Die
Seite für Ehrenamtliches
Engagement
"Wer
nichts für andere tut, tut nichts für
sich..."(Johann Wolfgang von Goethe)

"Vielen Dank, ich sitze
bequem !"
Ist
das nicht Ihr Ding ? Sind Sie lieber
aktiv, suchen Sie Herausforderungen,
Begegnungen, interessante Tätigkeiten
abseits vom beruflichen Stress aber
durchaus mit Tiefgang ?
Die
AWO bietet Ihnen vielfältige
Möglichkeiten und baut auf Menschen
wie Sie !
Wunder
werden nicht erwartet:
Aber die Bereitschaft, etwas
verbindlich für sich und andere zu
tun,
sollte schon vorhanden sein. Man muss
sich aufeinander verlassen können.
Mögliche
Einsatzfelder (nur eine Auswahl
der vielfältigen Möglichkeiten):
Kinder:
Kindertagesstätte
Kinderfreizeiten (AWO-Reisen)
Jugend:
Jugendwerk
AWO-Reisen
AmadeJus
Treffpunkt Chérisy
Familien:
Elternschule
AWO-Reisen
Senioren:
Pflegeheim
"Seniorenfamilie"
Ortsvereine
Seniorenfahrten
Begegnungsstätten
Seniorenwohnanlagen
Pflege
Vergissmeinnichtgruppe
Psychisch
Kranke:
Förderverein
Arbeitslose:
Kontakt-und
Beratungsstelle
Lilje
Behinderte:
ISA
Betreuungsverein
Jedem/er
Interessierte/n wird eine
"Vereinbarung" angeboten, in der die
wichtigen
Punkte geklärt werden.
Was ist
Freiwilligenarbeit ?
Bürgerschaftliches
Engagement,
Ehrenamt,
Freiwilligenarbeit
?
Der
Begriff „Freiwilligenarbeit
oder Engagement“ wird von den meisten
bevorzugt.
Nach dem Freiwilligensurvey 1999,
durchgeführt vom Institut Infratest im
Auftrag des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
gibt es 63 Mio. Bundesbürger
im Alter über 14 Jahren, von denen 22
Mio. sich freiwillig engagieren und 35
Mio. freiwillig Aufgaben ausüben bzw.
Funktionen inne haben.
Davon sind 43 % in Vereinen/Verbänden,
14% in Kirchen und 13%
Selbsthilfegruppen oder Projekten
organisiert. Dabei nimmt der
sportliche Bereich die Spitzenstellung
ein, gefolgt von Schule/Kindergarten,
Kirche/Religion und
Freizeit/Geselligkeit Kultur/Musik und
sozialem/politischen Engagement
Sonstige bürgerschaftliche Aktivitäten
am Wohnort machen lediglich einen
kleinen Bereich von ca 1 % aus.
Erwartungen an die Freiwilligenarbeit
sind ein möglicher beruflicher Nutzen
, Erweiterung von Kenntnissen und
Erfahrungen und das Gefühl etwas für
das Gemeinwohl zu tun und anderen
Menschen zu helfen.
Insgesamt sind Personen mit besseren
bildungsmäßigen, beruflichen und
finanziellen Voraussetzungen, sowie
Personen, die sozial stärker
integriert sind, eher bereit für ein
Ehrenamt als andere.
Der zentrale Begriff in „freiwillig“
ist der der Freiheit. Freiheit
bedeutet jedoch nicht nur
frei von etwas sein, sondern immer
auch frei für etwas sein. So bedeutet
freiwilliges
Engagement für Konrad Hummel
(Geschäftsstelle BE beim
Sozialministerium)
„Sich gewinnen lassen fürs Ganze“.
nach oben
Führungszeugnis
Ehrenamtliche,
die Kinder und Jugendliche betreuen,
und das regelmäßig und in gewisser
Intensität (mindestens 5 Stunden pro
Woche) sollten ein Führungszeugnis
vorlegen.
Hier gilt der Schutzauftrag
nach § 72 a SGB VIII (Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sollen
hinsichtlich der persönlichen
Eignung im Sinne des § 72 Abs. 1
insbesondere sicherstellen, dass sie
keine Personen beschäftigen oder
vermitteln, die rechtskräftig wegen
einer Straftat nach den §§ 171, 174
bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e
oder § 225 des Strafgesetzbuches
verurteilt worden sind. Zu diesem
Zweck sollen sie sich bei der
Einstellung und in regelmäßigen
Abständen von den zu beschäftigenden
Personen ein Führungszeugnis nach §
30 Abs. 5 des
Bundeszentralregistergesetzes
vorlegen lassen. Durch
Vereinbarungen mit den Trägern von
Einrichtungen und Diensten sollen
die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe auch sicherstellen, dass
diese keine Personen nach Satz 1
beschäftigen.)
Diese Kosten sollen aber laut
beigefügtem Rundschreiben
nicht erhoben werden.
Aufwandsentschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeiten
Einnahmen
aus der nebenberuflichen Tätigkeit als
Betreuer, Erzieher oder eine
vergleichbare Tätigkeit der
nebenberuflichen Pflege alter, kranker
oder behinderter
Menschen sowie für Hilfsdienste bei
der häuslichen Betreuung durch
ambulante
Pflegedienste, z.B. Unterstützung bei
der Grund- und Behandlungspflege, bei
häuslichen Verrichtungen und
Einkäufen, sind bis zu einer Höhe von
jährlich 2.100,-EURO
(rückwirkend zum 01.01.2007)
lohnsteuerfrei, wenn diese Tätigkeit
für eine
gemeinnützige Einrichtung ausgeübt
wird und der Förderung gemeinnütziger,
mildtätiger
Zwecke dient. Die Voraussetzung einer
nebenberuflichen Tätigkeit ist nur
erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr
als ein Drittel der Arbeitszeit (auf
ein Jahr bezogen) eines vergleichbaren
Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
Dabei müssen mehrere gleichartige
Tätigkeiten zusammengerechnet werden,
wenn sie sich nach der
Verkehrsanschauung als Ausübung
eines einheitlichen Hauptberufs
darstellen. Der Freibetrag gilt auch
für Hausfrauen, Rentner, Studenten und
Arbeitslose, die `nebenbei´ eine
begünstigte Tätigkeit ausüben.
Übungsleiterfreibetrag
Die
Beratungsstelle für Arbeitslose des
ASG e.V. Walter-Ballhause-Str. 4,
30451 Hannover Tel.: 0511 - 44 24 21
Fax: 0511 - 760 2132 hat
Merkblätter zu diesem Thema
herausgegeben (24.10.2011):
ASG
Merkblatt Übungsleiterfreibetrag Alg
I
ASG
Merkblatt Übungsleiterfreibetrag Alg
II
Kombination aus Minijob und
ehrenamtlicher Arbeit beim
selben Arbeitgeber ist nicht
zulässig (07.10.2011)
Laut
Information des Deutschen
Frauenrates von 2010 ist es immer
häufiger der Fall, dass
Pflegeeinrichtungen ihre
weiblichen Mitarbeiter mit einer
Kombination aus Minijob und
ehrenamtlicher Pflegearbeit
bezahlen. Die Arbeitgeber können
auf diese Weise
Sozialversicherungskosten sparen.
Dies führte zu einer Anfrage der
SPD-Bgeordneten Mechthild Rawert.
Die Regierung stellt in ihrer
Antwort fest, dass ein solcher
Fall keinesfalls rechtens ist. Hier der gesamte Text
Anrechnung auf das ALG II
(09.03.11)
Der
Hartz-IV-Kompromiss im
Bundestag/Bundesrat am 25. Februar
2011 macht es möglich: Wer als
Hartz-IV-Bezieher sich in seinem
Verein/Verband oder für sonstige
gemeinnützige Organisationen
persönlich engagiert, kann dafür
weiterhin anrechnungsfrei eine
moderate
Aufwandsentschädigung/begünstigte
Übungsleitervergütung erhalten. Der
erzielte parlamentarische Kompromiss
über den Vermittlungsausschuss, dies
mit Zustimmung des Parlaments in der
heutigen Sondersitzung, würdigt und
stärkt durchaus das Ehrenamt.
Bei
leistungsberechtigten Personen mit
steuerfreien Einnahmen oder Bezügen
aus begünstigten
Übungsleitertätigkeiten, egal ob im
Sport- oder Musikverein, bei der
Mitwirkung in gemeinnützigen,
mildtätigen oder kirchlichen
Einrichtungen, bleiben bis zu 175 Euro
pro Monat anrechnungsfrei.
Es
gibt nun über § 11 Absatz 2 SGB II
eine für die Vereinspraxis wichtige
Ausnahmeregelung.
Anrechnungsfrei bleiben die Einnahmen
nach
- § 3 Nr. 12 EStG
(Aufwandsentschädigungen aus
öffentlichen Kassen),
- § 3 Nr. 26 EStG (begünstigte
pädagogisch, betreuerische
Übungsleitertätigkeit),
- § 3 Nr. 26a EStG (den seit 2007
geltenden Ehrenamtsfreibetrag) und
- für den soeben erst eingeführten
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG
(für ehrenamtliche Betreuungen).
Dies
jedoch (insgesamt) höchstens bis 175
Euro je Monat.
Gewürdigt
wird damit die Vereinspraxis, dass man
bewusst die betroffenen
Hartz-IV-Bezieher in den Verein
einbindet, moderat die
verantwortungsvollen Tätigkeiten
honoriert, um den Kontakt im
Mitgliederkreis zu fördern, zumindest
mittelbar auch den beruflichen
Wiedereinstieg damit unterstützen zu
können.
