
AMADEJUS
Ambulante
Maßnahmen
der Jugendhilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz
Seit
1988 bietet die Arbeiterwohlfahrt
Maßnahmen nach den §§ 45, 47 und 10 des
Jugendgerichtsgesetzes an. An der
konzeptionellen Ausarbeitung der damals
geschaffenen Stelle waren sowohl die
Jugendämter des Landkreises als auch die
Staatsanwaltschaft, die Anlaufstelle für
Strafentlassene und die
Arbeiterwohlfahrt beteiligt.
Auch heute noch findet eine rege
Zusammenarbeit mit den Jugendämtern des
Kreises
sowie mit vielen anderen Dienstellen und
Einrichtungen im Landkreis, wie
Gerichte, Bewährungshilfe, Anlaufstelle
für jugendliche Spätaussiedler,
Schuldnerberatung,
Drogenberatungsstellen, Jugendhäuser
u.a. statt. Aufgabe der Jugendhilfe ist
es, die
Weisungen der Richter durchzuführen.
Dies bedeutet, die straffälligen
Jugendlichen
und Heranwachsenden sozialpädagogisch zu
unterstützen und zu begleiten oder in
Kursen durch Informationen und Gespräche
erzieherisch aufzuklären.
BETREUUNGSWEISUNGEN
Zielgruppe:
straffällig gewordene Jugendliche und
Heranwachsende, bei denen eine
intensive und individuelle Betreuung
angezeigt ist
Grundgedanke:
individuelle Arbeit an dem der
Straftat zugrunde liegenden
Problem
Ziel:
durch Beziehungsarbeit sollen mit dem
Jugendlichen gesetzeskonforme
Problemlösungen erarbeitet und
Fähigkeiten und Fertigkeiten der
Jugendlichen erkannt und erweitert
werden. Häufig müssen sie bei der
Berufsfindung, der Lehrstellensuche
und der Regelung der
finanziellen Situation unterstützt
werden. Der Betreuer soll der
Ansprechpartner für
Probleme aller Art werden.
Dauer:
meist 3 Monate bis ein Jahr, auch
länger
Gerade die Betreuungsweisung als
präventive Form der
Straffälligenarbeit ermöglicht es,
mit den Jugendlichen oder
Heranwachsenden individuell an deren
Problematiken zu arbeiten.
SOZIALE TRAININGSKURSE
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende aus dem
unteren und mittleren
Kriminalitätsbereich,
möglichst vor einem Strafverfahren
(Diversion) aber auch als Weisung aus
einem Verfahren (Alternative zu
höheren Strafen)
Grundgedanke:
Arbeit an dem der Straftat zugrunde
liegenden Problem (Familiensituation,
Umfeld, Rechtsverständnis,
Freizeitverhalten, Geldprobleme
etc.)
Ziel:
In der Gruppe sollen mit den
Jugendlichen Problemlösungen
erarbeitet und bspw.
Fähigkeiten und Fertigkeiten durch
gegenseitiges Lernen erkannt und
erweitert werden.
Kursinhalte:
Probleme analysieren und lösen
(Rollenspiele, Diskussionen etc.),
Informationen
rechtlicher und lebenspraktischer Art
(z.B. zu Aids), handlungsorientierte
Inhalte
(Fotografieren, Kegeln etc.),
erlebnisorientierte Inhalte
Dauer:
10 Treffen (ca. 1 x pro Woche),
zusätzlich ein gemeinsames Wochenende
Die Kurse sollen in die freie
Jugendarbeit oder Vereinsarbeit
überführen
Interesse an
einer Mitwirkung als Ehrenamtliche/r
?
VERKEHRSERZIEHUNGSKURSE
Jugendliche
und
Heranwachsende,
die gegen die StVO verstoßen, haben
meist mehrere Delikte (z.B. Fahren
ohne Fahrerlaubnis, Alkohol am Steuer,
Unfallflucht,
etc.)GrundgedankeVerkehrsvergehen sind
