
BLEIBEN MIT
ARBEIT
- Vernetzte
Hilfe am Bodensee -
Im
Auftrag des Europäischen Sozialfonds
AUSGANGSLAGE
/ ZIELSETZUNG
Mit der
neuen Gesetzgebung ergibt sich
für viele Asylanten oder Flüchtlinge mit befristeter
Aufenthaltsgenehmigung dringender Handlungsbedarf zur Sicherung des
Lebensunterhaltes.
Die dafür notwendige Beschäftigung stellt in der Regel die
größte Hürde dar. Diese zu bekommen oder zu behalten
ist trotz entspannter Arbeitsmarktsituation eine Herausforderung.
Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und unzureichende berufliche
Qualifikation sind hierbei als die offenkundigsten Schwierigkeiten zu
nennen.
Hier setzt das Netzwerk „Bleiben mit Arbeit – Vernetzte Hilfe am
Bodensee“ an.
Der Netzwerkpartner vor Ort: „Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Konstanz
e.V.“
Oberstes Ziel ist und bleibt die Sicherung der Bleibeberechtigung durch
Arbeit. Um eine humanitäre Umsetzung dieses Zieles zu
gewährleisten, bieten wir individuelle Integrationshilfen an, die
den Betroffenen Mut machen sollen, in unserer Arbeitswelt dauerhaft
Fuß zu fassen.
INHALTE
Basisqualifikationen
- Grundlagen
der Hygiene und
Lebensmittelkunde Nahrungszubereitung n. d. Richtlinien einer gesunden
Ernährung
- Haushalts-
und Etatplanung
- Grundlagen
der Textilherstellung und
–pflege
Fachqualifikationen
- Hauswirtschaft
und HoGa
- Niederschwellige
Tätigkeiten
- Lager
berufsspezifischer
Sprachunterricht
- Kommunikation
- Fachkundliche
Begriffe
- Umsetzung
von Anweisungen
Praktika
sozialpädagogische
Betreuung
während der gesamten Teilnahme sowie der ersten Monate im Betrieb
berufsbegleitende Kurse
(Deutsch, fachpraktische Themen usw.)
RAHMENBEDINGUNGEN
Kurszeiten:
Die Teilnahme ist in Voll- und in Teilzeit möglich. Der Unterricht
findet in der Regel vormittags (4 UE am Tag) statt.
Die Unterrichtstagte werden individuell geplant. Berufsspezifischer
Unterricht findet teilnehmerbezogen auch am
Nachmittag statt.
Zugangsvoraussetzungen:
Die Teilnehmer müssen eine befristete Arbeitserlaubnis oder eine
Duldung vorweisen. Die Teilnahme ist unabhängig
vom Bezug von Arbeitslosengeld oder sonstiger öffentlicher Mittel.
Gebühren:
Die
Gebühren werden durch den
Euro-päischen Sozialfonds übernommen. Nach Rücksprache
mit dem zuständigen Ansprechpartner im Job Center Landkreis
Konstanz kann die Teilnahme am Projekt erfolgen. Darüber hinaus
werden
bei Freistellung eines Arbeitnehmers zur Teilnahme durch den Betrieb
die Qualifikationskosten übernommen.
Die
weiteren Netzwerkpartner:
bfz
gGmbH Friedrichshafen
Müllerstr.
14
88045
Friedrichshafen
Zukunft
am Bodensee gGmbH
Fallenbrunnen
16/3
88045
Friedrichshafen
Deutsches
Rotes Kreuz Kreisverband
Friedrichshafen e.V.
Rotkreuzstr.
2
88045
Friedrichshafen
Weitere
Informationen
Kooperationspartner
Job Center Landkreis
Konstanz
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geändert:
03.05.2010

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