Bei § 11b SGB II wird Abs. 2 wie folgt
angefügt: „Erhält eine
leistungsberechtigte Person mindestens
aus einer Tätigkeit Bezüge oder
Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26,
26a oder 26b des
Einkommensteuergesetzes steuerfrei
sind, gelten die Sätze 1 und 2
(Anrechnungsvorgaben) mit den
Maßgaben, dass jeweils an die Stelle
des Betrages von 100 Euro monatlich
der Betrag von 175 Euro monatlich und
an die Stelle des Betrages von 400
Euro der Betrag von 175 Euro tritt. §
11a Abs. 3 bleibt unberührt.“ .
Sie
sind somit grundsätzlich nicht als
Einkommen zu berücksichtigen, sofern
sie den Betrag von 50% des Regelsatzes
monatlich nicht überschreiten (175,-).
(Aus
einer Information nach Rechtsanwalt
Prof. G. Geckle, Fachanwalt für
Steuerrecht, Freiburg)
Das
Verhältnis von
Bundesfreiwilligendienst (BFD) und
Arbeitslosengeld – II ( ALG II )
(aus: BWKG-Mitteilung 172/2011)
Der BFD hat zum 1.Juli 2011 den
Zivildienst abgelöst. Der BFD gleicht
in vielerlei Hinsicht den früheren
Zivildienst aber auch den Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ). Ein
Alleinstellungsmerkmal des BFD ist
jedoch, dass es für die
Dienstleistenden keine
Altersbeschränkung gibt – das FSJ
steht nur jungen Menschen bis 27
offen. Bei den BFD - Einsatzstellen
zeichnet sich ab, dass sich zunehmend
mehr Personen für den BFD
interessieren , die ALG – II beziehen.
Der Bezug dieser Transferleistung ist
prinzipiell kein Hindernis dafür,
einen Freiwilligendienst zu
absolvieren. Denn die freiwillige
Tätigkeit kann den Einstieg oder
Wiedereinstieg in das Arbeitsleben
ermöglichen oder eine neue berufliche
Perspektive eröffnen. Häufig stellen
sich jedoch verschiedene Fragen wie
die Leistungen der BFD auf die ALG –
II – Leistungen angerechnet werden.
Darauf wird in der pdf, die
hier zum Download zur Verfügung
steht, eingegangen.
Eine
Ergänzung hierzu ist eine
Pressemitteilung der
CDU/CSU-Pressestelle vom 16.12.2011
Schiewerling/Linnemann:
Einsatz für die Allgemeinheit lohnt
sich 24.11.2011 | 14:02 Uhr Berlin
(ots) -
Bezieher
von Arbeitslosengeld II erhalten
künftig eine deutlich höhere
Taschengeld-Freigrenze, wenn sie sich
im Bundesfreiwilligendienst
engagieren. Die entsprechende
Verordnung ändert das
Bundesarbeitsministerium mit Wirkung
zum Jahreswechsel. Dazu erklären der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der
CDU/CSU-Bundestags¬fraktion, Karl
Schiewerling, und der zuständige
Berichterstatter Carsten Linnemann:
"Einsatz für die Allgemeinheit muss
auch für die Bezieher von
Arbeitslosengeld II seine Anerkennung
finden. Deshalb hat sich die Union für
eine Anhebung der
Taschengeld-Freigrenze für
ALG-II-Bezieher eingesetzt, die sich
im Bundesfreiwilligendienst oder
Jugendfreiwilligendienst engagieren.
Dieser Freibetrag, der nicht auf das
Arbeitslosengeld II angerechnet wird,
soll von derzeit 60 auf künftig 175
Euro erhöht werden. Die Union begrüßt
außerordentlich, dass das
Bundesarbeitsministerium nun die
Initiative der Union aufnimmt und mit
Wirkung zum 1. Januar 2012 die
entsprechende Verordnung ändern wird.
Diese deutliche Erhöhung ist ein
wichtiges Zeichen dafür, dass sich
Menschen in der Grundsicherung weiter
aktiv in die Bürgergesellschaft
einbringen können und sollen. Ein
solches Engagement eröffnet den
ALG-II-Beziehern weitere Möglichkeiten
zur Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben. Dies kann im Einzelfall sogar
Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit
aufzeigen. Mit der Öffnung des
Bundesfreiwilligendienstes und der
finanziellen Honorierung erkennt auch
die Gesellschaft an, dass sich
ALG-II-Bezieher sehr wohl für die
Allgemeinheit engagieren. Die
angekündigte Erhöhung der
Taschengeld-Freigrenze schafft dafür
weitere Anreize. Gleichzeitig sorgt
sie für eine Gleichbehandlung bei der
Taschengeld-Regelung. Letztendlich
kommt diese Erhöhung dem
Bundesfreiwilligendienst selbst
zugute. Durch die Erhöhung der
geldlichen Anreize wird die Zahl der
Freiwilligen aus dem Bereich der
Grundsicherung steigen. Der
Bundesfreiwilligendienst wird damit
auf eine noch breitere Basis
gestellt."
