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AWO-BETREUUNGSVEREIN FÜR DEN LANDKREIS KONSTANZ

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Muster einer Betreuungsverfügung (pdf)
Muster einer Vorsorgevollmacht (pdf)

1. Warum Vorsorgeempfehlung?

„Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin“

Was passiert im Alter nach einem schweren Unfall oder nach einer schweren Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und entscheiden können? 
Am besten ist, Sie haben für diesen Fall vorgesorgt. Wie und in welcher Form Sie das können, darauf möchten wir Ihnen mit Hilfe dieser kurzen Information eine Antwort geben.
 

2. Vorsorgemöglichkeiten

Wir möchten hier auf zwei Möglichkeiten näher eingehen:
 

a) Vorsorgevollmacht

b) Betreuungsverfügung
 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
 

3. Form und Tipps

Form:
Ganz wichtig ist eine schriftliche Niederlegung der Betreu-ungsverfügung. Dazu gehören immer: 
Unterschrift mit Ort und Datum. 

Eine notarielle Beglaubigung verleiht dem Ganzen mehr Gewicht, ist aber nicht erforderlich. Im konkreten Fall der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie sich von ei-nem Anwalt bzw. Notar beraten lassen.

Wichtig:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können je-derzeit widerrufen oder abgeändert werden.
Mit dem Tod endet die gesetzliche Betreuung, sowie die Vollmacht, soweit diese nicht gegenüber den Erben wirk-sam ist.

Tipps:
Vertrauenspersonenauswahl:   Es können mehrere Personen vorgeschlagen werden,  beispielsweise können sich Personen die  Vollmacht bzw.  Betreuung aufteilen oder im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.

Kombination:     Sie können auch eine Kombination erstellen; z.B. Vollmacht in Verbindung mit einer Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
 

Folgen einer Betreuungsverfügung 

Bei der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers berück-sichtigt das Amtsgericht Ihre Betreuungsverfügung. Es ü-berprüft im weiteren Verlauf die Entscheidungen eines Be-treuers von großer Tragweite.

Ein gesetzlicher Betreuer unterliegt immer der Kontrolle des Amtsgerichts.
 

Beispiel

Der Betreute hat seinem Betreuer die Wünsche für den Fall einer ärztlichen Behandlung eines unheilbaren  Krebsleidens in einer Betreuungsverfügung mitgeteilt.
Er ist nicht mehr in der Lage, seine Wünsche gegenüber dem Arzt oder Pflegekräften zu äußern.
Der Arzt ist nicht an die Entscheidung des Betreuten ge-bunden. Jedoch kann sich der Betreuer umgehend an das Vormundschaftsgericht wenden und eine Prüfung fordern.
 

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
 

a) Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie als Verfasser für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, ei-ne andere Person als gesetzlichen Vertreter. Nach §1896 (2) BGB entfällt bei Vorlage einer umfassenden Vollmacht die gerichtlich anzuordnende Betreuung.

Inhalte einer Vorsorgevollmacht:

Es gibt verschiedene Arten von Vollmacht:

- Generalvollmacht,
Sie gilt für alle Lebensbereiche. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie trotzdem alle gewünschten Aufga-ben einzeln auflisten.

- Bankvollmacht,
Sie wird nur anerkannt, wenn Ihre Unterschrift be-glaubigt oder von der Bank bestätigt ist. 

Eine Vollmacht kann für alle Arten von Rechtsge-schäften erteilt werden, sowie für Gesundheitsfür-sorge, postalische Angelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Vollmacht auf einzel-ne Bereiche einzuschränken.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
 

Erteilung einer Vorsorgevollmacht 

Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, bedarf es der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Vorsorgevollmacht tritt erst zu einem vom Vollmacht-geber gewünschten und genannten Zeitpunkt in Kraft. 

Folgen einer Vorsorgevollmacht
- Eine Vollmacht legitimiert den Bevollmächtigten ge-genüber Dritten.
- Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.
Ausnahme:   Das Vormundschaftsgericht muss die Entscheidungen des Bevollmächtigten bei schwer-wiegenden gesundheitlichen Eingriffen oder frei-heitsentziehenden Unterbringungen genehmigen.
- Eine Vollmacht reicht nicht aus für eine gerichtliche Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers
- Eine Vollmacht kann auf Ihren Wunsch auch über den Tod hinausgehen.

Beispiel:

Die Vollmacht dient dazu, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
Im Krankheitsfall trifft letztendlich jedoch der Arzt die Ent-scheidungen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
 

b) Betreuungsverfügung

Liegt keine Vollmacht vor, kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung. Der Betreuer wird gerichtlich kontrolliert. Da-mit trotzdem eine Person Ihres Vertrauens bzw. eine be-kannte Person die Betreuung übernehmen kann, bedarf es einer Betreuungsverfügung vorab. 
 

Inhalte einer Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung kann verschiedenes festge-legt werden, vor allem die Person des Betreuers.
Darüber hinaus können Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung, wie Richtlinien im Krankheitsfall, Vermögens-wünsche, Heim- oder ambulante Pflege usw., einen Platz in der Betreuungsverfügung haben.
 

Erteilung einer Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung kann auch von einer nicht ge-schäftsfähigen Person erteilt werden. Man kann mehrere Betreuer vorschlagen oder bestimme Personen explizit ausschließen.






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geändert: 17.03.2011

Info
 
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Carmen Leible 
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Vera Riegler

Tel: 07732 / 5 3977

Gartenstraße 14 
78315  Radolfzell

Fax: 07732 / 821 992


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