
AMADEJUS
Ambulante Maßnahmen
der Jugendhilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz
Seit
1988 bietet die Arbeiterwohlfahrt
Maßnahmen nach den §§ 45, 47 und 10 des
Jugendgerichtsgesetzes an. An der konzeptionellen Ausarbeitung der
damals
geschaffenen Stelle waren sowohl die Jugendämter des Landkreises
als auch die Staatsanwaltschaft, die Anlaufstelle für
Strafentlassene und die Arbeiterwohlfahrt beteiligt.
Auch heute noch findet eine rege Zusammenarbeit mit den
Jugendämtern des Kreises
sowie mit vielen anderen Dienstellen und Einrichtungen im Landkreis,
wie Gerichte, Bewährungshilfe, Anlaufstelle für jugendliche
Spätaussiedler, Schuldnerberatung, Drogenberatungsstellen,
Jugendhäuser u.a. statt. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, die
Weisungen der Richter durchzuführen. Dies bedeutet, die
straffälligen Jugendlichen
und Heranwachsenden sozialpädagogisch zu unterstützen und zu
begleiten oder in
Kursen durch Informationen und Gespräche erzieherisch
aufzuklären.
BETREUUNGSWEISUNGEN
Zielgruppe:
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, bei denen
eine
intensive und individuelle Betreuung angezeigt ist
Grundgedanke:
individuelle Arbeit an dem der Straftat zugrunde liegenden
Problem
Ziel:
durch Beziehungsarbeit sollen mit dem Jugendlichen gesetzeskonforme
Problemlösungen erarbeitet und Fähigkeiten und Fertigkeiten
der Jugendlichen erkannt und erweitert werden. Häufig müssen
sie bei der Berufsfindung, der Lehrstellensuche und der Regelung der
finanziellen Situation unterstützt werden. Der Betreuer soll der
Ansprechpartner für
Probleme aller Art werden.
Dauer:
meist 3 Monate bis ein Jahr, auch länger
Gerade die
Betreuungsweisung als präventive
Form der Straffälligenarbeit ermöglicht es,
mit den Jugendlichen oder Heranwachsenden individuell an deren
Problematiken zu arbeiten.
SOZIALE
TRAININGSKURSE
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende aus dem unteren und mittleren
Kriminalitätsbereich,
möglichst vor einem Strafverfahren (Diversion) aber auch als
Weisung aus einem Verfahren (Alternative zu höheren Strafen)
Grundgedanke:
Arbeit an dem der Straftat zugrunde liegenden Problem
(Familiensituation, Umfeld, Rechtsverständnis, Freizeitverhalten,
Geldprobleme etc.)
Ziel:
In der Gruppe sollen mit den Jugendlichen Problemlösungen
erarbeitet und bspw.
Fähigkeiten und Fertigkeiten durch gegenseitiges Lernen erkannt
und erweitert werden.
Kursinhalte:
Probleme analysieren und lösen (Rollenspiele, Diskussionen etc.),
Informationen
rechtlicher und lebenspraktischer Art (z.B. zu Aids),
handlungsorientierte Inhalte
(Fotografieren, Kegeln etc.), erlebnisorientierte Inhalte
Dauer:
10 Treffen (ca. 1 x pro Woche), zusätzlich ein gemeinsames
Wochenende
Die
Kurse sollen in die freie Jugendarbeit oder Vereinsarbeit
überführen
Interesse
an einer
Mitwirkung als Ehrenamtliche/r ?
VERKEHRSERZIEHUNGSKURSE
Jugendliche
und
Heranwachsende, die gegen die StVO verstoßen, haben meist mehrere
Delikte (z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer,
Unfallflucht, etc.)GrundgedankeVerkehrsvergehen sind meist nicht auf
schädliche Neigungen der
Delinquenten, sondern auf Unwissenheit und Leichtsinn
zurückzuführen. Kurse dieser
Art sind aber auch eine sinnvolle Ergänzung zu
Strafmaßnahmen. Es sollen hier
Informationen über rechtliche Folgen der Tat und über den
Sollzustand von Fahrzeugen vermittelt
werden und eine Reflexion der Tat erfolgen.
Ziel:
Erziehung zu Fairneß im Straßenverkehr, richtiges
Verkehrsverhalten soll gefördert werden, falsches bewußt
gemacht werden
Kursinhalte:
Information und Beantwortung von Fragen durch Gastreferenten
(Rechtsanwälte, Mitarbeiter der DEKRA, des TÜV, der
Verkehrspolizei und der Verkehrswacht)
Dauer:
4 Treffen, jeweils ca. 2 Stunden am Abend
TÄTER-OPFER-AUSGLEICH (TOA)
Zielgruppe:
Beteiligte bei Körperverletzungen, Sachzerstörungen, etc.
nicht sinnvoll bei Sexualdelikten
Grundgedanke:
Staatlichen Strafanspruch zugunsten des Ausgleichs zwischen Täter
und Opfer zurückzustellen. Im Gegensatz zur traditionellen
Straffälligenarbeit, bei der das Opfer ausgeblendet bleibt, hat
der TOA eine friedensstiftende und konfliktreduzierende Funktion. Ohne
Aufarbeitung der Täter-Opfer-Problematik bleibt der eigentliche
Konflikt ungeklärt.
TOA ist ein Beitrag zur Rückfallvermeidung und zur
Kriminalitätsprophylaxe
Ziel:
Konfliktlösung mit dem Versuch positiver Tatverarbeitung und
finanzieller Wiedergutmachung.
Inhalte:
Vorgespräche mit den Beteiligten, das Schlichtungsgespräch
mit dem Abschluß
eines TOA-Vertrages (vertragliche Fixierung der Modalitäten )
Dauer:
ist unterschiedlich, meist etwa 2 bis 4 Wochen Achtung
OFFENER JUGENDHILFE-TREFF (OfT)
Das OfT -Offener Jugendhilfe Treff- startete am 17.8.2004.
Jeden Dienstag haben Jugendliche hier die Möglichkeit von 15.00
Uhr bis 17.00 Uhr
in einem offenem Treff Bewerbungshilfen zu bekommen. Dazu gehört
eine
Bewerbungsmappe erstellen, Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten
Beruf sowie
einem Praktikumsplatz, Lehrstelle, oder Arbeitsplatz. Auch gibt es die
Möglichkeit Gesellschaftsspiele zu spielen, Filme mit guten
Inhalten (Vorbildfunktion oder Konfliktlösecharakter) zu sehen
oder an sonstigen Aktionen (Schachturnier, Trommelkurs...)
teilzunehmen.
Das Angebot ist für straffällige Jugendliche und zur
Nachsorge derselben gedacht und
dient zur Reintegration der Jugendlichen. Der Schwerpunkt dieses Treffs
liegt auf der
alternativen Freizeitgestaltung, Steigerung des Selbstwertgefühls
der Jugendlichen und
erproben neuer Handlungsalternativen.
Finanzielle Unterstützung erhielt die AWO bei diesem Projekt
für die Anfangszeit als Starthilfe von "5000 x Zukunft", einem
Förderprojekt der Aktion Mensch.
|
   |


geändert: 03.01.2011

Ansprechpartnerin:

Silvia Scheuer
Dipl. Pädagogin
Tel : 07732 / 5 85 60
Fax : 07732 / 988 108
Fürstenbergstr.7
78315
Radolfzell
E-Mail: amadejus@awo-konstanz.de
Bürozeiten:
Dienstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 10.00 Uhr)

|