Anrechnung
auf das Arbeitslosengeld
(28.12.07)
Eine
Aufwandsentschädigung über dem
Freibetrag von monatlich 154,--
€ nach der Verordnung über die
ehrenamtliche Betätigung von
Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I
S. 1783) führt unter Umständen
dazu, dass die Bundesagentur für
Arbeit keine Leistungen bei
Arbeitslosigkeit gewährt. Ob dieser
Betrag im Zuge der Neuordnung auch
verändert wurde ist zur Zeit uns noch
nicht bekannt.
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Gesetz
zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements
Das
Bundesministerium der Finanzen hat im
Dezember 2006 auf Basis der von
Bundesfinanzminister Steinbrück kurz
zuvor vorgestellten Initiative „Hilfen
für Helfer“ einen Referentenentwurf
erarbeitet. Im Rahmen der Initiative
wurde das Gemeinnützigkeits- und
Spendenrecht großzügiger geregelt und
Spender, Stiftungen, Vereine,
Übungsleiter und bürgerliches
Engagement unterstützt werden. Die
Bundesregierung hat den Gesetzentwurf
am 14. Februar 2007 verabschiedet. Der
Gesetzentwurf für das „Gesetz zur
weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements“ wurde
auf der Homepage des
Bundesfinanzministeriums
veröffentlicht. (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/011.html)
Die Änderungen traten rückwirkend zum
1. Januar 2007 in Kraft treten.
Insbesondere
wurden durch das Änderungsgesetz
Steuervergünstigungen für
gemeinnützige Tätigkeiten
ermöglicht:
Es
wurde ein neuer Abzug von der
Steuerschuld für bestimmte
ehrenamtliche Tätigkeiten im
gemeinnützigen Bereich in Höhe von
jährlich 300,- € eingeführt. Den Abzug
kann geltend machen, wer regelmäßig
monatlich durchschnittlich mindestens
20 Zeitstunden im Dienst
einer juristischen Person des
öffentlichen Rechts oder einer
steuerbegünstigten Körperschaft
unentgeltlich und freiwillig alte,
kranke oder behinderte Menschen
betreut. Mit dem Steuerabzug wird
erstmals unentgeltliche gemeinnützige
Tätigkeit steuerlich gefördert. Der
bislang praktizierte, jedoch mit
einigem bürokratischen Aufwand
verbundene Umweg, eine steuerliche
Abziehbarkeit unentgeltlicher
Tätigkeit über Aufwandspenden in
Kombination mit dem
Übungsleiterfreibetrag herzustellen,
könnte daher obsolet werden.
Gleichzeitig
wurde der sog. Übungsleiterfreibetrag
gemäß § 3 Nr. 26 EStG von 1.848,- €
auf 2.100,- € angehoben. Gemäß § 3 Nr.
26 EStG sind Einnahmen aus
nebenberuflichen
Tätigkeiten als Übungsleiter,
Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder
vergleichbaren
nebenberuflichen Tätigkeiten, aus
nebenberuflichen künstlerischen
Tätigkeiten oder der nebenberuflichen
Pflege alter, kranker oder behinderter
Menschen im Dienst oder im Auftrag
einer inländischen juristischen Person
des öffentlichen Rechts oder einer
gemeinnützigen Einrichtung zur
Förderung gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke bis
zur Höhe von künftig 2.100,- € im Jahr
steuerfrei.
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Steuerfreibetrag
Ab 1.01.2007
gibt es einen allgemeinen Freibetrag
für Einnahmen aus Tätigkeiten im
gemeinnützigen, mildtätigen oder
kirchlichen Bereich von bis zu 500,-€
im Jahr. Sind die als Betriebsausgaben
oder Werbungskosten abziehbaren
Aufwendungen höher als der Freibetrag,
muss dies belegt werden. Wer die
Pauschale nutzt, soll nicht zusätzlich
noch Aufwandsentschädigungen vom Staat
und auch nicht den
"Übungsleiterfreibetrag" gewährt
bekommen. (Quelle: SÜDKURIER)
Zertifikate
Dem
Kultusministerium ist es ein wichtiges
Anliegen, ehrenamtliche Tätigkeiten
von Schülerinnen und Schülern
herauszustellen und zu würdigen.
Ehrenamtliche Tätigkeiten zum Wohle
der jeweiligen Schulgemeinde werden
unter der Rubrik „Bemerkungen“ in das
Zeugnis mitaufgenommen. Seit dem
Schuljahr 1995/96 besteht in
Baden-Württemberg auch die
Möglichkeit, eine Bescheinigung über
außerschulisches ehernamtliches
Engagement in die Zeugnismappe
aufzunehmen zu lassen. Beim Übergang
in das spätere Berufsleben kann sich
dies als äußerst vorteilhaft erweisen.
Durch ehrenamtliches Engagement können
viele, für das Berufsleben wichtige
Schlüsselqualifikationen wie z.B.
soziale Kompetenz,
Kommunikationsfähigkeit,
Selbstbewusstsein, Teamfähigkeit
erworben werden. Das Beiblatt
zum Zeugnis kann bei der
Freiwilligenagentur von den Vereinen
und Verbänden angefordert werden.
