projekte und Initiativen werden geboren aus Ideen von Menschen und Gruppen, die sich engagieren. Nehmen Ideen Gestalt an, sollen sie realisiert werden, so bedarf es einer Konzeption, d. h. einer Beschreibung von Idee, Ziele, Mitteln und Wege für die Realisierung oder Weiterentwicklung eines Projekts.
Die Arbeit an einem schriftlichen Konzept, das in sich stimmig ist, steht zumeist nicht am Anfang einer Initiative. Zu Beginn sind es die Ideen und Menschen, die begeistern. Der mittel- und langfristige Erfolg hängt jedoch von einer soliden Konzeption ab:
- nach innen ist die Verständigung auf gemeinsame Ziele erforderlich
- nach außen muss der Nutzen des Projekts kommuniziert werden, etwa gegenüber Geldgebern
- unter rechtlichen Gesichtspunkten bedarf es der Klärung von Verantwortung
- Gegenüber Kooperationspartnern sind Aufgaben und Zuständigkeiten zu beschreiben, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat.
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Spendenbescheinigungen 

Seit Beginn des Jahres 2000 können alle gemeinnützigen Vereine Spenden direkt einnehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Bislang musste in vielen Fällen eine Spende erst von der Gemeinde formal eingenommen werden, in der der Verein seinen Sitz hat. Die Gemeinde leitete dann die Spenden an den Verein weiter und stellte die Bescheinigung aus. Dieses bürokratische Verfahren ist abgeschafft. 
Der Spendennachweis hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen (erhältlich bei den Gemeinden) und ist vom Spendenempfänger auszustellen. Die bislang geltenden Vereinfachungsregeln bei Spenden bis zu 51,- EURO sowie in Katastrophenfällen bleiben - modifiziert - erhalten.
Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge für Vereine ist neu geregelt worden. So können Kulturvereinigungen, bei denen die Mitglieder keine besondere Gegenleistung für
ihren Mitgliedsbeitrag erhalten, also in erster Linie Fördervereine, Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen.

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mann und kind

geändert: 29.03.2010



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Zentrale Information bei:
Reinhard Zedler
Tel:  07731 / 95 80 11 
Reinhard Zedler