
AWO-BETREUUNGSVEREIN
FÜR
DEN
LANDKREIS
KONSTANZ
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Muster einer
Betreuungsverfügung (pdf)
Muster einer
Vorsorgevollmacht (pdf)
1.
Warum
Vorsorgeempfehlung?
„Selbstbewusst
die
Zukunft
gestalten, solange ich gesund bin“
Was
passiert
im
Alter nach einem schweren Unfall oder nach einer schweren
Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und
entscheiden können?
Am besten ist, Sie haben für diesen Fall vorgesorgt. Wie und in
welcher Form Sie das können, darauf möchten wir Ihnen mit
Hilfe dieser kurzen Information eine Antwort geben.
2.
Vorsorgemöglichkeiten
Wir
möchten
hier
auf zwei Möglichkeiten näher eingehen:
a)
Vorsorgevollmacht
b)
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
und
Betreuungsverfügung
3.
Form
und
Tipps
Form:
Ganz wichtig ist eine schriftliche Niederlegung der
Betreu-ungsverfügung. Dazu gehören immer:
Unterschrift mit Ort und Datum.
Eine
notarielle
Beglaubigung
verleiht dem Ganzen mehr Gewicht, ist aber
nicht erforderlich. Im konkreten Fall der Erstellung einer
Vorsorgevollmacht sollten Sie sich von ei-nem Anwalt bzw. Notar beraten
lassen.
Wichtig:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können je-derzeit
widerrufen oder abgeändert werden.
Mit dem Tod endet die gesetzliche Betreuung, sowie die Vollmacht,
soweit diese nicht gegenüber den Erben wirk-sam ist.
Tipps:
Vertrauenspersonenauswahl: Es können mehrere Personen
vorgeschlagen werden, beispielsweise können sich Personen
die Vollmacht bzw. Betreuung aufteilen oder im
Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.
Kombination:
Sie
können
auch eine Kombination erstellen; z.B. Vollmacht in
Verbindung mit einer Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Folgen
einer
Betreuungsverfügung
Bei
der
Bestellung
eines gesetzlichen Betreuers berück-sichtigt das
Amtsgericht Ihre Betreuungsverfügung. Es ü-berprüft im
weiteren Verlauf die Entscheidungen eines Be-treuers von großer
Tragweite.
Ein
gesetzlicher
Betreuer
unterliegt immer der Kontrolle des Amtsgerichts.
Beispiel
Der
Betreute
hat
seinem Betreuer die Wünsche für den Fall einer
ärztlichen Behandlung eines unheilbaren Krebsleidens in
einer Betreuungsverfügung mitgeteilt.
Er ist nicht mehr in der Lage, seine Wünsche gegenüber dem
Arzt oder Pflegekräften zu äußern.
Der Arzt ist nicht an die Entscheidung des Betreuten ge-bunden. Jedoch
kann sich der Betreuer umgehend an das Vormundschaftsgericht wenden und
eine Prüfung fordern.
Vorsorgevollmacht
und
Betreuungsverfügung
a)
Vorsorgevollmacht
Mit
einer
Vorsorgevollmacht
bestimmen Sie als Verfasser für den Fall,
dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, ei-ne andere
Person als gesetzlichen Vertreter. Nach §1896 (2) BGB
entfällt bei Vorlage einer umfassenden Vollmacht die gerichtlich
anzuordnende Betreuung.
Inhalte
einer
Vorsorgevollmacht:
Es
gibt verschiedene Arten von Vollmacht:
-
Generalvollmacht,
Sie gilt für alle Lebensbereiche. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten
Sie trotzdem alle gewünschten Aufga-ben einzeln auflisten.
-
Bankvollmacht,
Sie wird nur anerkannt, wenn Ihre Unterschrift be-glaubigt oder von der
Bank bestätigt ist.
Eine
Vollmacht
kann
für alle Arten von Rechtsge-schäften erteilt
werden, sowie für Gesundheitsfür-sorge, postalische
Angelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden.
Es
besteht auch die Möglichkeit, die Vollmacht auf einzel-ne Bereiche
einzuschränken.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Erteilung
einer
Vorsorgevollmacht
Um
eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, bedarf es der
Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Vorsorgevollmacht
tritt erst zu einem vom Vollmacht-geber gewünschten und genannten
Zeitpunkt in Kraft.
Folgen
einer
Vorsorgevollmacht
- Eine Vollmacht legitimiert den Bevollmächtigten ge-genüber
Dritten.
- Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.
Ausnahme: Das Vormundschaftsgericht muss die Entscheidungen
des Bevollmächtigten bei schwer-wiegenden gesundheitlichen
Eingriffen oder frei-heitsentziehenden Unterbringungen genehmigen.
- Eine Vollmacht reicht nicht aus für eine gerichtliche Vertretung
bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers
- Eine Vollmacht kann auf Ihren Wunsch auch über den Tod
hinausgehen.
Beispiel:
Die
Vollmacht
dient
dazu, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
Im Krankheitsfall trifft letztendlich jedoch der Arzt die
Ent-scheidungen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
b)
Betreuungsverfügung
Liegt
keine
Vollmacht
vor, kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung. Der
Betreuer wird gerichtlich kontrolliert. Da-mit trotzdem eine Person
Ihres Vertrauens bzw. eine be-kannte Person die Betreuung
übernehmen kann, bedarf es einer Betreuungsverfügung
vorab.
Inhalte
einer
Betreuungsverfügung
In
der Betreuungsverfügung kann verschiedenes festge-legt werden, vor
allem die Person des Betreuers.
Darüber hinaus können Wünsche zur Wahrnehmung der
Betreuung, wie Richtlinien im Krankheitsfall,
Vermögens-wünsche, Heim- oder ambulante Pflege usw., einen
Platz in der Betreuungsverfügung haben.
Erteilung
einer
Betreuungsverfügung
Die
Betreuungsverfügung
kann
auch von einer nicht
ge-schäftsfähigen Person erteilt werden. Man kann mehrere
Betreuer vorschlagen oder bestimme Personen explizit
ausschließen.
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