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Moderation
Moderation
wird als grundlegende Fähigkeit zur
Vereinsführung, zum Lenken und Leiten
von Gruppen aller Art, nicht nur im
beruflichen Kontext benötigt. Der/die
ModeratorIn sollte sich die Ziele
eines Gespräches verdeutlichen, sich
über das eigene Verständnis von
Moderation klar sein, Wahrnehmung oder
Kommunikation üben , verschiedene
Techniken wie die Wirkung rhetorischer
Mittel beherrschen. Auch ist die
Gruppe und der Umgang mit
Gruppenprozessen
ein entscheidender Faktor für das
Gelingen von Moderation.
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oben
Zeitmanagement
Kampf dem
Aktionismus
Anhand
welcher Kriterien entscheiden wir,
was wirklich wichtig und nicht nur
dringend ist? Dazu gibt es folgende
kleine Geschichte:
Ein
Spaziergänger geht durch einen Wald.
Er kommt an eine Lichtung. Dort sieht
er einen Arbeiter, der einen Baumstamm
in kleine Stücke sägt. Diesem Mann
schaut er
nachdenklich zu. Während er ihn
beobachtet, sieht er ihn furchtbar
schwitzen,
hört ihn keuchen, ächzen, fluchen.
Nachdem er dies alles eine Weile
beobachtet hat,
geht unser Spaziergänger zu ihm hin,
tippt ihm auf die Schulter und sagt:
„Es ist ja wohl kein Wunder, dass
Sie so unendlich viel Mühe haben.
Sie sollten einmal Ihre Säge
schärfen!"
Der Arbeiter lässt für einen Moment
seine Säge sinken, schaut unseren
Spaziergänger fassungslos an und
sagt:
„ Ich glaube, Sie spinnen! Sie
sehen doch, dass ich dazu keine Zeit
habe, sondern sägen muss!"
Hier ist das Sägen zum Selbstzweck
geworden, das wirkliche Ziel ist dabei
völlig aus dem Blickfeld geraten.
In vielen
Organisationen, gleich ob in der
Wirtschaft oder im sozialen Bereich,
wie z.B. in Vorständen von Vereinen,
findet man vergleichbare Situationen.
Gefördert wird dieser Zustand vielfach
noch dadurch, dass Fleiß nach wie vor
als Primärtugend gesehen wird.
„Hauptsache, ich habe was
getan!"
Mit dieser Einstellung legitimieren
viele Menschen ihre Tätigkeiten
und genießen, weil fleißig, auch noch
das Wohlwollen ihrer Umgebung.
Wirklich
verdient haben dieses Wohlwollen aber
diejenigen, die mit ihrer Arbeit einen
wichtigen Beitrag dazu leisten, die
Ziele des Vereines oder der Gruppe zu
erreichen. Zwingend notwendig ist
dafür, dass diese Ziele definiert und
den Mitarbeiter, z.B. den
Vorstandsmitgliedern, auch bekannt
sind. Schon Mark Twain hat gesagt: „Als
wir unser Ziel aus den Augen
verloren hatten, verdoppelten wir
unsere Anstrengungen."
Jeder
Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin muss
also genau darüber informiert sein
- was
- bis wann
- in welchem Umfang / in welcher
Qualität
- unter welchen Voraussetzungen
- von wem
geleistet
werden soll.
Zwei weitere
Aspekte sind zu berücksichtigen: Die
Ziele müssen realistisch sein, d.h.
sie müssen aus eigener Kraft
erreichbar sein und sie müssen von
denjenigen, die sie erreichen sollen,
akzeptiert sein.
'Tue das Wichtige vor dem
Dringenden' heißt also, immer
das zuerst zu tun, was hilft,
die gesteckten Ziele zu erreichen.
Damit ist ein erster wichtiger Schritt
zu effizienterem
Arbeiten getan.
Wenn Sie der
Empfehlung gefolgt sind, über etwa
eine Woche sehr pedantisch ihre
Tätigkeiten zu notieren, haben Sie
vielleicht feststellen müssen, dass
Sie häufiger in
Zeitfallen hineingeraten sind. Ein
Grund dafür, immer wieder in solche
Fallen zu tappen,
sind die eigenen Arbeitsgewohnheiten.
Im folgenden finden Sie einige
Beispiele, eine kurze Beschreibung
ihrer Folgen und Vorschläge, wie sie
künftig zu vermeiden sind.
Als Beispiel dient ab und zu "der
Vorsitzende": es könnte genauso gut
"die Vorsitzende"
oder der/die Projektverantwortliche"
usw. heissen.
>>> Ich
beginne Arbeiten erst kurz vor dem
geforderten Fertigstellungstermin.
Arbeit
bleibt so lange unerledigt, bis sie
nicht mehr verschoben werden kann. Man
arbeitet unter Zeitdruck, muss zum
Teil improvisieren, weil wichtige
Unterlagen gerade jetzt nicht zur
Verfügung stehen und erreicht, weil
unter Stress, nicht das optimale
Ergebnis. Zudem bleiben andere
Aufgaben liegen und werden ihrerseits
irgendwann wieder dringend.
