|
Die
Geschichte
der Arbeiterwohlfahrt
Die
Arbeiterwohlfahrt wurde 1919 als Hauptausschuss der
Sozialdemokratischen Partei für Arbeiterwohlfahrt von Marie Juchacz
gegründet.
Ziel der AWO war es, Not zu lindern, ihr vorzubeugen,
Wohlfahrtsleistungen zu verbessern und moderne sozialpädagogische
Methoden anzuwenden.
Friedrich Ebert
formulierte es
folgendermassen: „Arbeiterwohlfahrt ist die Selbsthilfe der
Arbeiterschaft".
Doch
die Notverordnungen dieser Jahre schränkten die Leistungen der
Wohlfahrtspflege immer wieder drastisch ein. Die diskrimminierende
öffentliche "Armenpflege" sollte dennoch schrittweise durch eine
moderne Fürsorgegesetzgebung überwunden werden.
Meilensteine dieses Weges waren das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von
1922 und die Fürsorgepflichtverordnung von 1924.
Die AWO forderte soziale Rechtsansprüche ein. Ihre Mitglieder hatten
die verheerenden Notstände als Betroffene selbst zu bewältigen.
Vorrangig galt es deshalb, der Massenverelendung mit praktischer
Selbsthilfe zu begegnen. Am 30. Januar 1933 kam Adolf Hitler an die
Macht. Nur wenige Wochen später wurde die AWO von den
Nationalsozialisten verboten und zwangsweise aufgelöst. Am 15. Juli
1933 erscheint die Ausgabe der Zeitschrift "Arbeiterwohlfahrt" mit dem
Hakenkreuz. Der Beauftragte der Deutschen Arbeitsfront gibt ein
Rundschreiben mit Anweisungen für die Umorganisation der AWO heraus.
Darin hieß es, dass die Arbeiterwohlfahrt "so auszubauen ist, daß sie
später als Vorbild dient für alle Wohlfahrtseinrichtungen".
Doch dem Versuch, die Arbeiterwohlfahrt in die nationalsozialistische
Volkswohlfahrt zu überführen, entzogen sich allerorten die Mitglieder,
Helfer und Helferinnen, die Funktionäre der Organisation. Vermögen,
Heime und Einrichtungen wurden deshalb für die nationalsozialistische
Volkswohlfahrt beschlagnahmt.
Die
Arbeiterwohlfahrt
hatte
aufgehört
als Organisation zu existieren.
Führende
Frauen und Männer der AWO wurden verfolgt. Solange es die Mittel
zuließen, wurde die Hilfe für Notleidende und Verfolgte des Naziregimes
in der Illegalität fortgesetzt. Marie Juchacz und viele andere mussten
Deutschland verlassen.
Mit dem Ende des Krieges 1945, dem Zusammenbruch und der Teilung
Deutschlands, begann der Wiederaufbau im von den Siegermächten
besetzten Deutschland. Unmittelbar nach Kriegsende auch der Neubeginn
und Wiederaufbau der AWO.
Die AWO wurde 1946
in Hannover
als
parteipolitisch und konfessionell unabhängige und
selbständige Organisation wieder ins Leben gerufen.
In der damaligen "sowjetisch besetzten
Ostzone" wurde die AWO nicht mehr zugelassen. Dagegen hatte sie,
aufgrund des alliierten Status von Berlin bis 1961 auch im Ostteil der
Stadt eine offizielle Zulassung, durfte dort aber nicht tätig werden.
Nach dem Mauerbau am 13. August 1961 hatte die AWO in Ost-Berlin keine
Zulassung mehr.
Am 9. November 1989 fällt die Mauer in Berlin. Am 3. Oktober 1990 ist
Deutschland wiedervereinigt.
Durch West-/Ostpartnerschaften organisiert beginnt auch die AWO in den
fünf neuen Bundesländern mit einem dynamischen Aufbauprozeß. Ein Jahr
nach dem Fall der Mauer schließen sich die Landes- und Bezirksverbände
der AWO in ganz Deutschland auf einem Bundestreffen in Berlin am 10.
November 1990 zusammen.
Nach dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt 1933 und der gewaltsamen Teilung
Deutschlands nach 1945 erklären die Landes- und Bezirksverbände in den
neuen Bundesländern ihre Mitgliedschaft beim Bundesverband der
Arbeiterwohlfahrt. Damit findet zusammen, was vor 57 Jahren gewaltsam
getrennt wurde.
Die AWO ist heute
flächendeckend in
allen Bundesländern
tätig.
Mit
den rasanten Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt und der
fortschrittlichen Technologie im letzten Jahrhundert änderten sich auch
die Aufgaben der AWO.
Eine zeitgemäße und zukunftsweisende Sozialarbeit hat diesen Prozessen
Rechnung zu tragen.
Der soziale Rechtsstaat, wie ihn die AWO in ihren Anfängen und ihrem
Werden angestrebt hat, ist in seinen grundlegenden Elementen
Wirklichkeit geworden. Die AWO lässt nicht nach in ihren Forderungen
nach Reformen und Veränderungen in der Sozialpolitik, in der
Gesundheitspolitik, in der Familienpolitik und in der allgemeinen
Fürsorge um den Menschen und seine soziale Sicherung.
Grundsatz der
sozialen Arbeit der AWO
ist auch weiterhin die Hilfe zur
Selbsthilfe.
Stets
hat sie ihre Forderungen den Parlamenten und Regierungen zugetragen.
Daraus sind Gesetze entstanden, die Rechtsansprüche auf soziale Hilfen
garantieren. Als ein Beispiel unter vielen gilt dafür die
sozialrechtliche Sicherung des Pflegefallrisikos.
Die AWO hat neue soziale Aufgaben übernommen, die im Wandel der
Gesellschaft ihren Ursprung haben. Dazu gehören die Betreuung der
zahlreichen ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit
Beginn der 60-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die stationäre und
ambulante Altenhilfe, die Suchtberatung und sozialpychologische
Betreuung.
In zunehmendem Maße hat die AWO als freier Verband - gewollt und nicht
gewollt - öffentliche Aufgaben übernommen, deren Finanzierung nicht in
vollem Umfang durch öffentliche Zuwendungen gedeckt ist.
Die Krise der Weltwirtschaft in den 80er Jahren des letzten Milleniums
und die ökonomische und technologische Globalisierung des neuen wirft
ihre Schatten auf die Zukunft des Sozialstaats.. Viele Menschen sind
ohne Arbeitsplatz. Die großen sozialen Sicherungssysteme stoßen an ihre
Grenzen., bedürfen der Reform und nicht des rigiden Abbaus. Die soziale
Bewährungsprobe stellt sich dort, wo die AWO mit ihren Diensten und
Einrichtungen direkten Kontakt mit den Menschen hat.
Heute ist die AWO in weit größerem Maße als früher Trägerin sozialer
Aufgaben und Dienstleistungen. In allen Bereichen legt sie Wert darauf,
soziale Aufgaben der Gegenwart mit dem Blick auf die Zukunft zu lösen -
mit der Erfahrung für die Zukunft!
|
|
|