meist nicht auf schädliche Neigungen
der Delinquenten, sondern auf
Unwissenheit und Leichtsinn
zurückzuführen. Kurse dieser Art sind
aber auch eine sinnvolle Ergänzung zu
Strafmaßnahmen. Es sollen hier
Informationen über rechtliche Folgen
der Tat und über den Sollzustand von
Fahrzeugen vermittelt werden und eine
Reflexion
der Tat erfolgen.
Ziel:
Erziehung zu Fairneß im
Straßenverkehr, richtiges
Verkehrsverhalten soll gefördert
werden, falsches bewußt gemacht werden
Kursinhalte:
Information und Beantwortung von
Fragen durch Gastreferenten
(Rechtsanwälte, Mitarbeiter der DEKRA,
des TÜV, der Verkehrspolizei und der
Verkehrswacht)
Dauer:
4 Treffen, jeweils ca. 2 Stunden am
Abend
TÄTER-OPFER-AUSGLEICH
(TOA)
Zielgruppe:
Beteiligte bei Körperverletzungen,
Sachzerstörungen, etc. nicht sinnvoll
bei Sexualdelikten
Grundgedanke:
Staatlichen Strafanspruch zugunsten
des Ausgleichs zwischen Täter und
Opfer zurückzustellen. Im Gegensatz
zur traditionellen
Straffälligenarbeit, bei der das Opfer
ausgeblendet bleibt, hat der TOA eine
friedensstiftende und
konfliktreduzierende Funktion. Ohne
Aufarbeitung der
Täter-Opfer-Problematik bleibt der
eigentliche Konflikt ungeklärt. TOA
ist ein Beitrag zur Rückfallvermeidung
und zur Kriminalitätsprophylaxe
Ziel:
Konfliktlösung mit dem Versuch
positiver Tatverarbeitung und
finanzieller Wiedergutmachung.
Inhalte:
Vorgespräche mit den Beteiligten, das
Schlichtungsgespräch mit dem Abschluß
eines TOA-Vertrages (vertragliche
Fixierung der Modalitäten )
Dauer:
ist unterschiedlich, meist etwa 2 bis
4 Wochen Achtung
OFFENER
JUGENDHILFE-TREFF (OfT)
Das OfT -Offener Jugendhilfe Treff-
startete am 17.8.2004. Jeden Dienstag
haben Jugendliche hier die Möglichkeit
von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr in einem
offenem Treff Bewerbungshilfen zu
bekommen. Dazu gehört eine
Bewerbungsmappe erstellen, Hilfe bei
der Suche nach einem geeigneten Beruf
sowie einem Praktikumsplatz,
Lehrstelle, oder Arbeitsplatz. Auch
gibt es die Möglichkeit
Gesellschaftsspiele zu spielen, Filme
mit guten Inhalten (Vorbildfunktion
oder Konfliktlösecharakter) zu sehen
oder an sonstigen Aktionen
(Schachturnier, Trommelkurs...)
teilzunehmen. Das Angebot ist für
straffällige Jugendliche und zur
Nachsorge derselben gedacht und dient
zur Reintegration der Jugendlichen.
Der Schwerpunkt dieses Treffs liegt
auf der alternativen
Freizeitgestaltung, Steigerung des
Selbstwertgefühls der Jugendlichen und
erproben neuer Handlungsalternativen.
Finanzielle Unterstützung erhielt die
AWO bei diesem Projekt für die
Anfangszeit als Starthilfe von "5000 x
Zukunft", einem Förderprojekt der
Aktion Mensch.
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geändert:
30.06.2013

Ansprechpartnerin:

Silvia
Scheuer
Dipl.
Pädagogin
Tel : 07732 / 5 85 60
Fax :
07732
/ 988 108
Fürstenbergstr.7
78315
Radolfzell
E-Mail:
amadejus@awo-konstanz.de
Bürozeiten:
Dienstag
15.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 8.00
bis 10.00 Uhr)

Festschrift
25 Jahre AmadeJus

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