Definieren Sie
das Ziel, das mit der zu erledigenden
Arbeit erreicht werden soll. Leiten
Sie (bei komplexeren Aufgaben)
Teilziele ab und reservieren Sie in
Ihrem Terminplaner Zeit für die
Erledigung der erforderlichen
Aufgaben. Stellen Sie sicher, dass die
benötigten Ressourcen verfügbar
sind.
>>> Ich
stürze mich ohne langes Wenn und
Aber in meine Arbeit.
Hier
dominiert die Dringlichkeit die
Wichtigkeit. Folge: Oft muss man
später feststellen,
dass die ganze Arbeit oder zumindest
Teile davon völlig unnütz sind. Werden
Sie sich vor Arbeitsbeginn klar über
Ihre Ziele und Prioritäten.
>>>
Ich
akzeptiere Rückdelegationen.
Folge: Mitarbeiter suchen nicht mehr
selbst nach Lösungen, die Arbeit wird
im Zweifel vom Vorsitzenden erledigt.
Das, wofür der Vorsitzende wirklich
benötigt wird, bleibt erst mal liegen
(oder wird mit nach Hause genommen,
was dann auch noch den besonderen
Leistungswillen des Vorsitzenden
betont!). Es gibt für dieses Phänomen
die unterschiedlichsten Ursachen: die
Eitelkeit des Vorsitzenden (Ich kann
es eben immer noch am besten!),
Unentbehrlichkeitsphantasien (Ohne
mich klappt nichts), die mangelhafte
Ausbildung der anderen Ehrenamtlichen
usw.
Neben
diesen und vielen anderen Gewohnheiten
sind es oft die Routinearbeiten,
die sich als enorme Zeitfallen
erweisen. Routinen sind wichtig, weil
sie uns einen verlässlichen Rahmen für
unser tägliches Tun bieten. Gefährlich
werden sie dann, wenn sie sich
verselbständigen nach dem Motto: „Das
haben wir schon immer so gemacht!"
Listen Sie deshalb einmal konsequent
auf, welche Routinearbeiten Sie
erledigen und wie viel Zeit Sie dafür
pro Woche investieren. Als
Routinearbeiten gelten solche
Tätigkeiten, die immer wiederkehren
und oft automatisiert, besser
organisiert oder delegiert werden
können.
Ein
typisches Beispiel ist hier das Lesen.
Viele Lesetests haben ergeben, dass
Menschen, die schneller lesen,
keineswegs weniger von ihrem Lesestoff
behalten als diejenigen, die langsamer
lesen. Schneller lesen kann man lernen
und auf diesem Weg ohne jeden
Leistungsverlust sehr viel Zeit
sparen.
Wenn es Ihnen auch bei anderen
Routinearbeiten gelingt, Zeit
einzusparen, ohne Qualitätsverluste zu
erleiden, sind Sie auf einem guten
Weg, sich Freiräume zu schaffen für
Aufgaben, die wirklich wichtig und
zielorientiert sind. Viel Erfolg!
nach
oben
Versicherungen
Bürgerschaftliches
Engagement
ist
nicht
ohne
Risiken,
auch für die einzelne BürgerIn, die
sich engagiert. Es muss klar sein,
wofür er/sie Verantwortung übernimmt
und ggf. einzutreten hat (haftet) –
und: für welche Risiken
Versicherungsschutz besteht. Es sollte
geklärt sein, für wen und was
Versicherungen gebraucht werden und
dafür gesorgt werden, dass die Risiken
begrenzt und überschaubar bleiben.
Beispiele für Risiken sind:
Sachschäden bei persönlicher
Hilfestellung, verlorene Schlüssel,
Beschädigung teurer technischer
Ausrüstungen.
Bei der AWO Ehrenamtlich Tätige sind
durch die AWO für ihre Tätigkeiten
haftpflicht versichert und nach § 2
Abs. 1 Nr.9 des SGB VII gesetzlich
unfallversichert.
Aufgepaßt: diese gesetzliche
Unfallversicherung gilt nur für
Ehrenamtliche, die ein direktes
Verhältnis zur AWO haben. Beispiel für
einen Ausschluß: ein gemeinsames
Sommerfest der AWO mit einem anderen
Verband, der nicht zur
Wohlfahrtspflege oder zum
Gesundheitswesen gehört. Verletzt sich
ein Ehrenamtlicher dieser anderen
Organisation, so ist er nicht
gesetzlich unfallversichert.
Allerdings
hat das Kabinett der Landesregierung
Baden-Württemberg am 26.07.05
beschlossen, eine Unfall- und
Haftpflichtversicherung für alle
Ehrenamtliche und bürgerschaftlich
Engagierte abzuschliessen.
Diese
Landesversicherung funktioniert
unkompliziert:
Im Falle eines Falles reicht man die
Meldung des Schadens an die Ecclesia
als den betreuenden
Versicherungsdienst ein.
Ehrenamtliche müssen sich nicht
vorsorglich bei der Versicherung
registrieren lassen oder gar eine
individuelleVersicherungspolice
abschließen.
Im Schadensfall oder bei Fragen zum
Versicherungsschutz wenden Sie sich
bitte an den betreuenden
Versicherungsdienst:
Ecclesia
Versicherungsdienst GmbH
Löffelstr. 40
70597 Stuttgart
Tel: 0711/61 55 33 - 265
Fax: 0711/61 55 33 - 29
E-Mail:ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de
Alternativ können Sie die Formulare
zur Schadenmeldung unter www.ecclesia.de/Ehrenamtherunterladen.
Ein
InfoBlatt der Landesregierung finden
Sie hier zum download (pdf,
3,38 MB)
Meldung 31.07.06: Das Land
Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom
1. Januar dieses Jahres Sammelverträge
zum Unfall- und
Haftpflichtversicherungsschutz für
ehrenamtlich und bürgerschaftlich
Engagierte abgeschlossen. Die dazu
vereinbarte Selbstbeteiligung bei der
Haftpflichtversicherung von 250 Euro
wird nun zum 1. August 2006 entfallen.
Dies teilte Arbeits- und
Sozialministerin Dr. Monika Stolz
heute (31. Juli 2006) in Stuttgart
mit. „Bürgerschaftlich engagierte
Menschen müssen künftig im
Schadensfall keinerlei Kosten mehr
tragen. Damit ist es gelungen, die
Rahmenbedingungen für noch mehr
bürgerschaftliches Engagement weiter
zu verbessern“, sagte die Ministerin.
Fast 4,5 Millionen Menschen
engagieren sich in Baden-Württemberg
bürgerschaftlich und ehrenamtlich.
Bürgerschaftliches Engagement mache
eine zentrale Stütze der Gesellschaft
aus, so Stolz weiter.
„Für viele Menschen ist es zur
Selbstverständlichkeit geworden, sich
im Verein, in der Bürgerinitiative
oder in der Selbsthilfegruppe für
andere einzusetzen. Dieses Engagement
hat in der Politik des Landes hohe
Priorität. Mit unserer Politik wollen
wir den Freiwilligen entgegenkommen
und sie in ihrer wichtigen Arbeit
unterstützen“, sagte die
Ministerin.
Eine Broschüre
„Versicherungsschutz für
bürgerschaftliches und
ehrenamtliches Engagement kann
auf der Homepage des
Sozialministeriums unter http://www.sozialministerium-bw.de/sixcms/media.php/1442/VersicherungsschutzBE
internet_neu.pdf
heruntergeladen werden.
Eine Seite zum Thema
Unfallversicherung &
BerufsUnfähigkeit speziell für
Senioren und Ehrenamtliche wurde von
einer Studentin entwickelt und will
ein neutraler Ratgeber sein.Leider
werden Senioren in der Praxis oft
unnötige Versicherungen verkauft. Mit
diesem Wegweiser können sich Senioren
selbst informieren, ob der Abschluss
einer Unfallversicherung überhaupt
sinnvoll ist und was beachtet werden
soll. :
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de
Öffentlichkeitsarbeit
Wenn
BürgerInnen in die Öffentlichkeit
gehen, dann sprechen sie von ihren
Anliegen. Sie richten sich an
BürgerInnen, gleich, ob es
Jugendliche, SeniorInnen usw. sind.
Sie müssen deshalb ihr Anliegen nicht
„verkaufen“, sondern sie laden ein,
mitzugestalten. Mit dieser Haltung,
die die Pluralität und
Unterschiedlichkeit der BürgerInnen
respektiert und gleichzeitig
Verantwortungsbewusstsein sowie
Selbstachtung ausstrahlt, sollten
BürgerInnen Öffentlichkeitsarbeit
betreiben.
nach
oben
Gewinnung von
Ehrenamtlichen
Früher
oder später stellt sich in fast jedem
Projekt die Frage: wie können wir
weitere, neue
Bürgerinnen und Bürger für eine
Mitarbeit gewinnen? Es gibt im
Zusammenhang mit diesem
Thema vier Versuchungen, denen man
unbedingt widerstehen sollte:
„Im Moment sind wir eine tolle
Gruppe, und brauchen keine weiteren
Kräfte. Wenn’s später mal
eng wird, machen wir uns über
MitarbeiterInnen-Gewinnung Gedanken“
„Unser Projekt ist so gut, da
werden die Leute von selbst geströmt!“
„Heutzutage will sich sowieso
niemand mehr engagieren!“
Fixierung aufs „Wie?“: „uns
interessieren v.a. Methoden, Tipps und
Tricks, wie man geschickt an
Leute heran kommt“ MitarbeiterInnen-Gewinnung
für bürgerschaftliche Projekte ist
etwas anderes
als Kundenwerbung! Wenn auch manche
Tipps aus der Werbebranche nützlich
sein mögen, so darf nicht vergessen
werden: in bürgerschaftlichen
Initiativen soll nicht ein Produkt an
die Frau und den
Mann gebracht werden, sondern es
werden Menschen gesucht mit Zeit,
Ideen und Fähigkeiten.
BürgerInnen-Ansprachen, die reine
Werbetaktik ist, wird schnell
durchschaut – und genauso schnell
verschwinden die gerade erst
geworbenen neuen Leute wieder.
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Organisationsformen
In den
meisten Initiativen, Projekten und
Gruppen Bürgerschaftlichen Engagements
stellt sich irgendwann die Frage, wie
Verbindlichkeit, Selbstverwaltung und
Interessenvertretung durch ein
bestimmtes Maß an
Institutionalisierung gewährleistet
werden können.Diese
Organisationsstrukturen und –formen
können nicht beliebig sein, sondern
müssen der Grundintention
bürgerschaftlicher Initiativen
entsprechen. Sie müssen nicht nur so
beschaffen sein, dass von vornherein
BürgerInnen
und PolitikerInnen paritätisch
beteiligt sind, sondern v.a.
BürgerInnen Möglichkeiten zur
Entfaltung
und Freiräume zur Selbstgestaltung
bieten, damit eigene Lösungswege
entstehen können.
Am Anfang ist meist noch nicht
möglich, dazu klare Aussagen zu
machen. Lassen sie sich Zeit. Gewinnen
sie Erfahrungen. Doch lassen Sie sich
auf den Prozess ein, Formen zu finden,
sie zu diskutieren und sich dafür oder
dagegen zu entscheiden.
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Projektplanung
Unter
Projekten versteht man zeitlich
begrenzte Aktivitäten. Ein Projekt
kann z.B. ein Sommerfest
sein, die Einführung einer
Hausaufgabenbetreuung oder eine
Mitgliederversammlung. Folgende
Leitfragen können helfen, solch ein
Projekt zu planen:
1. Thema und Bedarf:
Zu welchem Thema möchten sie ein
Projekt durchführen?
Was macht dieses Vorhaben für sie
notwendig?
Welche Kooperationspartner haben sie
oder streben sie an?
2. Ziele und Zielerreichung: Was
wollen sie konkret erreichen ? Wen
wollen sie erreichen ?
Durch welche
Einzelmaßnahmen wollen Sie ihr Ziel
erreichen ? Wie haben sie die
Öffentlichkeit
geplant?
3. Aufwand und Nutzen: Erarbeitung
eines konkreten Kosten- und
Finanzierungsplanes
4. Dokumentation und Auswertung:
5. Zusammenfassung des Projektes (Ziel
+ Zielerreichung)
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Konzeptentwicklung
Projekte und
Initiativen werden geboren aus Ideen
von Menschen und Gruppen, die sich
engagieren. Nehmen Ideen Gestalt an,
sollen sie realisiert werden, so
bedarf es einer Konzeption, d. h.
einer Beschreibung von Idee, Ziele,
Mitteln und Wege für die Realisierung
oder Weiterentwicklung eines Projekts.
Die Arbeit an einem schriftlichen
Konzept, das in sich stimmig ist,
steht zumeist nicht am Anfang einer
Initiative. Zu Beginn sind es die
Ideen und Menschen, die begeistern.
Der mittel- und langfristige Erfolg
hängt jedoch von einer soliden
Konzeption ab:
- nach innen ist die Verständigung auf
gemeinsame Ziele erforderlich
- nach außen muss der Nutzen des
Projekts kommuniziert werden, etwa
gegenüber Geldgebern
- unter rechtlichen Gesichtspunkten
bedarf es der Klärung von
Verantwortung
- Gegenüber Kooperationspartnern sind
Aufgaben und Zuständigkeiten zu
beschreiben, damit man weiß, mit wem
man es zu tun hat.
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Spendenbescheinigungen
Seit
Beginn des Jahres 2000 können alle
gemeinnützigen Vereine Spenden
direkt einnehmen und entsprechende
Spendenbescheinigungen ausstellen.
Bislang musste in vielen Fällen eine
Spende erst von der Gemeinde formal
eingenommen werden, in der der
Verein seinen Sitz hat. Die Gemeinde
leitete dann die Spenden an den
Verein weiter und stellte die
Bescheinigung aus. Dieses
bürokratische Verfahren ist
abgeschafft.
Der Spendennachweis hat auf
einem amtlich vorgeschriebenen
Vordruck zu erfolgen (erhältlich bei
den Gemeinden) und ist vom
Spendenempfänger auszustellen. Die
bislang geltenden
Vereinfachungsregeln bei Spenden bis
zu 51,- EURO sowie in
Katastrophenfällen bleiben -
modifiziert - erhalten.
Auch die steuerliche
Abzugsfähigkeit der
Mitgliedsbeiträge für Vereine ist
neu geregelt worden. So können
Kulturvereinigungen, bei denen die
Mitglieder keine besondere
Gegenleistung für
ihren Mitgliedsbeitrag erhalten,
also in erster Linie Fördervereine,
Spendenbescheinigungen für
Mitgliedsbeiträge ausstellen.
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